Auch in Schweden
Neue Maßnahmen in Schweden in Kraft getreten
In Schweden gelten seit heute eine ganze Reihe von neuen CoV-Maßnahmen. Bars und Restaurants mit Ausschankgenehmigung müssen von nun an spätestens um 23.00 Uhr schließen. Gruppen dürfen dort jetzt maximal acht Personen groß sein, sie dürfen zudem nur am Tisch bedient werden.
Erwachsene sind ausdrücklich dazu aufgerufen, ihre nahen Kontakte in Innenräumen zu begrenzen – das bedeutet, dass man größere Zusammenkünfte und Feiern vermeiden soll. Unter anderem für öffentliche Veranstaltungen in Innenräumen gibt es nun Teilnehmerobergrenzen. All das gilt bis auf Weiteres und soll alle 14 Tage auf den Prüfstand kommen.
Neue Maßnahmen in Schweden in Kraft getreten
In Schweden gelten seit heute eine ganze Reihe von neuen CoV-Maßnahmen. Bars und Restaurants mit Ausschankgenehmigung müssen von nun an spätestens um 23.00 Uhr schließen. Gruppen dürfen dort jetzt maximal acht Personen groß sein, sie dürfen zudem nur am Tisch bedient werden.
Erwachsene sind ausdrücklich dazu aufgerufen, ihre nahen Kontakte in Innenräumen zu begrenzen – das bedeutet, dass man größere Zusammenkünfte und Feiern vermeiden soll. Unter anderem für öffentliche Veranstaltungen in Innenräumen gibt es nun Teilnehmerobergrenzen. All das gilt bis auf Weiteres und soll alle 14 Tage auf den Prüfstand kommen.