Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Zahnärtztin vs Heiliger Krieg

  • Ersteller Ersteller Grasdackel
  • Erstellt am Erstellt am
Cihad = Verteidigung des Glaubens und der muslimischen Menschen gegen die nicht-Muslime, die den Muslimen an die Gurgel wollen.

Z.B. Srebrenica:
Serben wollen Bosniaken töten, weil sie MUSLIME sind,
wenn sich Muslimische Bosniaken oder Mücaheddin dazu entschliessen, die Muslime davor zu schützen, von Serben massakriert zu werden, dann wäre das Cihad.


Versteht ihr's?
Diese Terroristen, das was die machen ist nicht Cihad,
Cihad ist "Selbstverteidigung"


Und, dass eine so von Medien verblendete Zahnärztin so eine Scheisse abzieht,
zeugt daraufhin, dass sie von den Medien manipuliert worden ist.
 
... und selbst wenn ein kind Adolf Hitler heißt- die Zahnärztin ist verpflichtet, es medizinisch zu betreuen. Punkt.
 
Cihad = Verteidigung des Glaubens und der muslimischen Menschen gegen die nicht-Muslime, die den Muslimen an die Gurgel wollen.

Z.B. Srebrenica:
Serben wollen Bosniaken töten, weil sie MUSLIME sind,
wenn sich Muslimische Bosniaken oder Mücaheddin dazu entschliessen, die Muslime davor zu schützen, von Serben massakriert zu werden, dann wäre das Cihad.


Versteht ihr's?
Diese Terroristen, das was die machen ist nicht Cihad,
Cihad ist "Selbstverteidigung"


Und, dass eine so von Medien verblendete Zahnärztin so eine Scheisse abzieht,
zeugt daraufhin, dass sie von den Medien manipuliert worden ist.

der wichtigste dschihad ist der mit deiner selbst.
;)
 
Nur im Notfall !
Bei einer normalen ärztlichen Untersuchung oder Behandlung ist sie nicht dazu verpflichtet !

Da wäre ich mir nicht so sicher. Ich schätze, die Frau wird ein Problem bekommen- schließlich sucht sich ein Kind seinen Vornamen nicht selber aus. Insofern handelt es sich um Diskriminierung.

... abgesehen davon- was für eine Idiotin.
 
Nein ist sie nicht! Punkt.



Hippokrates

guckst du da:

Zahnarztrecht: Vertrauensverhältnis entscheidend für Zahnbehandlung ? Bei gestörtem Vertrauensverhältnis kann der Zahnarzt die Zahnbehandlung ablehnen Zahnarztrecht - Zahnbehandlung - Vertrauensverhältnis Durch die Zulassung zum sogenannten Vertragszahnarzt gehen Zahnärzte und Ärzte eine Verpflichtung ein,derer sich nicht immer in ausreichendem Maße bewußt sind, nämlich der Zahnbehandlung von Kassenpatienten. So besteht wohl grundsätzlich eine Behandlungspflicht für Kassenpatienten. Der Zahnarzt muss bei der Ablehnung der Weiterbehandlung die Krankenkasse über die Gründe unterrichten. Prinzipiell hat wiederum auf der anderen Seite der Zahnarzt das Recht die Zahnbehandlung in begründeten Ausnahmefällen abzulehnen. Unstreitig im Zahnarztrecht ist, dass Notfälle niemals abgelehnt werden dürfen. Hierzu zählen Akut-und Unglücksfälle, aber auch die telefonischen Notfälle sind hier einzuordnen. Auch zu unterscheiden ist im Zahnarztrecht zwischen einer privaten Zahnbehandlung und einer vertragzahnärztlichen Behandlung. Es besteht eine grundsätzliche Behandlungspflicht gegenüber Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn eine Krankenversichertenkarte oder ein anderer gültiger Behandlungsausweis vorgelegt wird. Ohne Vorlage der Krankenversichertenkarte muss der Zahnarzt die Behandlung nicht aufnehmen. Eine Ausnahme gilt wiederum in drigenden Notfällen, hier ist der Krankenversicherte berechtigt die Versichertenkarte nachzureichen. Was sind nun die begründeten Ausnahmefälle für die Ablehnung einer Zahnbehandlung ? * Fehlendes Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient * Missachtung therapeutischer Anweisungen * Überlastung der Praxis * Störung des Behandlungsablaufes durch den Patienten * Fachfremde Inanspruchnahme * Verlangen nach nicht notwendigen und unwirtschaftlichen Behandlungsmassnahmen Insbesondere bei der Überlastung der Zahnarztpraxis der Zahnarzt im Recht, wenn er auf Hinblick seiner Sorgfaltspflicht den Umfang seiner Leistung zu zu begrenzen, dass er eine ordentliche Behandlung durchführen kann. Der Zahnarzt ist nicht im Recht, wenn er die Zahnbehandlung mit dem Verweis auf ausgeschöpfte Budgets oder Fallzahlen begründet. Fordert ein Patient nur ein bestimmtes Medikament oder eine bestimmte Behandlungsmethode und beharrt in diesem Zusammenhang auf seinen Forderungen, kann die Zahnbehandlung wegen eines gestörten Vertrauensverhältnisses abgelehnt werden. Ebenso kann eine Zahnbehandlung bei übertriebenen Wunschdenken des Patienten z.B. nach schönen Zähnen(Lumineers, Veneers) abgelehnt werden , wenn diese aus fachlichen Gründen nicht durchführbar ist. Ein privat abrechnender Zahnarzt kann hingegen seinen Vertragspartner stets frei aussuchen und ist auch im Recht , wenn er ihn ohne triftigen Grund ablehnt. Wenn der Privatpatient jedoch nicht seine Rechnungen begleicht kann der Zahnarzt seinen Behandlungsvertrag mit diesem Hinweis auf die nicht bezahlten Rechnungen beenden.

Da steht nix von "Vorname passt mir nicht".
 
Sie hätte das Kind behandeln sollen, nicht aus legalen, sondern aus legitimen Gründen. Also nicht, weil es ihr das Gesetz vorschreibt, sondern eine gewisse Menschlichkeit. Der Junge kann nix für seinen Namen und solange er nicht mit irgendwelchen Radikalitäten oder Beleidigungen angekommen ist, sondern höflich erklärt hat, dass dies ein normaler Name ist, gibt's keinen Grund, ihn abzulehnen.
Wenn aber'n Kind Adolf Hitler hieße...alter Schwede, sorry, aber da wird man schon stutzig und erkundigt sich mal über die Eltern. ALLES gedankenlos hinnehmen braucht man nun auch nich.
 
Sie hätte das Kind behandeln sollen, nicht aus legalen, sondern aus legitimen Gründen. Also nicht, weil es ihr das Gesetz vorschreibt, sondern eine gewisse Menschlichkeit. Der Junge kann nix für seinen Namen und solange er nicht mit irgendwelchen Radikalitäten oder Beleidigungen angekommen ist, sondern höflich erklärt hat, dass dies ein normaler Name ist, gibt's keinen Grund, ihn abzulehnen.
Wenn aber'n Kind Adolf Hitler hieße...alter Schwede, sorry, aber da wird man schon stutzig und erkundigt sich mal über die Eltern. ALLES gedankenlos hinnehmen braucht man nun auch nich.

Toll. :app:
 
Zurück
Oben