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Parlamentswahlen in Montenegro 11.06.2023

Kommt zu spät, und verwarnt haste ihn auch net. Hab gehört bald kommt neues Gesetz wo es solchen wie dir an den Kragen gehen könnte wenn du als Admin bei schwerer Beleidigung, Hetze, oder mobbing mitmachst oder zuguckst. Kam eben was im Radio 🙏 mal schauen
Ich habe ihn verwarnt und auch eine Verwarnung von dir auslaufen lassen um dir die Möglichkeit zu geben dich in gesitteter Art und Weise hier weiter zu diskutieren. Nicht ich oder andere User sind es, die ständig mit Beleidigungen herumschmeißen, du bist es.
 
Ich habe ihn verwarnt und auch eine Verwarnung von dir auslaufen lassen um dir die Möglichkeit zu geben dich in gesitteter Art und Weise hier weiter zu diskutieren. Nicht ich oder andere User sind es, die ständig mit Beleidigungen herumschmeißen, du bist es.
Ich hätte ihn schon längst gesperrt. Was sich User Maradona leistet ist weit weg von einer normalen Diskussionskultur. Er hetzt gegen BiH gegen Kosovo und merkt es gar nicht und fühlt sich dabei auch noch im Recht.
 
Vielleicht zur Info und nicht alle Emails fallen unter das Postgeheimnis:
Gefährliche Drohungen – und wann diese strafbar sind
Nicht nur Politiker und Politikerinnen werden bedroht, jeder kann Opfer von Drohungen im echten Leben oder im Internet werden

Wann spricht man von "gefährlich bedroht"?
Gefährlich bedroht, wer einer anderen Person ein Übel in Aussicht stellt, um diese in Furcht und Unruhe zu versetzen (§ 107 StGB). Dabei muss die Drohung geeignet sein, beim Opfer begründete Besorgnis hervorzurufen. Ob das Opfer die Drohung tatsächlich ernst nimmt oder der Täter, die Täterin wirklich vorhatte, die Drohung in die Realität umzusetzen, ist dabei nicht entscheidend. Die Drohung muss ernst gemeint und verwirklichbar erscheinen.

Mit Worten oder Handlungen zur Drohung
Was also ist nun eine gefährliche Drohung? Das Androhen von Faustschlägen, Fußtritten oder das Drohen mit dem Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmungsfreiheit können gefährliche Drohungen sein. Ebenso das Androhen der Veröffentlichung von tatsächlichen oder technisch hergestellten Nacktfotos oder Details aus dem Intimbereich werden als solche Drohungen qualifiziert.

So wird eben nicht nur das Äußern einer Drohung mit Worten strafrechtlich geahndet. Nein, auch schriftliche Drohungen via Brief, E-Mail und SMS oder auch schlüssige Handlungen, wie beispielsweise das Abgeben von Schreckschüssen sind als gefährliche Drohungen zu verstehen. Wie so vieles haben sich auch Straftaten teilweise ins Netz verlegt. Dort ist die Hemmschwelle besonders niedrig. Aber auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. So kann ein Posting ebenso zum Strafverfahren führen.

Gehen die Drohungen so weit, dass der Täter, die Täterin dem Opfer mit einer Entführung oder gar dem Tode droht, so erhöht sich der Strafrahmen von bis zu einem Jahr auf bis zu drei Jahre.


Bei Emails sollte man vielleicht auch wissen, dass die IP-Adresse über den Header mitgeschickt wird. Deswegen lasst es bitte
 
Bitte lass den Fascho weg. Danke

Ich dacht nachdem Bagsi das so flappsig verwendet das Fascho wie ein Hallo und jeden der anderer Meinung ist wie er als Fascho bezeichnet. Das er auch kein Problem damit hat.

Apropos haben wir eigentlich hier im Forum auch einen serbischen Hitler, weil laut Bagsi haben wir ja auch einen alb. sowie kroatischen Hitler. Fehlt nur noch das serbische Pendant. Ich frag mich nur wer das sein soll hier im Forum
 
Vielleicht zur Info und nicht alle Emails fallen unter das Postgeheimnis:
Gefährliche Drohungen – und wann diese strafbar sind
Nicht nur Politiker und Politikerinnen werden bedroht, jeder kann Opfer von Drohungen im echten Leben oder im Internet werden

Wann spricht man von "gefährlich bedroht"?
Gefährlich bedroht, wer einer anderen Person ein Übel in Aussicht stellt, um diese in Furcht und Unruhe zu versetzen (§ 107 StGB). Dabei muss die Drohung geeignet sein, beim Opfer begründete Besorgnis hervorzurufen. Ob das Opfer die Drohung tatsächlich ernst nimmt oder der Täter, die Täterin wirklich vorhatte, die Drohung in die Realität umzusetzen, ist dabei nicht entscheidend. Die Drohung muss ernst gemeint und verwirklichbar erscheinen.

Mit Worten oder Handlungen zur Drohung
Was also ist nun eine gefährliche Drohung? Das Androhen von Faustschlägen, Fußtritten oder das Drohen mit dem Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmungsfreiheit können gefährliche Drohungen sein. Ebenso das Androhen der Veröffentlichung von tatsächlichen oder technisch hergestellten Nacktfotos oder Details aus dem Intimbereich werden als solche Drohungen qualifiziert.

So wird eben nicht nur das Äußern einer Drohung mit Worten strafrechtlich geahndet. Nein, auch schriftliche Drohungen via Brief, E-Mail und SMS oder auch schlüssige Handlungen, wie beispielsweise das Abgeben von Schreckschüssen sind als gefährliche Drohungen zu verstehen. Wie so vieles haben sich auch Straftaten teilweise ins Netz verlegt. Dort ist die Hemmschwelle besonders niedrig. Aber auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. So kann ein Posting ebenso zum Strafverfahren führen.

Gehen die Drohungen so weit, dass der Täter, die Täterin dem Opfer mit einer Entführung oder gar dem Tode droht, so erhöht sich der Strafrahmen von bis zu einem Jahr auf bis zu drei Jahre.


Bei Emails sollte man vielleicht auch wissen, dass die IP-Adresse über den Header mitgeschickt wird. Deswegen lasst es bitte

Droht er dir wieder über Email?

Was für ein Behindi
 
Ich glaub ich sehe das CCCC am Himmel, Bagsi ruft wahrscheinlich seine serbischen Brüder und Schwestern um Hilfe um die Demütigung die er hier erlitten hat zu rächen

Sie haben keine Berechtigung Anhänge anzusehen. Anhänge sind ausgeblendet.
 
Droht er dir wieder über Email?

Was für ein Behindi
Habe ich nicht geschrieben. Wollte nur daran erinnern, dass Droh-Emails nicht einem Postgeheimnis unterliegen und der Verfasser auch bestraft werden könnte. Auch unser Kontaktformular unterliegt nicht dem Postgeheimnis und man sollte dort auch nicht irgend einen Frust loswerden.
 
Habe ich nicht geschrieben. Wollte nur daran erinnern, dass Droh-Emails nicht einem Postgeheimnis unterliegen und der Verfasser auch bestraft werden könnte. Auch unser Kontaktformular unterliegt nicht dem Postgeheimnis und man sollte dort auch nicht irgend einen Frust loswerden.

Sag nicht das Du ihn wieder gesperrt
 
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