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Gelöschtes Mitglied 8317
Guest
So einfach ist es garnicht. Die körperliche Unversehrtheit des Kindes spielt in Deutschland keine Rolle, wenn eine vermutete psychische Beeinträchtigung des Kindes dadurch abgewandt wird- haben wir lang und breit in dem anderen Thread diskutiert. Wenn die Eltern als Kinder wegen ihren Ohren gehänselt wurden, redet ihnen niemand rein, wenn sie einem glücklichen Kindergartenkind am Knorper rumschnibbeln lassen, weil sie in der Schule Hänseleien befürchten.
Bei Juden hängt mit der Beschneidung die Namensgebung des Kindes und der Eintritt in den Bund mit Gott zusammen- frag mal, was für Menschen mit einem spirituellen Selbstverständnis dramatischer ist- Abstriche bei der ästhetischen Attraktivität des Kindes (Ohren) oder Abkehr vom religiösen Selbstverständnis?
Die Objektivität des Urteils ist vorgeschoben, denn was begründet ist und was nicht, hängt hier vom Selbstverständnis ab.
Man könnte bei kindern, deren Eltern eine OP des Ohrenknorpels anstreben, auch die Eltern in Psychotherapie schicken, und darauf aufmerksam machen, dass wir in einer völlig gestörten Gesellschaft leben, die gesunde Sinnesorgane nach dem Winkel, in dem sie abstehen beurteilen, aber die Unantastbarkeit eines Häutchens am Penis zur Staatsfrage macht.
Du versuchst diese Beschneidungen irgendwie zu rechtfertigen, schon im letzten Thread....hat man so das Gefühl?
Wenn das eigene Kind eine Ohrfeige kassiert, so ist das in D schon strafbar. Wieso sollte es anders sein wenn einen schwerwiegenderen Eingriff wie die Beschneidung vornehmen lässt?
Und den Chirurgen möchte ich sehen der einem Kleinkind die Ohren anlegt!
Das einzige was man sich fragen könnte, ist wieso das Gesetzt jetzt erst kommt und die Beschneidung nicht immer schon verboten gewesen ist....
