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Der Ukraine Sammelthread

Genosse! Quelle dazu?

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Wurde damals eigentlich geklagt, als es gegen Serbien los ging? Würde mich interessieren, wie die Richter das argumentiert haben.

Zum ersten hat er Recht, @Samo-Josip

Zum Angriffskrieg. Wenn ich die Geschichte richtig kenne so hatte gleich in der ersten Bombennacht die damalige PDS (war BT-Fraktion) einen Eilantrag
ans BVerfG gestellt. Die haben das schon als unzulässig abgebügelt. Unter Angaben von Gründen, über die man wohl streiten könnte. Müsste das noch ein Mal nachlesen. So mussten sie sich in der Sache nicht damit beschäftigen. Es gibt durchaus den einen oder anderen Juristen, der den Verdacht hegt, dass sie dieses sehr heiße Eisen damals schlichtweg nicht hatten anfassen wollen.

Aber kurz und gut: Ein Angriffskrieg war es dann, wenn es nicht nach dem geltenden Völkerrecht abgelaufen wäre. Da es kein UN-Mandat gab, was eigentlich notwendig gewesen wäre, hängt die ganze Diskussion daran, ob die Voraussetzungen der Rechtsfigur der humanitären Intervention vorlagen. Daran scheiden sich unter Juristen allgemein und Völkerrechtlern ohnehin bis heute wohl etwas die Geister.
 
Zum ersten hat er Recht, @Samo-Josip

Zum Angriffskrieg. Wenn ich die Geschichte richtig kenne so hatte gleich in der ersten Bombennacht die damalige PDS (war BT-Fraktion) einen Eilantrag
ans BVerfG gestellt. Die haben das schon als unzulässig abgebügelt. Unter Angaben von Gründen, über die man wohl streiten könnte. Müsste das noch ein Mal nachlesen. So mussten sie sich in der Sache nicht damit beschäftigen. Es gibt durchaus den einen oder anderen Juristen, der den Verdacht hegt, dass sie dieses sehr heiße Eisen damals schlichtweg nicht hatten anfassen wollen.

Aber kurz und gut: Ein Angriffskrieg war es dann, wenn es nicht nach dem geltenden Völkerrecht abgelaufen wäre. Da es kein UN-Mandat gab, was eigentlich notwendig gewesen wäre, hängt die ganze Diskussion daran, ob die Voraussetzungen der Rechtsfigur der humanitären Intervention vorlagen. Daran scheiden sich unter Juristen allgemein und Völkerrechtlern ohnehin bis heute wohl etwas die Geister.

In der Ukraine liegt der Fall ganz anders als damals mit dem Kosovo. Das wäre heute nicht mehr möglich. Hatte Jelzin damals nicht die Atomraketen auf den Westen richten lassen?:kisyhp:

Trotz zahlreicher beim Generalbundesanwalt eingereichter Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen § 80Strafgesetzbuch (Vorbereitung eines Angriffskrieges) wurden keine Ermittlungen aufgenommen. Laut Generalbundesanwalt sei von den Anzeigenden übersehen worden, dass § 80 StGB sich von Art. 26Grundgesetz herleitet, der ausdrücklich vorsieht, nur solche Handlungen unter Strafe zu stellen, „die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören“. Angesichts der bereits vorhandenen Störung des friedlichen Zusammenlebens im Kosovo und des friedenserzwingenden Motivs für ihr Handeln im Selbstverständnis der Bundesregierung fehle eine Absicht im Sinne des Art. 26 Abs. 1 GG und § 80 StGB laufe ins Leere.
Kosovokrieg ? Wikipedia


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 26



(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.



(2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Das Ding ist durch. In Deutschland, kein Angriffskrieg. Den Rest hab ich mir nicht angeschaut.
 
Wenn das durch ist weißt du mehr als jeder Fachmann^^ Aber in der Tat, praktisch ohnehin "ist das Ding durch".
 
Zum ersten hat er Recht, @Samo-Josip

Zum Angriffskrieg. Wenn ich die Geschichte richtig kenne so hatte gleich in der ersten Bombennacht die damalige PDS (war BT-Fraktion) einen Eilantrag
ans BVerfG gestellt. Die haben das schon als unzulässig abgebügelt. Unter Angaben von Gründen, über die man wohl streiten könnte. Müsste das noch ein Mal nachlesen. So mussten sie sich in der Sache nicht damit beschäftigen. Es gibt durchaus den einen oder anderen Juristen, der den Verdacht hegt, dass sie dieses sehr heiße Eisen damals schlichtweg nicht hatten anfassen wollen.

Aber kurz und gut: Ein Angriffskrieg war es dann, wenn es nicht nach dem geltenden Völkerrecht abgelaufen wäre. Da es kein UN-Mandat gab, was eigentlich notwendig gewesen wäre, hängt die ganze Diskussion daran, ob die Voraussetzungen der Rechtsfigur der humanitären Intervention vorlagen. Daran scheiden sich unter Juristen allgemein und Völkerrechtlern ohnehin bis heute wohl etwas die Geister.

Beim Angriff auf Rest-Jugoslawien beruft man sich auf eine Art erweiterte Notwehr, da ja angeblich ethnische Säuberungen geplant waren (Hufeisenplan). Dieser Hufeisenplan konnte ja später nicht belegt werden.

Wenn man sich an einer dermassen schwammigen Begründung nicht stösst, dann kann natürlich jeder daherkommen und irgendwelche humanitären Gründe anführen, um militärisch irgendwo einzugreifen.

Rechtfertigen die Bombenangriffe Kiews auf die Zivilbevölkerung im Osten der Ukraine und die Verfolgung, Verhaftung und möglicherweise Ermordung Andersdenkender einen Eingriff Russlands? Möge doch jeder selbst urteilen, promovierte Völkerrechtler sehen sich hierbei offensichtlich überfordert.
 
Jazenjuk: Die Schulden müssen restrukturiert werden
Die 23 Milliarden US-Dollar Schulden sind eine sehr schwere Last für unsere Wirtschaft und müssen restrukturiert werden.
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soll heisen "wir verzeihen euch unsere Schulden" :)
darunter sind auch russische 3 Milliarden $

Privatisierung
Wirtschafrsminister Abromawitschus: Wir müssen russischen Firmen gesetzlich verbieten in die ukrainische Wirtschaft zu investieren
http://censor.net.ua/news/333216/ab...e_kremlya_na_ekonomiku_rossiyiskim_investoram
 
Wenn das durch ist weißt du mehr als jeder Fachmann^^ Aber in der Tat, praktisch ohnehin "ist das Ding durch".

Ich habe es noch mal nachgelesen:

Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen -

Das Bundesverfassungsgericht redet sich raus: da ja der Bundestag den Militäreinsatz beschlossen hat, können seine Rechte ja nicht verletzt worden sein :-)

D.h. das Verbot eines Angriffskrieges greift nur, wenn jemand am Bundestag oder einem anderen Staatsorgan vorbei einen Angriffskrieg plant, hahaha :-)

Die Rechte Rest-Jugoslawien sind auch nicht verletzt, denn sie haben keine, da sie kein Staatsorgan der BRD sind :-)

Fürn Arsch, oder?

Und da will jemand Putin ans Bein pissen, weil er nach einem Staatsstreich die Interessen Russlands in der Ukraine wahrnimmt?

Wenn Russland sich z.B. durch die Perspektive zusätzlicher NATO-Basen in der Ukraine und auf der Krim in seiner Sicherheit bedroht fühlt, dann wird daraus - schwupps - ein präventiver Verteidigungseinsatz.
 
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