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Slowenien NEWS

  • Ersteller Ersteller Popeye
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Der EU-Konsens widerspricht jeglicher Logik.

Der EU-Konsens zur Zweistaatenlösung basiert auf internationalem Recht und UN-Resolutionen, die Jerusalem als Ganzes als eine der zentralen Kernfragen des Nahostkonflikts betrachten, deren endgültiger Status in Verhandlungen geklärt werden muss. Klar kapiert ein Rechtsextremer Islamhasser Logik nicht. Auch wenn es nichts bringt:
Die völkerrechtliche Logik hinter dem EU-Konsens. Unteilbarkeit der Statusfrage: Obwohl Westjerusalem seit 1948 unter israelischer Kontrolle steht, stufen die Vereinten Nationen (z. B. durch UN-Resolution 478) einseitige Proklamationen über die gesamte Stadt als völkerrechtlich ungültig ein.
Gefährdung von Friedensverhandlungen: Der EU-Konsens besagt, dass eine vorzeitige Verlegung von Botschaften nach Jerusalem den Ausgang von Friedensverhandlungen vorwegnimmt und die diplomatische Vermittlerrolle der Europäer zerstört.
Vermeidung von Präzedenzfällen: Die internationale Gemeinschaft vermeidet es, einseitige Gebietsansprüche in umstrittenen Regionen ohne ein bilaterales Abkommen anzuerkennen, um das Prinzip der Verhandlungslösung zu wahren.

Westjerusalem war bereits vor 1967 Teil Israels und gehört nicht zu den Gebieten, die nach dem Sechstagekrieg von Israel besetzt wurden.

Das stimmt historisch: Westjerusalem steht bereits seit der Staatsgründung 1948 unter israelischer Kontrolle und war nicht Teil der 1967 besetzten Gebiete. Dennoch sieht die offizielle UN- und EU-Linie Jerusalem völkerrechtlich als eine unteilbare Statusfrage, die nur durch Verhandlungen beider Konfliktparteien gelöst werden darf. Eine vorzeitige Verlegung von Botschaften nach Westjerusalem wird von der EU daher abgelehnt, um den künftigen Verhandlungsspielraum für eine Zweistaatenlösung nicht zu gefährden.
 
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