Smockil
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So komplett ja nicht. Eine dritte Entität würde sich kaum auf den mittelbosnischen Kanton erstrecken. Da ja die Prinzipien einer Entität vornehmlich darauf beruhen, das eine Volksgruppe dominiert (siehe RS), wäre die Dritte Entität so nur auf den Kanton 10 anwendbar.
Was würde dann mit den Kroaten in Mittelbosnien passieren, die ja bekanntermaßen vom Kanton 10 praktisch abgeschnitten sind ? Umsiedeln ? Entrechten ?
Es ist zwar nett das einige Lappen hier so bedingungslos die Entität für Kroaten fordern, es bleibt aber die Frage: Stellen diese sich damit wirklich besser -ausgenommen Kanton 10- ?
grenzen müssten neu gezogen werden