„Gut gemeint ist oft das Gegenteil von Kunst“: Neues Gutachten zu Antisemitismusklauseln
Ein von Claudia Roth beauftragtes Gutachten zu Maßnahmen gegen Antisemitismus und Rassismus in der Kulturförderung dürfte auch im Berliner Senat für Aufmerksamkeit sorgen.
Es ist ruhig geworden um die sogenannte Antidisikriminierungsklausel, aus gegebenem Anlass auch häufig Antisemitismusklausel genannt, die der Berliner Kultursenator Joe Chialo (CDU) zum Ende des vergangenen Jahres bei der Vergabe von Kulturfördergeldern eingeführt und nur wenige Wochen später nach viel Kritik wieder zurückgezogen hat. Gescheitert ist das Projekt noch nicht. Aktuell wird senatsübergreifend daran weitergearbeitet, unter Federführung der Justizverwaltung und der Verwaltung für Arbeit und Soziales.
Dass die Kulturlandschaft, und nicht nur die der Hauptstadt, spätestens seit dem Angriff der Hamas auf Israel im vergangenen Oktober unter besonderer Beobachtung steht und sich dort weiterhin Handlungsbedarf aufdrängt, ist allerdings unbestreitbar.
Wie es um den rechtlichen Rahmen von präventiven Maßnahmen à la Antidiskriminierungsklausel bestellt ist, darüber gibt nun ein Gutachten Aufschluss, das Claudia Roth (Grüne) in ihrer Funktion als Bundesbeauftrage für Kultur und Medien in Auftrag gegeben hat. Die Einschätzung über die Zulässigkeit solcher Schritte zur Bekämpfung von Antisemitismus und Rassismus in der staatlichen Kulturförderung stammt vom renommierten Verfassungsrechtler Christoph Möllers, der an der Berliner Humboldt-Universität lehrt.
Ein von Claudia Roth beauftragtes Gutachten zu Maßnahmen gegen Antisemitismus und Rassismus in der Kulturförderung dürfte auch im Berliner Senat für Aufmerksamkeit sorgen.
Es ist ruhig geworden um die sogenannte Antidisikriminierungsklausel, aus gegebenem Anlass auch häufig Antisemitismusklausel genannt, die der Berliner Kultursenator Joe Chialo (CDU) zum Ende des vergangenen Jahres bei der Vergabe von Kulturfördergeldern eingeführt und nur wenige Wochen später nach viel Kritik wieder zurückgezogen hat. Gescheitert ist das Projekt noch nicht. Aktuell wird senatsübergreifend daran weitergearbeitet, unter Federführung der Justizverwaltung und der Verwaltung für Arbeit und Soziales.
Dass die Kulturlandschaft, und nicht nur die der Hauptstadt, spätestens seit dem Angriff der Hamas auf Israel im vergangenen Oktober unter besonderer Beobachtung steht und sich dort weiterhin Handlungsbedarf aufdrängt, ist allerdings unbestreitbar.
Wie es um den rechtlichen Rahmen von präventiven Maßnahmen à la Antidiskriminierungsklausel bestellt ist, darüber gibt nun ein Gutachten Aufschluss, das Claudia Roth (Grüne) in ihrer Funktion als Bundesbeauftrage für Kultur und Medien in Auftrag gegeben hat. Die Einschätzung über die Zulässigkeit solcher Schritte zur Bekämpfung von Antisemitismus und Rassismus in der staatlichen Kulturförderung stammt vom renommierten Verfassungsrechtler Christoph Möllers, der an der Berliner Humboldt-Universität lehrt.
„Gut gemeint ist oft das Gegenteil von Kunst“: Neues Gutachten zu Antisemitismusklauseln
Ein von Claudia Roth beauftragtes Gutachten zu Maßnahmen gegen Antisemitismus und Rassismus in der Kulturförderung dürfte auch im Berliner Senat für Aufmerksamkeit sorgen.
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