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Die Ausrufung der Unabhängigkeit der Republik Srpska von BiH wäre legitim, sofern die Gegenseite Dayton verstößt und RS garantierte Rechte entreißt

Im Link geht es um das Thema Dodik und seine neue Gesetze. Dodik hat auf Vucic gehört und zu Verhandlungen aufgerufen , leider kam bisher noch kein entgegenkommen von der anderen Seite.

Hier im Thread geht es aber um was anderes, sofern in Zukunft einer meint der RS weitere Rechte zu entziehen, welche ihre durch Dayton garantiert sind. Dann muss man sich nicht wundern wenn RS mit Abspaltung droht und über ein Referendum nachdenkt.
Sach ma an was denn so im Vertrag steht
 
Nein, aus völkerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Sicht ist eine Unabhängigkeitserklärung der RS nicht legitim, selbst wenn man eine Vertragsverletzung durch die „Gegenseite“ behauptet.
Die Republik Srpska ist eine Entität innerhalb eines souveränen Staates – kein Staat mit Sezessionsrecht.
Die einzige legitime Lösung bei Vertragsverstößen ist der Rechtsweg, nicht einseitige Abspaltung.
 
Serbien und Kroatien sind auch garanten für Dayton, auch wenn ihr das nicht zugeben wollt, und sie als irgendwelche Beobachter abstempeln wollt, schlechter versuch.

Serbien hat Dayton mitunterzeichnet, daher, greift einser unser Volk oder die Srpska militärisch als erster an, kann Serbein absolut legitim eingreifen um ihr Volk zu schützen.

Kannst du als Moslem bzw Bosniake jetzt noch so sehr erfinden das es nicht so ist.
 
Serbien und Kroatien sind auch garanten für Dayton, auch wenn ihr das nicht zugeben wollt, und sie als irgendwelche Beobachter abstempeln wollt, schlechter versuch.

Serbien hat Dayton mitunterzeichnet, daher, greift einser unser Volk oder die Srpska militärisch als erster an, kann Serbein absolut legitim eingreifen um ihr Volk zu schützen.

Kannst du als Moslem bzw Bosniake jetzt noch so sehr erfinden das es nicht so ist.
Die Aussage nimmt an, dass die Zentralregierung oder die Föderation BiH gegen Dayton verstoßen würde, z. B. durch Entzug von Rechten der RS.
Selbst wenn dies der Fall wäre, würde das nicht automatisch eine Sezession legitimieren.
In einem solchen Fall wäre der Weg über das Verfassungsgericht von BiH, den Hohen Repräsentanten oder internationale Vermittlung vorgesehen.
 
Der rechtliche Rahmen: Dayton-Abkommen
Das Dayton-Friedensabkommen (1995) beendete den Bosnienkrieg und bildet die verfassungsrechtliche Grundlage von BiH.
Es garantiert die Existenz von zwei Entitäten: der Föderation BiH und der Republik Srpska.
Die Souveränität, territoriale Integrität und Unteilbarkeit von BiH ist darin fest verankert.
Die RS hat keinerlei völkerrechtliches Recht auf Sezession – das ist klar im Abkommen und in der Verfassung geregelt.
 
Die Aussage nimmt an, dass die Zentralregierung oder die Föderation BiH gegen Dayton verstoßen würde, z. B. durch Entzug von Rechten der RS.
Selbst wenn dies der Fall wäre, würde das nicht automatisch eine Sezession legitimieren.
In einem solchen Fall wäre der Weg über das Verfassungsgericht von BiH, den Hohen Repräsentanten oder internationale Vermittlung vorgesehen.

Das ist ja das schlimme, das Verfassungsgericht ist politisch, der RS wurden Rechte durch den Hohen Repräsentanten genommen, oder durch das Verfassungsgericht, wo ausländische richter mit den muslimischen Richtern Serben und Kroaten überstimmen können. Bonner Befügnisse sind eben nicht original Dayton, zudem passierte. viele Sachen undemokratisch , durch Druck, Erpressung des Hohen.

Daher, wenn der RS was zusteht was in Dayton klar verankert ist, und der Hohe oder das Gericht der RS das entzieht, hat es sehr wohl Anrecht auf Sezession. Du nimmst mir Rechte nach Dayton 1995, ich dulde das nicht und mach mich unabhängig.

Der rechtliche Rahmen: Dayton-Abkommen
Das Dayton-Friedensabkommen (1995) beendete den Bosnienkrieg und bildet die verfassungsrechtliche Grundlage von BiH.
Es garantiert die Existenz von zwei Entitäten: der Föderation BiH und der Republik Srpska.
Die Souveränität, territoriale Integrität und Unteilbarkeit von BiH ist darin fest verankert.
Die RS hat keinerlei völkerrechtliches Recht auf Sezession – das ist klar im Abkommen und in der Verfassung geregelt.
Doch, wenn alle drei Völker zustimmen, dann könnte sich Bosnien auflösen in drei Staaten zB.

Komisch, beim Kosovo haste dreckige Doppelmoral, da zählen Verträge nicht bei dir, und da kommt man mit Milosevic oder ähnliches an. Entweder zählt abgemachtes oder internationale Verträge für alle, oder nicht für alle, da ist es egal was vorher war, wenn man was unterzeichnet von beiden Seiten.

Und Dayton zu Bosnien und Resolution 1244 zu Serbien bzw. Kosovo sind zwei internationale Verträge die in der UNO abgesegtet wurden.
 
Das ist ja das schlimme, das Verfassungsgericht ist politisch, der RS wurden Rechte durch den Hohen Repräsentanten genommen, oder durch das Verfassungsgericht, wo ausländische richter mit den muslimischen Richtern Serben und Kroaten überstimmen können. Bonner Befügnisse sind eben nicht original Dayton, zudem passierte. viele Sachen undemokratisch , durch Druck, Erpressung des Hohen.

Daher, wenn der RS was zusteht was in Dayton klar verankert ist, und der Hohe oder das Gericht der RS das entzieht, hat es sehr wohl Anrecht auf Sezession. Du nimmst mir Rechte nach Dayton 1995, ich dulde das nicht und mach mich unabhängig.


Doch, wenn alle drei Völker zustimmen, dann könnte sich Bosnien auflösen in drei Staaten zB.

Komisch, beim Kosovo haste dreckige Doppelmoral, da zählen Verträge nicht bei dir, und da kommt man mit Milosevic oder ähnliches an. Entweder zählt abgemachtes oder internationale Verträge für alle, oder nicht für alle, da ist es egal was vorher war, wenn man was unterzeichnet von beiden Seiten.

Und Dayton zu Bosnien und Resolution 1244 zu Serbien bzw. Kosovo sind zwei internationale Verträge die in der UNO abgesegtet wurden.
Nein, dreckige Doppelmoral kommt von dir. Schau, der Schlächter vom Balkan, Milosevic und der Möchtegerngenozidler Vucic haben den Kosovo verspielt. Da kannst du noch so viel herumflennen, es sind Fakten. Und es geht darum, ob sich die RS von BiH trennen kann,, der Wortlaut kommt von dir und meine Antworten waren präzise und Fakten basiert.
Die Ausrufung der Unabhängigkeit der Republik Srpska von BiH wäre legitim, sofern die Gegenseite Dayton verstößt und RS garantierte Rechte entreißt.

Die Souveränität, territoriale Integrität und Unteilbarkeit von BiH ist darin fest verankert.
Die RS hat keinerlei völkerrechtliches Recht auf Sezession – das ist klar im Abkommen und in der Verfassung geregelt.

Und du kommst mit Doppelmoral, als Fan eines Möchtegerngenozidlers und eines verurteilten Verbrechers, der auch noch ein beschissener Faschist ist. Wenn du eine korrekte Antwort auf deine Frage nicht verträgst, dann stelle die Frage gar nicht, ist ja sogar eine Behauptung von dir.
 
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