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Motorrad?

Was Hab ich da fürnnlink rein ^^

ich war auf der Seite...die wollt ich eigentlich posten...da stand nix von Zulassung...nur das sie überall hin verschicken. Ich bin jetzt am iPhone....

Und global....was redest du da von reduzierer? Der fährt ne r1 soweit ich weiß und kein Roller oder Chopper.

80 dB Fahrgeräusch meinst Du? Da muss ich echt mal in die Papiere schauen.

Was du nicht sagst du Klugscheisser.
Für die R1 especially für die Auspuffanlagen von Akrapovic gibt es sogeannte DB Eater du Hirsch.
80db gilt für alle "Neueren Maschinen."

Halt einfach das Maul wenn du keine Ahnung hast.
 
Was du nicht sagst du Klugscheisser.
Für die R1 especially für die Auspuffanlagen von Akrapovic gibt es sogeannte DB Eater du Hirsch.
80db gilt für alle "Neueren Maschinen."

Halt einfach das Maul wenn du keine Ahnung hast.
Mach nicht auf schlau Du depp....ich red von den elektronischen von den Du geschwafelt hast....dB Eater kennt jeder depp....das setz ich im Post voraus.

bei Dir kommt's mir vor Du schreibst einfach irgendwas....von Motorrädern Hast Du keine Ahnung.
 
Mach nicht auf schlau Du depp....ich red von den elektronischen von den Du geschwafelt hast....dB Eater kennt jeder depp....das setz ich im Post voraus.

bei Dir kommt's mir vor Du schreibst einfach irgendwas....von Motorrädern Hast Du keine Ahnung.

Merkt man wer Ahnung hat und wer nicht. :) Du laberst dir einen Scheiß zusammen..
Wo schrieb ich was von Elektronischen Begrenzern für Roller du Vollpfosten?
Was und wieviel habe ich hier überhaupt über Motorräder geschrieben dass du meinen Wissenstand einschätzen kannst du Dämlicher Vogel?

Was versuchst du dir da wieder zurechtzubiegen? Ließ den Beitrag,verinnerliche ihn und sei nicht so Voreingenommen. Denn so Toll wie du glaubst zu sein biste bei weitem nicht.

Verschone mich einfach mit deinen Weisheiten und gut is...

 
Mach nicht auf schlau Du depp....ich red von den elektronischen von den Du geschwafelt hast....dB Eater kennt jeder depp....das setz ich im Post voraus.

bei Dir kommt's mir vor Du schreibst einfach irgendwas....von Motorrädern Hast Du keine Ahnung.
Bin oft mit zwei Cousins zusammen gefahren, einer die Honde Fireblade, der andere Kilo-Gixxer, ich musste immer ihre Eater unter meiner Bandit-Sitzbank mitnehmen falls sie uns mal anhalten :lol:


Sie haben keine Berechtigung Anhänge anzusehen. Anhänge sind ausgeblendet.


Wir 3 in Assen/NL, im Hintergrund die Gixxer und meine Bandit
 

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Bin oft mit zwei Cousins zusammen gefahren, einer die Honde Fireblade, der andere Kilo-Gixxer, ich musste immer ihre Eater unter meiner Bandit-Sitzbank mitnehmen falls sie uns mal anhalten :lol:


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Wir 3 in Assen/NL, im Hintergrund die Gixxer und meine Bandit

dabei haben war Pflicht, denn sonst keine weiterfahrt....und sie sahen auch von ner Strafe ab....hab mal nen Bericht gelesen, dass sie Dir keine (früher waren es drei) Punkte dafür geben durften, wie sie es immer taten.....ist gesetzlich kein erlöschen der Betriebserlaubnis.

Aber er sie können dir das Bild einziehen und es zu ihrer gutachtenstelle bringen...dort hab ich gehört gehen sie mit ZB dem Motor nicht so sonderlich gut um bei der Überprüfung.
 
Da steht nix von E Prüfzeichen oder Strassenzulassung drin....

"Extra 3" Satire vom 31.03.2016: Danke Herr Erdogan! | BR Mediathek VIDEO


scheint mir eher für den Amerikanischen Markt zu sein.

Alles über 80 Dezibel fällt auf. Also so lange es der Rennleitung nicht auffällt spricht nichts dagegen ab und an mal ein bissl mehr Lärm zu produzieren. Da gibt es einen DB Killer einen sogenannten Reduzierer für. So lange du denn drauf hast hört sich der Auspuff an wie ein ganz "Normaler" .

Bei einer Fahrzeugkontrolle wird das Natürlich überprüft aber jetzt mal unter uns. Die Wahrscheinlichkeit dass man damit aufliegt ist sehr gering. Ein Motorradcop hat natürlich das nötige Wissen um die Technik und hier hätte man demnach die Schlechtesten Karten bei einer Kontrolle.

Es gibt sogar elektronisch Zuschaltbare Reduzierer mit denen man auf Knopfdruck den DB Killer Ein und Abschalten kann. Die dinger erfordern jedoch eine Umfangreiche Verkabelung und sind deswegen weniger zu empfehlen. Um auf deine Frage zu Antworten:

Musst mal auf die Herstellerseite gehen und dort mal schauen oder am besten kurz Anrufen. Mit ziemlicher Sicherheit ist das ding nicht zugelassen. Denn soviel Krach macht keine dieser "erlaubten" Auspuffanlagen.

Danke für die Infos. Das Motorrad von dem Türken scheint aber in Deutschland angemeldet zu sein, wenn man sich das Video genauer anschaut.

@ZX7R kannst Du den Link nochmal einfügen?
 
Das scheint ja eine türkische Firma zu sein. Damit hat sich der Kauf wohl erledigt.



Schau mal....man kann ne Auspuffanlage auch einzeln abnehmen lassen.....zwar benötigt man auch ein TÜV Gutachten...denn ohne wirds ne Einzelabnahme...die ist teuer


hier einer, der das glaub gemacht hat...


http://up.picr.de/24457609bu.jpg


103 ist glaub Fahrgeräusch und die 79 daneben ist Standgeräusch....



Ansonsten gibts eben die mit E Prüfzeichen....ein Eintragung nix....DB Killer ist oft angenietet/zwei Punkten verschweisst....kann man aber aufbohren und hernach mit Schrauben fixieren....


In München zB würd ich das nicht machen....weiss aber echt nicht mehr, obs noch Punkte wie Früher gibt...ich glaub nicht...



hier hab ich was



Manipulierter Auspuff


Ist die Auspuffanlage manipuliert, d.h. willentlich verändert, also z.B. ein nicht zugelassener Schalldämpfer montiert, vom an sich zugelassenen Schalldämpfer der db-Killer / db-Eater entfernt, der Schalldämpfer oder Krümmer angebohrt usw., erlischt aufgrund dieses Eingriffs die Betriebserlaubnis des Autos oder Motorrades. Dann gibt es nach altem Recht Nr. 214 des Bußgeldkatalogs 90 € und 3 Punkte:
„214a – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO) 214a.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €, 3 Punkte214a.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €, 3 Punkte“

Nach neuem Recht gibt es Punkte nur noch für Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Ein zu lauter Auspuff gehört nicht dazu. Nr. 214a des alten Bußgeldkataloges wurde deshalb in Nr. 214a und 214b gesplittet:
„214a – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214a.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214a.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €

214b – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214b.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214b.2 – ein anderes als in 214b.1 genanntes Fahrzeug – 90 €“


Nach Nr. 3.5.8 des neuen Punktekataloges (Anlage 13 zu § 40 FEV) gibt es für Verstöße gegen Nr. 214a BKatV einen Punkt, nicht aber für Verstöße gegen Nr. 214b.
Update: In einem ersten Fall zu diesem Thema hat die Dortmunder Bußgeldbehörde einen zunächst verhängten Punkt wieder zurückgenommen.









Bußgeld + Punkte für zu lauten Auspuff / fehlenden dB-Killer : AnwaltRECHTSANWALT IN NÜRNBERG


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Das scheint ja eine türkische Firma zu sein. Damit hat sich der Kauf wohl erledigt.


:haha: warum das denn?
 
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