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Braucht Deutschland eine strengere Einwandererpolitik?

  • Ersteller Ersteller RheinMoselSaar
  • Erstellt am Erstellt am

Braucht Deutschland eine härtere Einwandererpolitik?

  • Braucht sie

    Stimmen: 27 69,2%
  • Braucht sie nicht

    Stimmen: 12 30,8%
  • Weiß nicht

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    39
Sorry aber das ist jetzt ein Scherz oder?

Weshalb müssen dann oft bei Arztbesuchen und Behördengängen für manche Migranten die schon mehrere Jahre hier in Deutschland leben Dolmetscher mitgebracht werden? Was ja aber auch nicht das Hauptproblem wäre, Touristen können beispielsweise oft auch nicht die Sprache, es kommt auf das Verhalten des einzelnen generell an.

Und es gab schon genug Berichte über die mangelnden Sprachkenntnisse teilweise bei Migranten das ist ja wohl fakt.

Mir wäre eine Einwandersungspolitik wie in Kanada am liebsten.



Die fahren wohl nicht oft Taxi!


"Du sagen, ich fahren"
 
Gut erklärt und wieder was gelernt!

Einen fahlen Beigeschmack (nicht Dein Posting) hat allerdings, daß man hier geborene der Sprache mächtig samt Eltern noch abschieben kann!


Da über wiegt für mich natürlich, daß man Jemand nicht aus der Umgebung rausreissen kann, wenn er sein Leben lang keine andere kennt!

Stimme ich dir voll und ganz zu ZX 7R.

Was man bei dem Thema nicht vergessen sollte, daher finde ich auch den Threadtitel etwas irreführend, Deutschland hat kein klassisches Einwanderungsgesetz.
Noch immer drücken sich unsere Politiker um den Begriff Einwanderung herum, wie die Schlange um den heißen Brei.

Desweiteren wird immer wieder der Fehler gemacht, Einwanderer mit Flüchtlingen und asylbegehrenden Ausländern in einen Topf zu werfen. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
 
Desweiteren wird immer wieder der Fehler gemacht, Einwanderer mit Flüchtlingen und asylbegehrenden Ausländern in einen Topf zu werfen. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.



Schon, leuchtet mir ein! Aber wie will man Menschen in der Hinsicht differenziert behandeln?

Hast Du ein Beispiel?
 
Zum Abschluss noch an jene in der 2. bzw. 3. Generation mit Migrationshintergrund:
Fragt mal eure Eltern wie sie sich gefühlt haben, als sie ausgewandert sind.
Warum sie ausgewandert sind.
Und wie sie behandelt wurden.



Mein Vater (lebt nicht mehr) kam 1957 wegen einer Operation her! Die Kosten trug zur hälfte ein Journalist aus seinem Heimatland (durch Spenden gesammelt) und zur anderen Hälfte der operierende Arzt!

Er blieb hier, weil er eine Lehre als Schneider absolviert hatte! Vielleicht noch wichtig: Im II WK wurde er von der SS gesucht, weil seine Geschwister im Untergrund agierten!


Meine Mutter kam 1960 hier her! Schneiderin und kam her, weil sie in ihrem Land hungern musste!


Wenn Du beide fragen könntest (bei der Mutter noch möglich) würden sie Dir sagen: "völlig ok behandelt worden, es gab nicht mehr oder weniger Ausländerfeindlichkeit wie in ihrem Land" keine Feststellung sonder laut gefühlte 100 Jahre hier in Deutschland!
 
Schon, leuchtet mir ein! Aber wie will man Menschen in der Hinsicht differenziert behandeln?

Hast Du ein Beispiel?

Der Einwanderer will sich in einem anderen Land niederlassen, hierfür muss er in der Regel gewisse Voraussetzungen erfüllen ( z.B. Arbeit, regelmässiges Einkommen, Sprachkenntnisse, Sparguthaben). Das variiert von Land zu Land. Das Verfahren wird praktisch vor der Ausreis abgewickelt. Genau so ein, deshalb nannte ich es vorhin *klassisches* Einwanderungsgesetz gibt es in Deutschland nicht. Noch immer behauptet die Politikerfront, auch wenn diese leicht am bröckeln ist, das Deutschland kein Einwanderungsland ist.

Flüchtlinge oder asylbegehrende Ausländer dagegen kommen direkt nach Deutschland, es gibt kein vorheriges Verfahren, das eine Einreise nach Deutschalnd regelt (was ja nun auch absurd wäre). Sie haben in Deutschland die Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen (gilt nur für politsch Verfolgte und die politische Verfolgung muss in der Regel staatlicherseits erfolgen) oder sie flüchten z.B. vor einer Kriegssituation (wie z.B. vielfach im Jugoslawien-Konflikt geschehen).
Der asylbegehrende Ausländer kann aber nur dann einen Aufenthalt in Deutschland erlangen, wenn das Asylverfahren als positiv entschieden wird. Negativ heißt automatisch (es gibt Ausnahmen) Ausreisepflicht.
Bei Flüchtlingen sieht es noch anders aus. Diese werden meist aufgrund Bundes-oder auch Ländererlasse für eine *befristete* Zeit in Deutschland geduldet, nämlich solange bis die aktuelle Krisensituation vorbei ist. Danach besteht ebefalls automatisch eine Ausreisepflicht.
Asyl und Duldung haben also von vorneherein nichts mit einer Einwanderung zu tun.

Abhilfe könnte hier also in der Tat nur der Erlass eines Einwanderungsgesetzes schaffen.
 
Deiner ersten Aussage kann ich so zustimmen. Ebenfalls deiner letzten, es wird nicht per Münzwurf über einen Asylantrag entschieden, sondern in einem teils relativ aufwendigen Verfahren. Was viele allerdings nicht sehen oder wissen ist, dass die Entscheidung über die Anträge selbst oft relativ schnell erfolgt, danach jedoch durch Gerichtsverfahren und findige Anwälte eine endgültige Entscheidung über Ausreise oder auch nicht oft jahrelang verzögert wird. Während dieser Zeit erhalten die betroffenen Personen einen sog. Duldungsstatus, letztlich der schlechteste Aufenthaltstitel, den man in Deutschland haben kann. Denn Duldung heißt nichts anderes als befristete Aussetzung der Rückführung. Auch ein z.B. 10-jähriger Aufenthalt mit Duldung wird bei Berechnung der legalen Aufenthalte in Deutschland nicht mit angerechnet. Ebenfalls ist nach Ablauf der Duldung im Grunde genommen keine erneute Ausreiseaufforderung erforderlich, die bestand schon vor erstmaliger Erteilung einer Duldung. Hier müsste der Gesetzgeber meiner Meinung nach dringend Abhilfe schaffen, denn es kann nicht sein, das Personen jahrelang künstlich in einem Schwebezustand gehalten werden. Man muss sich jedoch bewußt machen, dass eine Beschleunigung dieser Verfahren nicht unbedingt für alle das gewünschte Ergebnis bringt, einige Personen würden vielleicht tatsächlich schneller und ständigen Aufenthalt bekommen, für andere würde es lediglich schnellere Rückführung bedeuten.

Eine kurzfristige Änderung dieser Verfahren halte ich im Moment jedoch für realtiv unwahrscheinlich, da sich hier Bundes- und Länderrecht überschneiden.

Elmes Aussage, das Personen die hier geboren sind und auch perfektes Deutsch sprechen abgeschoben werden können ist übrings durchaus richtig.
Wir haben einige Fälle hier, wo Eltern z.B. als Flüchtlinge oder Asylbewerber nach Deutschland kamen, hier Kinder bekommen haben, die auch perfekt Deutsch sprechen. Nur sind die Tatsachen der Geburt innerhalb Deutschlands und einer guten Aussprache nach derzeitigem Ausländerrecht allein keine Kriterien für ein Aufenthaltsrecht in Deutschland.

während der duldung dürfen diese menschen auch nicht arbeiten.....
 
während der duldung dürfen diese menschen auch nicht arbeiten.....


Das ist so nicht richtig Alissa. Asylbegehrende Ausländer und somit meist später auch geduldete Personen dürfen in den ersten 12 Monaten keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Danach ist Erwerbstätigkeit erlaubt, es muss jedoch im Einzelfall, also für die jeweilige Tätigkeit eine Arbeitserlaubnis beantragt werden.
Du hast allerdings dahingehend Recht, das hier die Ausländerbehörden einer Ermessenspielraum haben und es somit oft auch zur Verweigerung der Arbeitserlaubnis kommt. Insbesondere denke ich auch, dass da die Praxis der einzelnen Bundesländer stark variiert.
 
Das ist so nicht richtig Alissa. Asylbegehrende Ausländer und somit meist später auch geduldete Personen dürfen in den ersten 12 Monaten keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Danach ist Erwerbstätigkeit erlaubt, es muss jedoch im Einzelfall, also für die jeweilige Tätigkeit eine Arbeitserlaubnis beantragt werden.
Du hast allerdings dahingehend Recht, das hier die Ausländerbehörden einer Ermessenspielraum haben und es somit oft auch zur Verweigerung der Arbeitserlaubnis kommt. Insbesondere denke ich auch, dass da die Praxis der einzelnen Bundesländer stark variiert.
ich kannte sehr,sehr viele die einen duldungs status hatten....und die durften nicht arbeiten. nach etlichen jahren haben dann einige begrenzte stundenanzahl in der arbeitserlaubnis bekommen,meistens nur 4 stunden am tag....so waren sie gezwungen vom sozialamt zu leben.
 
ich kannte sehr,sehr viele die einen duldungs status hatten....und die durften nicht arbeiten. nach etlichen jahren haben dann einige begrenzte stundenanzahl in der arbeitserlaubnis bekommen,meistens nur 4 stunden am tag....so waren sie gezwungen vom sozialamt zu leben.



wusst ich auch nicht!
 
ich kannte sehr,sehr viele die einen duldungs status hatten....und die durften nicht arbeiten. nach etlichen jahren haben dann einige begrenzte stundenanzahl in der arbeitserlaubnis bekommen,meistens nur 4 stunden am tag....so waren sie gezwungen vom sozialamt zu leben.

Das stimmt nicht pauschal. Fatalerweise kocht in der BRD auch so gut wie jedes Bundesland sein eigenes Süppchen, wenn es um solche Angelegenheiten geht. Ich kenne eine Familie sehr gut, seit 10 Jahren in D, nie vom Staat abhängig gewesen, da immer mit Arbeitserlaubnis erwerbstätig gewesen, und immer noch auf Duldung mit Abschiebe-Androhung. So was ist lächerlich.
 
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