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Zwei Jahre und acht Monate Haft für Inzest-Vater Adolf B. - aber keine Vergewaltigung

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 8317
  • Erstellt am Erstellt am
Wenn man Vergewaltigung nicht nachweisen kann, wird man deswegen auch nicht verurteilt.

Wieder so ein intelligenter Satz von dir...

Aber du hast ja auch schon behauptet das Amamda Knox unter keinen Umständen frei kommt.

Was muss bei jemandem falsch laufen der annimmt das eine 12 jährige freiwillig mit ihrem eigenen Vater ins Bett geht :confused:
 
An die Wand stellen und erschießen ... AH nein, dafür sind wir uns zu menschlich, lieber paar Jahre auf unsere Kosten durchfüttern und dann wieder frei lassen ;)

Und das Urteil ist ein Witz :lol:
 
Wieder so ein intelligenter Satz von dir...

Aber du hast ja auch schon behauptet das Amamda Knox unter keinen Umständen frei kommt.

Sie ist nur frei gekommen, weil daraus ein Politikum geworden ist. Das italienische Parlament hatte einen Brief verfasst, dass das Mädchen doch bitte freigelassen werden sollte, weil das ganze diplomatische Probleme mit den USA verursacht. Mit Rechtsstaat hatte das jedenfalls wenig zu tun.

Was muss bei jemandem falsch laufen der annimmt das eine 12 jährige freiwillig mit ihrem eigenen Vater ins Bett geht :confused:

Du weisst doch gar nicht, ob das stimmt. Das behauptet sie nur.

Sie hat jedenfalls bis ins hohe Erwachsenenalter freiwillig zu Hause gelebt.

Du hast so eine richtige Stammtisch- Denkweise.
 
ich kenne einen er hat 2 jahre Gefägnis gekriegt, nur weil er ein gestolenes , Laptop gekauft hat, und dann musste er noch den ganze schaden , das die einbrecher gemacht haben noch dazu zahlen.. und dieser abschaum vergewatigt menschen und kriegt 2 jahre dafür, da sieht man das in deutschland, matirielle sachen mehr wert sind, als menschen leben...
 
Hmm ich glaube ebenfalls nicht, dass die Tochter das mit 12 freiwillig über sich ergehen hat lassen. Der Grund weshalb er jedoch für diese Tat nicht strafbar gemacht werden kann, ist in diesem Fall denke ich eher die Verjährung. Die Frau ist jetzt erst damit rausgerückt (vermutlich aus Angst) im Alter von 46....
 
Wegen Inzests mit seiner Tochter sowie Nötigung und Körperverletzung muss der 69-jährige Adolf B. zwei Jahre und acht Monate in Haft.

Willmersbacher Inzest-Fall - Zwei Jahre und acht Monate Haft für Inzest-Vater Adolf B. - Aus aller Welt - Hamburger Abendblatt

NÜRNBERG/WILLMERSBACH. Er hat über Jahrzehnte hinweg mit seiner Tochter geschlafen, nun wurde ein 69 Jahre alter Rentner aus Bayern deswegen zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt: Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach Adolf B. am Montag nur des Inzests, nicht aber der Vergewaltigung schuldig. Die Kammer wich damit deutlich von der Bewertung und der Strafforderung der Staatsanwaltschaft ab, die 14 Jahre Haft wegen Vergewaltigung gefordert hatte. Die Tochter hatte ihrem Vater im Prozess vorgeworfen, sie 34 Jahre lang regelmäßig missbraucht und mit dem Tode bedroht zu haben, falls sie ihn verrate. Der Vater hatte hingegen von einvernehmlichem Sex gesprochen.

Der Vorsitzende der Strafkammmer, Günther Heydner, betonte in seiner Urteilsbegründung, es sei nicht nachweisbar, dass der Angeklagte seine Tochter mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe. Außerdem habe das Gericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers; die 46 Jahre alte Frau aus Willmersbach habe sich bei ihren Aussagen vor der Polizei, dem Vernehmungsrichter und dem Gericht immer wieder in Widersprüche verwickelt. „Ihre Aussage ist nicht konstant“, sagte der Kammervorsitzende.

+++ Tochter schildert Martyrium im Willmersbacher Inzest-Fall +++

Die Tochter hatte ihrem Vater in dem sechstägigen Prozess vorgeworfen, sie so eingeschüchtert zu haben, dass sie erst nach drei Jahrzehnten den Mut gehabt habe sich zu offenbaren. Der Vater hatte Gewalt gegenüber seiner Tochter stets bestritten und von einvernehmlichen Sex mit ihr gesprochen. Zeugen für gewalttätige Übergriffe auf die Tochter fanden sich nicht.







Kranke kranke Welt

Das hat man leider sehr oft bei Opfern sexuellen Missbrauchs, deswegen wird auch empfohlen, sich genaue Notizen zu machen, um dann vor Gericht nicht den Vorwurf von wegen Unglaubwürdigkeit ernten zu müssen.

Du weisst doch gar nicht, ob das stimmt. Das behauptet sie nur.

Sie hat jedenfalls bis ins hohe Erwachsenenalter freiwillig zu Hause gelebt.

Du hast so eine richtige Stammtisch- Denkweise.

Psychische Abhängigkeit kennste? Wenn du etwas nicht anders gewohnt bist, dir massiv gedroht wird etc, dann ziehst du bei Volljährigkeit nicht einfach mirnichts, dirnichts aus. Immer wieder geil, wie in solchen Fällen die Leute sagen "Sie hätte doch dies oder das tun können", aber wie zum Teufel wollt ihr das beurteilen, wenn ihr nicht mal im entferntesten wissen könnt, wie sich sowas anfühlt? Lächerlich hoch 10. Selbst wenn sie sich körperlich nicht gewehrt haben sollte, ist es Vergewaltigung. Ein einziges Mal "nein" sagen reicht schon, das ist dann einfach nur scheiße vor Gericht, wenn Aussage gegen Aussage steht und keine Nachweise von Gewalteinwirkung sichtbar sind. Es gibt aber tatsächlich Frauen, die haben solche Traumata durch Misshandlung davongetragen, dass wenn man sich gegen ihren Willen ihnen nähert, sie einfach erstarren und nicht mehr bewegungsfähig sind, einzig noch verbal ablehnen können. Meinst du etwa, ein Vergehen an solchen Frauen sei keine Vergewaltigung?
 
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