Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Das Schweigen der NSU-Helfer

DNA-Spuren von Böhnhardt: NSU-Bezug im Fall Peggy soll Ermittlungspanne sein - Kriminalität - FAZ

:facepalm: jetzt können die Verschwörungen in beide Richtungen gehen

Zu dem Fehler sei es durch einen Meterstab der Spurensicherung gekommen, der sowohl beim Auffinden der Leiche von Böhnhardt im November 2011 in einem Wohnmobil in Eisenach, als auch bei der Bergung der der Mädchenleiche im Juli in einem Wald an der Grenze zwischen Bayern und Thüringen benutzt wurde.

wie viele Verbrechen dann wohl noch auf sein Konto gehen....
 
DNA-Spuren von Böhnhardt: NSU-Bezug im Fall Peggy soll Ermittlungspanne sein - Kriminalität - FAZ

:facepalm: jetzt können die Verschwörungen in beide Richtungen gehen



wie viele Verbrechen dann wohl noch auf sein Konto gehen....


Kann sein, dass das eine Panne ist, aber dem Böhnhardt und auch einem weiteren NSU Täter soll es ja da einen Verdacht geben.Außerdem wurde wohl kinderpornografisches Material auf dem PC gefunden. Und Beate Tzschäpe soll wohl auch deswegen aussagen......Muss man wohl abwarten,was sich ergibt...
 
Das Bundeskriminalamt plant, die DNA von Uwe Böhnhardt mit weiteren Fällen verschwundener oder ermordeter Kinder abzugleichen. Außerdem arbeiten die Ermittler in Sachen NSU und Peggy K. in Zukunft enger zusammen.

Von Reiko Pinkert und Jan Lukas Strozyk, NDR

Das Bundeskriminalamt will offenbar weitere ungeklärten Kindermorde und Fälle von vermissten Kindern auf Verbindungen zu dem mutmaßlichen NSU-Mörder Uwe Böhnhardt untersuchen. Das geht aus einem Schreiben des Bundesjustizministeriums hervor, das NDR, WDR und "SZ" vorliegt. Demnach sollen alle Beweismittel aus den NSU-Taten, "die Bezüge zu Kindern aufweisen könnten", auf Verbindungen zu ungeklärten Mord- und Vermisstenfällen geprüft werden.
Am Fundort der Leichen von Mundlos und Böhnhardt hatten Ermittler unter anderem einen Kinderschuh, einen Stoff-Bären und eine Wasserpistole sichergestellt. Dem Schreiben zufolge sollen zunächst DNA-Spuren aus den NSU-Taten mit denen aus dem Fall Peggy abgeglichen werden. Umgekehrt wurde in einer ersten Untersuchung offenbar geprüft, ob Spuren von Peggy K. an Beweismitteln aus dem NSU-Komplex gefunden werden konnten. Diese Prüfung verlief demnach negativ.

Umfangreicher Datenabgleich

Zu einem späteren Zeitpunkt könnte die DNA von Böhnhardt und Mundlos mit der beim Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern geführten Verbunddatei "Vermisste / unbekannte Tote" abgeglichen werden. Die Kartei besteht seit 1992 und beinhaltet Einträge zu ungeklärten Vermissten- und Todesfällen. Zum 1. Oktober umfasste die Kartei laut BKA die Fälle von mehr als 11.000 Kindern und Jugendlichen.
Ein umfassender Abgleich dieser Datenbank mit "sämtlichen im Lebensbereich von Uwe Böhnhardt festgestellten unbekannten DNA-Identifizierungsmustern" wird laut dem Dokument derzeit geprüft. Dazu werden beim BKA zurzeit auch weitere Asservate aus den NSU-Ermittlungen auf DNA untersucht, die bislang in den Verfahren keine Rolle spielten.


NSU und der Mordfall Peggy: BKA untersucht Verbindungen zu Kindermorden | tagesschau.de
 
Beate Zschäpe - NSU-Prozess: Verteidiger wehren sich gegen Gutachten von Henning Saß - SPIEGEL ONLINE

[h=2]Der Kampf um das Gutachten[/h]Verteidiger von Beate Zschäpe wehren sich im NSU-Prozess gegen das psychiatrische Gutachten zu ihrer Mandantin. Der Autor ist zu Einschätzungen gekommen, die für Zschäpe äußerst unbequem sind.


Es ist ein umfangreicher Schriftsatz, der an diesem Dienstag auf dem Tisch von Manfred Götzl, dem Vorsitzenden Richter im NSU-Prozess, landet: 33 Seiten plus 19 Seiten Anhang, unterzeichnet von Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm, den drei Altverteidigern der Hauptangeklagten Beate Zschäpe.










Für Götzl ist es auch ein unerfreulicher Schriftsatz, weil er seine ursprünglichen Pläne durchkreuzt: Eigentlich war an diesem 331. Verhandlungstag vorgesehen, dass der Sachverständige Henning Saß sein forensisch-psychiatrisches und kriminalprognostisches Gutachten zu Zschäpe erstattet. Es geht um die zentrale Frage, ob die Angeklagte im Fall einer Verurteilung als schuldfähig einzustufen ist oder nicht.
Aber gegen eben dieses Gutachten von Saß gehen die drei Anwälte mit aller Entschiedenheit vor. Der emeritierte Professor und Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sei von seiner "Verpflichtung zur Erstattung des Gutachtens zu entbinden", heißt es gleich zu Beginn des Antrags der drei Anwälte, den Heer vor Gericht verlas. Der Grund: fachliche Ungeeignetheit - diese sei in seinem vorläufigen Gutachten vom 20. Oktober, das "schwere methodische Fehler" enthalte, zum Ausdruck gekommen.
[COLOR=transparent !important]​
DPA
Gutachter Henning Saß

[/COLOR]
Saß hatte damals sein 173-seitiges vorläufiges Gutachten dem 6. Strafsenat des Münchner Oberlandesgerichts zukommen lassen. Da sich Zschäpe weigerte, mit Saß zu sprechen, war er für seine Expertise im Wesentlichen auf seine Wahrnehmungen und Beobachtungen vor Gericht sowie auf Akten angewiesen.


Dieses Vorgehen halten Sturm, Stahl und Heer jedoch für völlig ungeeignet. Das Vorgutachten genüge "nicht den Mindeststandards für ein forensisch-psychiatrisches Gutachten", heißt es in ihrem Antrag. Saß verfüge über keinen ausreichenden psychischen Befund, "sondern lediglich über ein Gemenge aus psychischen Befindlichkeiten". Da ihre Mandantin nicht mit Saß gesprochen habe, habe sich dieser lediglich einen "ferndiagnostischen und damit unzureichenden persönlichen Eindruck" von ihr verschaffen können.
Gutachten legt Sicherheitsverwahrung nahe
Der Antrag von Sturm, Stahl und Heer hat einen einfachen Grund: Dem vorläufigen Gutachten von Saß zufolge ist Zschäpe nicht nur voll schuldfähig - der renommierte Facharzt legt darin vor allem auch die Sicherheitsverwahrung für Zschäpe im Fall einer Verurteilung nahe. Für Zschäpe, der unter anderem Mittäterschaft an zehn Morden vorgeworfen wird, wäre dies das mit Abstand ungünstigste Szenario. Denn Sicherheitsverwahrung bedeutet, dass ein Verurteilter auch nach Absitzen seiner Strafe nicht freikommt, weil er weiterhin als gefährlich eingestuft wird.
Saß liefere in seinem vorläufigen Gutachten nicht viel mehr als subjektive Wertungen, bilanzieren Sturm, Stahl und Heer. So sei etwa die Beschreibung, dass die Angeklagte sich während der Verhandlung ablenke, indem sie auf ihren Laptop schaue, nicht mehr als eine Verhaltensinterpretation. Ähnlich verhalte es sich etwa mit der Beobachtung von Saß bezüglich eines Lächelns Zschäpes. Offenbar habe eine Zeugenaussage "angenehme Erinnerungen" bei der Angeklagten hervorgerufen, schreibt Saß in seinem vorläufigen Gutachten. Dazu die Zschäpe-Verteidiger: "Wie es zu dieser Schlussfolgerung kommt, erschließt sich dem Leser nicht."
[COLOR=transparent !important]​
AP
Anja Sturm, Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl (2015)

[/COLOR]

Die drei Altverteidiger stützen sich in ihrer Argumentation unter anderem auch auf Lehrbücher der forensischen Psychiatrie. In ihnen wird etwa die Auffassung vertreten, dass ein Gutachter keine Anamnese erheben könne, wenn der Proband nicht auf die Fragen des Gutachters antwortet.
"Allseits anerkannte Kapazität"
Sie machen zudem Saß selbst dafür verantwortlich, gegen eigene Standards verstoßen zu haben. So habe der Psychiater einst in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe "Mindestanforderungen für Prognosegutachten" erarbeitet und dabei eine ausführliche Exploration als zentrales Element hervorgehoben.
Sturm, Stahl und Heer wehren sich daher nicht nur gegen die Verwertung des Vorgutachtens und des endgültigen Gutachtens. Sie fordern außerdem die Einholung eines methodenkritischen Gutachtens, um die angeblichen Mängel von Saß zu beweisen.

Die Bundesanwaltschaft erklärte am Dienstag vor Gericht, dass der Sachverständige Saß eine "allseits anerkannte Kapazität" sei. Er sei dafür, Saß noch in dieser Woche zu hören, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer.
Der Vorsitzende Richter Götzl unterbrach die Hauptverhandlung am Dienstagnachmittag. Sie soll am Mittwochmorgen fortgesetzt werden.
Mitarbeit: Thomas Hauzenberger
 
Zurück
Oben