Deiner ersten Aussage kann ich so zustimmen. Ebenfalls deiner letzten, es wird nicht per Münzwurf über einen Asylantrag entschieden, sondern in einem teils relativ aufwendigen Verfahren. Was viele allerdings nicht sehen oder wissen ist, dass die Entscheidung über die Anträge selbst oft relativ schnell erfolgt, danach jedoch durch Gerichtsverfahren und findige Anwälte eine endgültige Entscheidung über Ausreise oder auch nicht oft jahrelang verzögert wird. Während dieser Zeit erhalten die betroffenen Personen einen sog. Duldungsstatus, letztlich der schlechteste Aufenthaltstitel, den man in Deutschland haben kann. Denn Duldung heißt nichts anderes als befristete Aussetzung der Rückführung. Auch ein z.B. 10-jähriger Aufenthalt mit Duldung wird bei Berechnung der legalen Aufenthalte in Deutschland nicht mit angerechnet. Ebenfalls ist nach Ablauf der Duldung im Grunde genommen keine erneute Ausreiseaufforderung erforderlich, die bestand schon vor erstmaliger Erteilung einer Duldung. Hier müsste der Gesetzgeber meiner Meinung nach dringend Abhilfe schaffen, denn es kann nicht sein, das Personen jahrelang künstlich in einem Schwebezustand gehalten werden. Man muss sich jedoch bewußt machen, dass eine Beschleunigung dieser Verfahren nicht unbedingt für alle das gewünschte Ergebnis bringt, einige Personen würden vielleicht tatsächlich schneller und ständigen Aufenthalt bekommen, für andere würde es lediglich schnellere Rückführung bedeuten.
Eine kurzfristige Änderung dieser Verfahren halte ich im Moment jedoch für realtiv unwahrscheinlich, da sich hier Bundes- und Länderrecht überschneiden.
Elmes Aussage, das Personen die hier geboren sind und auch perfektes Deutsch sprechen abgeschoben werden können ist übrings durchaus richtig.
Wir haben einige Fälle hier, wo Eltern z.B. als Flüchtlinge oder Asylbewerber nach Deutschland kamen, hier Kinder bekommen haben, die auch perfekt Deutsch sprechen. Nur sind die Tatsachen der Geburt innerhalb Deutschlands und einer guten Aussprache nach derzeitigem Ausländerrecht allein keine Kriterien für ein Aufenthaltsrecht in Deutschland.