Ein Völkermord oder Genozid (lateinisch genus ‚Abstammung, Volk‘ und caedere ‚ermorden‘) ist seit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht.
Gekennzeichnet ist er durch die spezielle Absicht, „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Daher wird er auch als einzigartiges Verbrechen[1], als Verbrechen der Verbrechen (engl. crime of crimes)[1] oder als das schlimmste Verbrechen im Völkerstrafrecht[2] bezeichnet. Die auf Raphael Lemkin zurückgehende rechtliche Definition dient auch in der Wissenschaft als Definition des Begriffs Völkermord, so zum Beispiel in der Vergleichenden Völkermordforschung. Seit dem Beschluss durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen wurde die Bestrafung von Völkermord auch in verschiedenen nationalen Rechtsordnungen ausdrücklich verankert.
Völkermord
Die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
a) das Töten von Angehörigen der Gruppe
b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
e) die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“
Und von solche Leute lassen sich die Moderatoren einlullen, die nicht mal wissen was Völkermord bedeutet.