Auch wenn es einigen hier schwerfällt, es zu glauben:
US-Reaktionen zum Fall Böhmermann
Juristische Folgen? In den USA undenkbar
Stand: 13.04.2016 13:52 Uhr
Die freie Rede ist frei: In den USA darf öffentlich nahezu alles gesagt werden, was gedacht wird. Einschränkungen, jursitische Folgen oder gar ein Einmischen von Politikern wie im Fall Böhmermann sind in den USA nicht vorstellbar.
Von Andreas Horchler, ARD-Studio Washington
Amerika wundert sich darüber, dass in Artikel 5 Grundgesetz so wie auch im ersten US-Verfassungszusatz, das Recht auf freie Rede zwar festgeschrieben ist, es in Deutschland aber Einschränkungen gibt. Pamela Geller ist Direktorin der "American Freedom Defense Initiative", sie betont: "Der erste Verfassungszusatz schützt jede Rede, nicht nur Ideen, die uns gefallen. Das bezieht sich im Kern auch auf politische Reden, die wir nicht mögen. Wer sollte auch darüber entscheiden, was in Ordnung und was verboten ist?"
Einen "Schahparagrafen" wie §103 im deutschen Strafgesetzbuch über die Beleidigung ausländischer Staatschefs gibt es in Amerika nicht. Konservative Talk-Radio-Moderatoren und Fernsehsatiriker können sagen, was sie wollen.
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Auch in Amerika wird über die Differenz zwischen "Freedom of speech" und "hate speech", zwischen der Redefreiheit und der Einschränkung von Hassreden, gestritten. Die Gerichte sprechen sich allerdings fast immer für die freie Rede aus. Ein Bundesgericht in Philadelphia entschied vergangenes Jahr: Das Recht auf freie Rede schützt sogar eine pro-israelische Werbung, die Hitler und Muslime von heute und ihre Ziele in einem Atemzug nennt.
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Auch Trump darf ohne Konsequenzen beleidigen
Donald Trump darf im hitzigen Präsidentschaftswahlkampf Mexikaner recht pauschal als Kriminelle und Vergewaltiger beschimpfen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Robert Muise, Anwalt einer Initiative für die freie Rede geht so weit zu sagen: "Es ist gefährlich, eine Regierung darüber entscheiden zu lassen, was für ein Publikum als freie Rede und was Verunglimpfung empfunden wird."
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Ein Fall Böhmermann? Undenkbar in Amerika, wo es Ausnahmen für die freie Rede nur selten und nur dann gibt, wenn jemand direkt zu Morden oder Kriminalität aufruft. Schmähgedichte, Hassreden, Angriffe auf Minderheiten gehören zum Alltag. Selbst Holocaustleugner, Islamhasser und Rassisten genießen weitgehend den Schutz des 1. Verfassungszusatzes.
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