Wie Homosexuelle verfolgt wurden
Während der Habsburgermonarchie sind auf homosexuelle Handlungen schwere Strafen gestanden. Einzelne Intellektuelle wie Sigmund Freud und Karl Kraus setzten sich zwar für Straffreiheit ein, doch für Kaiser Franz Joseph kam das nicht infrage – auch wenn er bei seinem kleinen Bruder ein Auge zudrückte.
Als der junge Kaiser Franz Josef 1852 ein neues Strafgesetz erließ, beinhaltete das den Paragrafen 129 1b, der die „Unzucht“ mit Personen desselben Geschlechts unter Strafe stellte. 119 Jahre lang sollte der Paragraf in Kraft bleiben: bis zur Kleinen Strafrechtsreform von 1971.
Die Rechtslage in der Monarchie enthielt einige Besonderheiten im europäischen Vergleich, sagt Andreas Brunner, Germanist und Theaterwissenschaftler, der am QWIEN – Zentrum für queere Geschichte auch historische Forschung betreibt: „Zum einen ist die Strafandrohung mit bis zu fünf Jahren schweren Kerker ungewöhnlich hoch, zum anderen war der Paragraf geschlechtsneutral formuliert, wodurch auch sexuelle Handlungen zwischen Frauen strafrechtlich pönalisiert waren – auch das ist ungewöhnlich im europäischen Vergleich.“
Nur in der Theorie „geschlechtsneutral“
Was man genau unter „Unzucht“ verstand, wurde im Laufe der Jahrzehnte unterschiedlich ausgelegt. „Am Anfang war die Vorstellung, dass eigentlich nur der Analverkehr pönalisiert werden sollte, doch im Laufe der Zeit fielen immer mehr Handlungen darunter und die Verfolgungsintensität nahm zu“, so Brunner. Die Definition sei mehrmals Verhandlungsgegenstand am Obersten Gerichtshof gewesen. So war es laut einem OGH-Urteil von 1906 möglich, auch den Versuch einer homosexuellen Handlung zu bestrafen.
Während der Habsburgermonarchie sind auf homosexuelle Handlungen schwere Strafen gestanden. Einzelne Intellektuelle wie Sigmund Freud und Karl Kraus setzten sich zwar für Straffreiheit ein, doch für Kaiser Franz Joseph kam das nicht infrage – auch wenn er bei seinem kleinen Bruder ein Auge...
science.orf.at