papodidi
Geek
nein, es geht um recht auf eigentum, also um das prinzip. rechtsstaat und so.
jetzt brauchst du auch nicht mit der oma kommen, denn wenn die aus ner städtischen mietwohnungen geschmissen wird, ist diese dir doch auch egal.
Mačak;4376894 schrieb:Bitte wir sind nicht im Kommunismus wo man mal einfach zwangsenteignet werden kann.
Alles genauestens geregelt:
Unterbringung von Flüchtlingen
Wann dürfen Privatgebäude beschlagnahmt werden?
Dürfen Städte und Kommunen leer stehende Gebäude für die Unterbringung beschlagnahmen?
Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, die Flüchtlinge unterzubringen, dann ja. Aber eben auch wirklich nur dann - als allerletztes Mittel. Spezielle gesetzliche Regelungen dazu gibt es nicht. Deshalb greifen die Behörden auf die allgemeinen Regeln der Polizeigesetze der Länder zurück. Danach dürfen Behörden in Notsituationen zur Abwehr einer Gefahr die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, um die Gefahrensituation zu beseitigen.
Die Notsituation ist gegeben, wenn die Flüchtlinge keine Unterkunft haben. Denn: Müssen sie auf der Straße leben, besteht eine Gefahr für ihre Gesundheit, unter Umständen im Winter auch für ihr Leben. Und durch die Beschlagnahme von privaten Wohnungen oder auch gewerblichen Immobilien könnte man diese Gefahr beheben.
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Unterbringung von Flüchtlingen: Wann dürfen Privatgebäude beschlagnahmt werden? | tagesschau.de
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ähnliche Auseinandersetzung(Nazis gegen X&Y) gibt es sogar mehr, auf irgendwelche Bahnhöfe, oder Straßen.... doch da kommt keiner auf die Idee, Straßen mit Schilder zu schmücken, wo geschrieben steht "Nazis unerwünscht" oder doch "Schwarze Haare unerwünscht"......!? nein "Muslime unerwünscht"(jaja, nicht Muslime, sondern Islam), wie auch im Westen seit Jahren gefordert wird....!