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Fan Noli
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Arzt verbietet Patientinnen Kopftuch - und riskiert rechtliche Konsequenzen
FRANKFURT/MAIN (Smi). Ein Wächtersbacher Arzt verbietet seinen muslimischen Patientinnen per Aushang das Tragen von Kopftüchern und verweigert kinderreichen Familien die Behandlung. Mit seinem Vorgehen stößt der Allgemeinmediziner nicht nur auf Kritik muslimischer Verbände, sondern riskiert auch berufsrechtliche Konsequenzen.
"In dieser Arztpraxis gilt ein striktes Verbot von Kopftüchern bei islamistischen Frauen und Mädchen!", heißt es wörtlich auf einem Schild, das der Wächtersbacher Allgemeinmediziner Dr. Rainer Peters im Außenbereich seiner Praxis aufgehängt hat. Darüber hinaus verlangt er "Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift" und verweigert die Behandlung von "islamistischen Familien mit mehr als 5 leiblichen Kindern".
Gegenüber der "Gelnhäuser Neuen Zeitung" (GNZ), die den Fall öffentlich machte, sagte Peters, dass einige türkische Patientinnen "voll verschleiert ins Sprechzimmer" kämen und eine Behandlung so nicht möglich sei. Kürzlich hätten die Kinder einer Patientin das Wartezimmer demoliert, "das ist mir über die Hutschnur gegangen". Da er mit seinen Bitten stets "auf Granit gestoßen" sei, habe er nun klare "Spielregeln" aufgestellt. Es könne nicht sein, dass Patienten mit Mantel und Handschuhen im Wartezimmer sitzen und sich "zur Behandlung sieben Unterhosen ausziehen müssen".
Seref Degermenci, Vorsitzender des türkisch-islamischen Kulturvereins von Wächtersbach, zeigte sich entsetzt über den Aushang. Im Gespräch mit Peters wirkte er darauf hin, das Schild zu entfernen. Das habe der Arzt inzwischen versprochen, teilte Degermenci der GNZ mit.
Dennoch kann das Vorgehen des Arztes für ihn selbst noch berufsrechtliche Konsequenzen haben. "Ein Vertragsarzt ist verpflichtet, Patienten ohne Ansehen der Person zu behandeln", stellt Cornelia Kur, Sprecherin der KV Hessen, klar. "Der Aushang verstößt gegen die vertragsärztlichen Pflichten", so Kur auf Anfrage der "Ärzte Zeitung". Man werde den Arzt um eine Stellungnahme bitten und dann prüfen, "ob wir ein Disziplinarverfahren einleiten". Auch Dr. Roland Kaiser, Ärztlicher Geschäftsführer der Landesärztekammer Hessen, kündigte an, dass man in dieser Sache berufsrechtlich ermitteln werde.
Arzt verbietet Patientinnen Kopftuch - und riskiert rechtliche Konsequenzen
FRANKFURT/MAIN (Smi). Ein Wächtersbacher Arzt verbietet seinen muslimischen Patientinnen per Aushang das Tragen von Kopftüchern und verweigert kinderreichen Familien die Behandlung. Mit seinem Vorgehen stößt der Allgemeinmediziner nicht nur auf Kritik muslimischer Verbände, sondern riskiert auch berufsrechtliche Konsequenzen.
"In dieser Arztpraxis gilt ein striktes Verbot von Kopftüchern bei islamistischen Frauen und Mädchen!", heißt es wörtlich auf einem Schild, das der Wächtersbacher Allgemeinmediziner Dr. Rainer Peters im Außenbereich seiner Praxis aufgehängt hat. Darüber hinaus verlangt er "Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift" und verweigert die Behandlung von "islamistischen Familien mit mehr als 5 leiblichen Kindern".
Gegenüber der "Gelnhäuser Neuen Zeitung" (GNZ), die den Fall öffentlich machte, sagte Peters, dass einige türkische Patientinnen "voll verschleiert ins Sprechzimmer" kämen und eine Behandlung so nicht möglich sei. Kürzlich hätten die Kinder einer Patientin das Wartezimmer demoliert, "das ist mir über die Hutschnur gegangen". Da er mit seinen Bitten stets "auf Granit gestoßen" sei, habe er nun klare "Spielregeln" aufgestellt. Es könne nicht sein, dass Patienten mit Mantel und Handschuhen im Wartezimmer sitzen und sich "zur Behandlung sieben Unterhosen ausziehen müssen".
Seref Degermenci, Vorsitzender des türkisch-islamischen Kulturvereins von Wächtersbach, zeigte sich entsetzt über den Aushang. Im Gespräch mit Peters wirkte er darauf hin, das Schild zu entfernen. Das habe der Arzt inzwischen versprochen, teilte Degermenci der GNZ mit.
Dennoch kann das Vorgehen des Arztes für ihn selbst noch berufsrechtliche Konsequenzen haben. "Ein Vertragsarzt ist verpflichtet, Patienten ohne Ansehen der Person zu behandeln", stellt Cornelia Kur, Sprecherin der KV Hessen, klar. "Der Aushang verstößt gegen die vertragsärztlichen Pflichten", so Kur auf Anfrage der "Ärzte Zeitung". Man werde den Arzt um eine Stellungnahme bitten und dann prüfen, "ob wir ein Disziplinarverfahren einleiten". Auch Dr. Roland Kaiser, Ärztlicher Geschäftsführer der Landesärztekammer Hessen, kündigte an, dass man in dieser Sache berufsrechtlich ermitteln werde.
Arzt verbietet Patientinnen Kopftuch - und riskiert rechtliche Konsequenzen