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Gelöschtes Mitglied 13322
Guest
Die Bosniaken sind von edler Gotischer Abstammung.
Ist etwas dran, an dem, was Amphion von sich gibt? Entwickelten sich die Bosnier aus diesen 2 gruppen?
Die Bosniaken sind von edler Gotischer Abstammung.
Du vergisst die Bosnier und die Slowenen.
Über die Slawen aus deinem Lieblingsland sage ich jetzt mal nix, da ich dieses Fass gar nicht aufmachen will.
Ist etwas dran, an dem, was Amphion von sich gibt? Entwickelten sich die Bosnier aus diesen 2 gruppen?
Ja, wir sind unzufriedene Serben und Kroaten die beschlossen Bosniaken zu sein.
Muss jetzt schaffen, bis später.
Ist etwas dran, an dem, was Amphion von sich gibt? Entwickelten sich die Bosnier aus diesen 2 gruppen?
Ja, wir sind unzufriedene Serben und Kroaten die beschlossen Bosniaken zu sein.
Muss jetzt schaffen, bis später.
Das Übliche:
- Ich kann nicht antworten, weil ich es nicht weiss.
- Ich will nicht antworten, weil ich ggf. eingestehen müsste, was ich nicht will.
- Ich antworte lieber so und ziehe die Antwort ins Lächerliche, um (1) und (2) zu umgehen.
Einst hatte ich diese Frage nach der ethnischen Abstammung der Moslems in Bosnien über Monate gestellt, und der Antworten Essenz gebe ich nur wieder. Mehr ist das alles nicht.
Aber es gibt sie doch, die moslemischen Bosnier. Und das schon so lange, das sie berechtigten Anspruch auf korrekte Inkenntnisnahme ihres Selbstverständnisses inne haben.
Haben sie das?
- Der Mensch ist furchtbar leicht in ein Bewußtseinskorsett zu bringen.
- Die zweite Generation hat vom ersten Schritt der ersten Generation idR nur ein Schattenbewußtsein
- Die dritte Generation kaum noch, siehe "blacksea" und seine Angaben.
- Die vierte Generation sieht sich schon befähigt, über andere und vor Ort Lebende zu bestimmen, wähnt sich im Recht.
Wer kann sich heute noch im Recht wähnen? Das Recht ist nun etwas biegsames.
Sehe ich nicht so.
Lasse Dich doch beklauen und sage dann dem Polizisten, dass das Recht was biegsames sei.
Und weil der Polizist das Diebesgut in der Tasche des festgenommenen Diebes gefunden habe, Du aber den Einkauf mit Deiner Bankkarte bezahlt hast, sei aus der Biegsamkeit des Gesetzes heraus das Kauf- und jetzige Diebesgut Eigentum beider, also des Erwerbes und des Bestehlers.
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