Frankreich legalisiert Sterbehilfe für schwer Kranke
Seit Mittwoch ist das neue Gesetz in Kraft, das strikte Bedingungen vorsieht.
Es war keine einfache Entscheidung, sondern eine, über die die französische Gesellschaft und Politik jahrelang kontrovers debattierte. Nun wurde sie definitiv getroffen: Am Mittwoch trat ein neues Gesetz zur Lockerung der Regeln für Sterbehilfe in Kraft. Nachdem es das Parlament Mitte Juli beschlossen hat, hatte zuletzt auch der Verfassungsrat grünes Licht gegeben. Die persönliche Freiheit einer schwer erkrankten Person, auf eigenen Wunsch und nach ärztlichem Einverständnis eine tödliche Substanz einzunehmen, stehe im Einklang mit dem „Grundprinzip der Erhaltung der menschlichen Würde“, urteilte das Gremium.
Festgelegt wurden strikte Bedingungen. Anspruch auf Sterbehilfe erhalten künftig volljährige Patienten, die die französische Staatsangehörigkeit besitzen oder einen langfristigen Aufenthaltstitel haben. Ein Arzt muss vorab bestätigen, dass die betroffene Person an einer schweren, unheilbaren und schmerzhaften Krankheit „in einer fortgeschrittenen Phase“ leidet, die als unerträglich empfunden wird. Die Entscheidung, das eigene Leben zu beenden, muss „frei und bewusst“ getroffen werden. Schließlich beurteilt noch ein Gremium, ob alle Kriterien erfüllt sind. In diesem Fall muss eine Frist von mindestens zwei Tagen eingehalten werden. Die schwer kranke Person kann ihre Entscheidung bis zum letzten Moment widerrufen.
Die tödliche Substanz verabreicht sie sich selbst. Sollte das der körperliche Zustand nicht möglich machen, kann dies eine Vertrauensperson, ein Arzt oder eine Pflegekraft übernehmen.
Seit Mittwoch ist das neue Gesetz in Kraft, das strikte Bedingungen vorsieht.
kurier.at