Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Zoran Djindjic 21.02.2003 - Kosovo ist Serbien, wenn das Prinzip nicht für Serbien zählt, wird es zukünftig für keinen mehr zählen

Das gilt jedoch nicht für die Serben.
Ich bin mir 100% sicher. Wenn morgen die Bosnjaken anfangen würden, Serben aus der RS zu vertreiben, keiner würde sich für die Serben einsetzen, noch hätte die RS Recht auf unabhängigkeit.
 
Das gilt jedoch nicht für die Serben.
Ich bin mir 100% sicher. Wenn morgen die Bosnjaken anfangen würden, Serben aus der RS zu vertreiben, keiner würde sich für die Serben einsetzen, noch hätte die RS Recht auf unabhängigkeit.
Ach du serbisches Unschuldslamm. Von den Karpaten bis hin zum Balkan haben Serben alles massakriert was ihnen über den Weg kam. Unabhängig davon ob es Frauen, Kinder oder Greise waren. Immer die Opferrolle einnehmen zieht nicht Wixxfresse
 
Für legalen Separatismus genügt es, dass jemand von der herrschenden Volksgruppe, jemanden von der unabhängigkeitsstrebenden Volksgruppe tötet.

In der Republika Srpska wurde sicherlich irgendwann einmal ein Serbe von einem Bosnjaken getötet: RS hat das Recht auf Unabhängigkeit.
Im Donbass wurde sicherlich irgendein Russe durch einen Ukrainer getötet: Donbass hat Recht auf Unabhängigkeit.

Es gibt keinen illegalen oder legalen Separatismus. Es gibt ein im Völkerrecht definiertes Selbstbestimmungsrecht, welches aber eng ausgelegt wird. So kann z.B. dem Selbstbestimmungsrecht auch dann Genüge getan werden, wenn die jeweilige Volksgruppe über eine hinreichende Autonomie verfügt.

Genau hier liegt übrigens die Krux im Kosovo: Im Rahmen der "Joghurt-Revolution" wurde durch zweifelhafte Vorgänge und nicht einmal innerhalb der verfassungsrechtlichen Normen, die Kosovo Autonomie aufgehoben. Im lokalen Kosovo-Parlament liefen Soldaten rum, es wurde eingeschüchtert, usw.

Es ist somit kein Zufall, dass genau diese Art und Weise der Aufhebung der Kosovo-Autonomie im Gutachten des Internationalen Gerichtshofes (IGH) herangezogen wurde und die Feststellung war, dass die Unabhängigkeitserklärung an sich nicht gegen internationales Recht verstößt.
 
Zurück
Oben