Nord Stream: London weist Millionenklage ab – Das Gericht nennt den Ukrainekrieg die Ursache
Fast vier Jahre nach den Explosionen in der Ostsee hat ein Londoner Gericht eine Entscheidung getroffen, die weit über einen Versicherungsstreit hinausreicht. Nord Stream AG scheiterte mit der Forderung nach 579 Millionen Euro gegen mehrere Versicherer. Der High Court entschied, dass die Schäden an den Pipelines unmittelbar oder mittelbar mit Russlands Krieg gegen die Ukraine zusammenhängen. Genau deshalb greife die Kriegsklausel der Versicherungsverträge, und genau deshalb müsse niemand zahlen. Bemerkenswert ist, worauf das Urteil ausdrücklich verzichtet. Das Gericht beantwortet nicht die bis heute offene Frage, wer die Sprengungen tatsächlich verübte. Russland, die Ukraine, die USA oder mit der Ukraine verbundene nichtstaatliche Akteure wurden als mögliche Täter betrachtet. Entscheidend sei allein, dass jede dieser denkbaren Varianten ohne den russischen Angriff auf die Ukraine nicht denkbar gewesen wäre. Für das Versicherungsrecht reicht dieser Zusammenhang aus.
Richterin Clare Moulder beschreibt mehrere mögliche Motive. Sollte die Ukraine oder eine ihr nahestehende Gruppe verantwortlich gewesen sein, hätte das Ziel darin liegen können, Russlands Gaseinnahmen und damit die Kriegsfinanzierung zu treffen. Sollte Russland selbst hinter der Sprengung stehen, wäre ein mögliches Motiv gewesen, Deutschland und die Europäische Union unter Druck zu setzen, ihre Unterstützung für die Ukraine zu verringern und den Einfluss auf Europas Energieversorgung zu erhalten. Selbst für eine mögliche Beteiligung der USA sieht das Gericht einen unmittelbaren Bezug zum Krieg. Gleichzeitig stellt das Urteil klar, dass daraus keine Schuldzuweisung folgt. Weder Russland noch die Ukraine oder die Vereinigten Staaten werden für die Explosionen verantwortlich gemacht. Die Frage nach dem Täter bleibt offen. Das Gericht entscheidet ausschließlich darüber, ob der Versicherungsvertrag greifen muss.
Eine weitere Feststellung dürfte dennoch Aufmerksamkeit erhalten. Auch die Delle an einer Leitung von Nord Stream 2, die zeitweise auf einen Anker zurückgeführt worden war, bewertet das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit als Folge derselben Anschläge. Die Ankertheorie hält das Urteil für äußerst unwahrscheinlich. Nach Einschätzung der Sachverständigen wurden die Leitungen mit gerichteten Sprengladungen auf Hexogen-Basis zerstört. Parallel dazu gewinnt auch das strafrechtliche Verfahren in Deutschland an Fahrt. Anfang Juli erhob die Bundesanwaltschaft erstmals Anklage. Der 50-jährige Ukrainer Serhij Kusnezow soll die Operation koordiniert haben. Nach Auffassung der Ermittler gehörten außerdem vier Taucher, ein Sprengstoffexperte und der Kapitän der Segeljacht Andromeda zu dem Kommando, das die Sprengsätze an den Pipelines angebracht haben soll. Ob diese Version am Ende Bestand haben wird, müssen die Strafgerichte klären. Das Londoner Urteil beantwortet diese Frage bewusst nicht. Es zieht lediglich eine andere Grenze. Für die Versicherer zählt nicht, wer den Sprengsatz legte. Entscheidend ist, dass der Krieg die Ursache war.
Fast vier Jahre nach den Explosionen in der Ostsee hat ein Londoner Gericht eine Entscheidung getroffen, die weit über einen Versicherungsstreit hinausreicht. Nord Stream AG scheiterte mit der Forderung nach 579 Millionen Euro gegen mehrere Versicherer. Der High Court entschied, dass die Schäden an den Pipelines unmittelbar oder mittelbar mit Russlands Krieg gegen die Ukraine zusammenhängen. Genau deshalb greife die Kriegsklausel der Versicherungsverträge, und genau deshalb müsse niemand zahlen. Bemerkenswert ist, worauf das Urteil ausdrücklich verzichtet. Das Gericht beantwortet nicht die bis heute offene Frage, wer die Sprengungen tatsächlich verübte. Russland, die Ukraine, die USA oder mit der Ukraine verbundene nichtstaatliche Akteure wurden als mögliche Täter betrachtet. Entscheidend sei allein, dass jede dieser denkbaren Varianten ohne den russischen Angriff auf die Ukraine nicht denkbar gewesen wäre. Für das Versicherungsrecht reicht dieser Zusammenhang aus.
Richterin Clare Moulder beschreibt mehrere mögliche Motive. Sollte die Ukraine oder eine ihr nahestehende Gruppe verantwortlich gewesen sein, hätte das Ziel darin liegen können, Russlands Gaseinnahmen und damit die Kriegsfinanzierung zu treffen. Sollte Russland selbst hinter der Sprengung stehen, wäre ein mögliches Motiv gewesen, Deutschland und die Europäische Union unter Druck zu setzen, ihre Unterstützung für die Ukraine zu verringern und den Einfluss auf Europas Energieversorgung zu erhalten. Selbst für eine mögliche Beteiligung der USA sieht das Gericht einen unmittelbaren Bezug zum Krieg. Gleichzeitig stellt das Urteil klar, dass daraus keine Schuldzuweisung folgt. Weder Russland noch die Ukraine oder die Vereinigten Staaten werden für die Explosionen verantwortlich gemacht. Die Frage nach dem Täter bleibt offen. Das Gericht entscheidet ausschließlich darüber, ob der Versicherungsvertrag greifen muss.
Eine weitere Feststellung dürfte dennoch Aufmerksamkeit erhalten. Auch die Delle an einer Leitung von Nord Stream 2, die zeitweise auf einen Anker zurückgeführt worden war, bewertet das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit als Folge derselben Anschläge. Die Ankertheorie hält das Urteil für äußerst unwahrscheinlich. Nach Einschätzung der Sachverständigen wurden die Leitungen mit gerichteten Sprengladungen auf Hexogen-Basis zerstört. Parallel dazu gewinnt auch das strafrechtliche Verfahren in Deutschland an Fahrt. Anfang Juli erhob die Bundesanwaltschaft erstmals Anklage. Der 50-jährige Ukrainer Serhij Kusnezow soll die Operation koordiniert haben. Nach Auffassung der Ermittler gehörten außerdem vier Taucher, ein Sprengstoffexperte und der Kapitän der Segeljacht Andromeda zu dem Kommando, das die Sprengsätze an den Pipelines angebracht haben soll. Ob diese Version am Ende Bestand haben wird, müssen die Strafgerichte klären. Das Londoner Urteil beantwortet diese Frage bewusst nicht. Es zieht lediglich eine andere Grenze. Für die Versicherer zählt nicht, wer den Sprengsatz legte. Entscheidend ist, dass der Krieg die Ursache war.