Im Islam wird eine frühe Verheiratung von Mädchen für sehr günstig erachtet. Das Mindestalter für Mädchen ist nach den Bestimmungen der Rechtschulen neun Jahre, wobei sich die Rechtschulen an der Ehe Mohammeds mit Aischa orientieren, die vollzogen wurde, als Aischa neun Jahre alt war. Die Verheiratung eines sehr jungen Mädchens mit einem wesentlich älteren Mann gilt daher in traditionellen islamischen Gesellschaften - da dem Vorbild Mohammeds folgend - bis heute kaum als anstößig. Für Jungen wird von den Rechtsschulen ein Mindestheiratsalter von 12 bis 15 Jahren angesetzt. Viele islamische Staaten haben Verordnungen erlassen, die ein höheres Heiratsalter vorschreiben, was aber nur bedingt erfolgreich ist, da eine Orientierung am Vorbild Mohammeds, der nach der Vorstellung der Muslime als der beste aller Menschen gilt, bis heute weit verbreitet ist.