
wir unterhalten uns in 14 tagen über deinen vorschlag mit selber suchen
Das weiß doch jeder der Politik seit den 2000ern verfolgt. Such doch selber.
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Das weiß doch jeder der Politik seit den 2000ern verfolgt. Such doch selber.
Sach ma an was denn so im Vertrag stehtIm Link geht es um das Thema Dodik und seine neue Gesetze. Dodik hat auf Vucic gehört und zu Verhandlungen aufgerufen , leider kam bisher noch kein entgegenkommen von der anderen Seite.
Hier im Thread geht es aber um was anderes, sofern in Zukunft einer meint der RS weitere Rechte zu entziehen, welche ihre durch Dayton garantiert sind. Dann muss man sich nicht wundern wenn RS mit Abspaltung droht und über ein Referendum nachdenkt.
Sach ma an was denn so im Vertrag steht
Die Aussage nimmt an, dass die Zentralregierung oder die Föderation BiH gegen Dayton verstoßen würde, z. B. durch Entzug von Rechten der RS.Serbien und Kroatien sind auch garanten für Dayton, auch wenn ihr das nicht zugeben wollt, und sie als irgendwelche Beobachter abstempeln wollt, schlechter versuch.
Serbien hat Dayton mitunterzeichnet, daher, greift einser unser Volk oder die Srpska militärisch als erster an, kann Serbein absolut legitim eingreifen um ihr Volk zu schützen.
Kannst du als Moslem bzw Bosniake jetzt noch so sehr erfinden das es nicht so ist.
Die Aussage nimmt an, dass die Zentralregierung oder die Föderation BiH gegen Dayton verstoßen würde, z. B. durch Entzug von Rechten der RS.
Selbst wenn dies der Fall wäre, würde das nicht automatisch eine Sezession legitimieren.
In einem solchen Fall wäre der Weg über das Verfassungsgericht von BiH, den Hohen Repräsentanten oder internationale Vermittlung vorgesehen.
Doch, wenn alle drei Völker zustimmen, dann könnte sich Bosnien auflösen in drei Staaten zB.Der rechtliche Rahmen: Dayton-Abkommen
Das Dayton-Friedensabkommen (1995) beendete den Bosnienkrieg und bildet die verfassungsrechtliche Grundlage von BiH.
Es garantiert die Existenz von zwei Entitäten: der Föderation BiH und der Republik Srpska.
Die Souveränität, territoriale Integrität und Unteilbarkeit von BiH ist darin fest verankert.
Die RS hat keinerlei völkerrechtliches Recht auf Sezession – das ist klar im Abkommen und in der Verfassung geregelt.
Nein, dreckige Doppelmoral kommt von dir. Schau, der Schlächter vom Balkan, Milosevic und der Möchtegerngenozidler Vucic haben den Kosovo verspielt. Da kannst du noch so viel herumflennen, es sind Fakten. Und es geht darum, ob sich die RS von BiH trennen kann,, der Wortlaut kommt von dir und meine Antworten waren präzise und Fakten basiert.Das ist ja das schlimme, das Verfassungsgericht ist politisch, der RS wurden Rechte durch den Hohen Repräsentanten genommen, oder durch das Verfassungsgericht, wo ausländische richter mit den muslimischen Richtern Serben und Kroaten überstimmen können. Bonner Befügnisse sind eben nicht original Dayton, zudem passierte. viele Sachen undemokratisch , durch Druck, Erpressung des Hohen.
Daher, wenn der RS was zusteht was in Dayton klar verankert ist, und der Hohe oder das Gericht der RS das entzieht, hat es sehr wohl Anrecht auf Sezession. Du nimmst mir Rechte nach Dayton 1995, ich dulde das nicht und mach mich unabhängig.
Doch, wenn alle drei Völker zustimmen, dann könnte sich Bosnien auflösen in drei Staaten zB.
Komisch, beim Kosovo haste dreckige Doppelmoral, da zählen Verträge nicht bei dir, und da kommt man mit Milosevic oder ähnliches an. Entweder zählt abgemachtes oder internationale Verträge für alle, oder nicht für alle, da ist es egal was vorher war, wenn man was unterzeichnet von beiden Seiten.
Und Dayton zu Bosnien und Resolution 1244 zu Serbien bzw. Kosovo sind zwei internationale Verträge die in der UNO abgesegtet wurden.
Die Ausrufung der Unabhängigkeit der Republik Srpska von BiH wäre legitim, sofern die Gegenseite Dayton verstößt und RS garantierte Rechte entreißt.
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