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Der Genozid in türkischen Schulbüchern- Eine Erklärung der Scheinheilligkeit?

Weiterer Spam wird ebenso verwarnt. Also bitte nur zum Thema
 
Wenn ich mich wegen jedem Müll äußere kann ich ja gleich die Scheidung einreichen und nur noch mit irgendwelchen Idioten rumdiskuttieren. Es geht nicht gegen Türken oder den Islam sondern um die Tatsache das ständig versucht wird hier einen Völkermord zu leugnen und zu relativieren, und das wird hier nicht passieren. Ihr habt ja genug Ausweichmöglichkeiten wo man von Völkermordleugnung bis hin zu Hitler Lobpreisungen alles durchgehen lässt. Nur zu, niemand wird gezwungen hier zu schreiben.
Womit auch das themenfremde Gelaber beendet ist.

Meinungsfreiheit,falls du weißt was das ist...

[h=1]Leugnung des Völkermords an Armeniern fällt unter Meinungsfreiheit[/h]
Demokratien müssen auch umstrittene Meinungen aushalten, hat der Menschenrechtsgerichtshof entschieden. Dazu gehöre die Frage, ob das Massaker an Armeniern Genozid sei.
17. Dezember 2013 19:45 Uhr 55 Kommentare


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armenien-540x304.jpg
[COLOR=#666666 !important]Porträts von Armeniern, die dem Genozid während des Ersten Weltkriegs zum Opfer fielen | © Ozan Kose/AFP/Getty Images[/COLOR]

Die Behauptung, das osmanische Reich habe im Jahr 1915 keinen Völkermord an der armenischen Bevölkerung begangen, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Solche umstrittenen Meinungen müsse eine pluralistische und demokratischen Gesellschaft aushalten, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Damit bekam Doğu Perinçek, Vorsitzender der türkischen Arbeiterpartei, von den Straßburger Richtern Recht. Der heute 71-Jährige hatte 2005 in der Schweiz auf mehreren Vorträgen einen Völkermord an den Armeniern zur Zeit des Ersten Weltkriegs im Osmanischen Reich geleugnet. Der Genozid, der den Türken zur Last gelegt wird, sei eine "internationale Lüge".
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Daraufhin hatte die Vereinigung Schweiz-Armenien Strafanzeige gegen Perinçek gestellt. Die Schweizer Gerichte verurteilten den Politiker zu einer Geldstrafe, da er gegen die Antirassismus-Strafnorm verstoßen habe. Er habe mit der Leugnung des Völkermordes eine "rassistische Tendenz" zum Ausdruck gebracht. Allerdings wurde auch betont, dass Perinçek lediglich den Völkermord, nicht aber Massaker und Deportationen von Armeniern bestritten hatte.
Der EGMR urteilte, dass sich Perinçek auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung berufen kann. Das Andenken Verstorbener sei nicht verletzt worden, da der Politiker nicht die Tötung und Deportation vieler Armenier bestritten hat. Ob tatsächlich ein Völkermord begangen wurde, sei aber auch unter 190 Staaten weltweit strittig, entschied das Straßburger Gericht. Lediglich 20 Staaten gingen von einem Völkermord aus.
[h=2]Leugnung des Holocaust strafbar[/h]Die Straßburger Richter stellten jedoch auch klar, dass die Leugnung des Holocausts an den Juden durch das nationalsozialistische Regime dagegen sehr wohl unter Strafe gestellt werden könne. Hier würden klare historische Fakten verneint, die ein internationales Gericht bestätigt hat. Bei der Holocaust-Leugnung würden die Andenken an die Verstorbenen verunglimpft.
Auch in Frankreich, wo viele Armenier leben, hatte es in den Jahren 2011 und 2012 öffentliche Auseinandersetzungen über die Strafbarkeit der Leugnung des Völkermords an den Armeniern durch das Osmanische Reich 1915 gegeben. Dort hatten Nationalversammlung Senat Anfang 2012 einem Gesetz zugestimmt, das die Leugnung unter Strafe stellt. Der Verfassungsrat hatte den Gesetzesentwurf kurz darauf gekippt, da es gegen die Meinungsfreiheit verstoße.

- - - Aktualisiert - - -

Wir sind hier in Deutschland,nicht in Frankreich Schlange....
 
Meinungsfreiheit,falls du weißt was das ist...

Leugnung des Völkermords an Armeniern fällt unter Meinungsfreiheit


Demokratien müssen auch umstrittene Meinungen aushalten, hat der Menschenrechtsgerichtshof entschieden. Dazu gehöre die Frage, ob das Massaker an Armeniern Genozid sei.
17. Dezember 2013 19:45 Uhr 55 Kommentare


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[COLOR=#666666 !important]Porträts von Armeniern, die dem Genozid während des Ersten Weltkriegs zum Opfer fielen | © Ozan Kose/AFP/Getty Images[/COLOR]

Die Behauptung, das osmanische Reich habe im Jahr 1915 keinen Völkermord an der armenischen Bevölkerung begangen, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Solche umstrittenen Meinungen müsse eine pluralistische und demokratischen Gesellschaft aushalten, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Damit bekam Doğu Perinçek, Vorsitzender der türkischen Arbeiterpartei, von den Straßburger Richtern Recht. Der heute 71-Jährige hatte 2005 in der Schweiz auf mehreren Vorträgen einen Völkermord an den Armeniern zur Zeit des Ersten Weltkriegs im Osmanischen Reich geleugnet. Der Genozid, der den Türken zur Last gelegt wird, sei eine "internationale Lüge".
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Daraufhin hatte die Vereinigung Schweiz-Armenien Strafanzeige gegen Perinçek gestellt. Die Schweizer Gerichte verurteilten den Politiker zu einer Geldstrafe, da er gegen die Antirassismus-Strafnorm verstoßen habe. Er habe mit der Leugnung des Völkermordes eine "rassistische Tendenz" zum Ausdruck gebracht. Allerdings wurde auch betont, dass Perinçek lediglich den Völkermord, nicht aber Massaker und Deportationen von Armeniern bestritten hatte.
Der EGMR urteilte, dass sich Perinçek auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung berufen kann. Das Andenken Verstorbener sei nicht verletzt worden, da der Politiker nicht die Tötung und Deportation vieler Armenier bestritten hat. Ob tatsächlich ein Völkermord begangen wurde, sei aber auch unter 190 Staaten weltweit strittig, entschied das Straßburger Gericht. Lediglich 20 Staaten gingen von einem Völkermord aus.
Leugnung des Holocaust strafbar

Die Straßburger Richter stellten jedoch auch klar, dass die Leugnung des Holocausts an den Juden durch das nationalsozialistische Regime dagegen sehr wohl unter Strafe gestellt werden könne. Hier würden klare historische Fakten verneint, die ein internationales Gericht bestätigt hat. Bei der Holocaust-Leugnung würden die Andenken an die Verstorbenen verunglimpft.
Auch in Frankreich, wo viele Armenier leben, hatte es in den Jahren 2011 und 2012 öffentliche Auseinandersetzungen über die Strafbarkeit der Leugnung des Völkermords an den Armeniern durch das Osmanische Reich 1915 gegeben. Dort hatten Nationalversammlung Senat Anfang 2012 einem Gesetz zugestimmt, das die Leugnung unter Strafe stellt. Der Verfassungsrat hatte den Gesetzesentwurf kurz darauf gekippt, da es gegen die Meinungsfreiheit verstoße.

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Wir sind hier in Deutschland,nicht in Frankreich Schlange....

Tja Schwein, wie in einem Club, einer Wohnung etc. hat man auch im Forum das Hausrecht. Natürlich den Gesetzen untergeordnet. §2.1 in diesem Forum ist dar klar und deutlich formuliert.
 
Und du entscheidest was ein Genozid ist.
Cobra beneide Dich deiner Bildung wegen....
Seit 1965 haben 22 Staaten die durch den osmanischen Staat begangenen Deportationen und Massaker der Jahre 1915–1917 offiziell als Genozid entsprechend der UN-Völkermordkonvention von 1948 anerkannt

[h=4]UN-Menschenrechtskommission[/h]Der Unterausschuss für die Verhütung von Diskriminierung und den Schutz von Minderheiten der UN-Menschenrechtskommission erwähnte die Ereignisse am 29. August 1985 in einem Bericht über Völkermordverbrechen als Genozid.


[h=4]Europäisches Parlament[/h]
Das Europäische Parlament hat am 15. April 2015, anlässlich des 100. Jahrestags des Völkermords an den Armeniern, eine Entschließung verabschiedet und die Türkei aufgefordert, den Völkermord als solchen anzuerkennen sowie ihre Bemühungen, einschließlich der Gewährung des Zugangs zu den Archiven, fortzusetzen


[h=4]Frankreich[/h]2001 wurden die Verbrechen an den Armeniern von 1915 bis 1917 in Frankreich per Gesetz als Völkermord eingestuft.


[h=4]Schweden[/h]Schweden stufte die Ereignisse am 11. März 2010 in einer Resolution (bei einem knappen Stimmenvergleich von 131 zu 130) bei einer Reichstagssitzung als Völkermord ein.

etc. etc.
Das reicht mir




 
Tja Schwein, wie in einem Club, einer Wohnung etc. hat man auch im Forum das Hausrecht. Natürlich den Gesetzen untergeordnet. §2.1 in diesem Forum ist dar klar und deutlich formuliert.

Ist dieses "Völkermord" durch Deutschland, Kroatien ... anerkannt?

Mit was orientierst du dich?
 
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