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leylak
Guest
Die sind doch gegen das Verbot gerichtlich vorgegangen und haben beim Verwaltungsgericht ein Eilantrag gegen das Verbot vom Innenministerium von NRW durchgesetzt. Es gilt hier halt das Demonstrationsrecht welches durch das GG geschützt wird. Das Gericht hatte aber so viel ich weiss auflagen gestellt z.B. keine Mohammed-Karrikaturen in der Nähe der Moschee.
Hier mal ein Kommentar,dass die rechtliche Lage veranschaulicht.
Warum geht die Polizei in diesen Hexenkessel anstatt schon vorher aktiv zu werden? Unser Strafgesetzbuch bezieht doch in §166 eindeutig Stellung. Die "Demonstration" der Pro-NRW war nicht rechtens.
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.