
An den Nazis wurde ein Genozid verübt?Weißt du, ob der Nazigenozid auch nicht rückwirkend gilt?
Ja, der Holocaust gilt rechtlich und historisch als Völkermord – auch rückwirkend, obwohl der Begriff „Genozid“ erst nach dem Zweiten Weltkrieg geprägt und völkerrechtlich definiert wurde.
Obwohl es die rechtliche Definition damals noch nicht gab, wurde der Holocaust nachträglich als Völkermord anerkannt, weil er alle Merkmale erfüllt: die systematische Vernichtung einer ethnischen und religiösen Gruppe – in diesem Fall der europäischen Juden.
Historiker, Juristen und internationale Institutionen wie die UN, das International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) und viele nationale Gerichte behandeln den Holocaust als Prototyp des Genozids.