Genosse! Quelle dazu?
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Wurde damals eigentlich geklagt, als es gegen Serbien los ging? Würde mich interessieren, wie die Richter das argumentiert haben.
Zum ersten hat er Recht, @Samo-Josip
Zum Angriffskrieg. Wenn ich die Geschichte richtig kenne so hatte gleich in der ersten Bombennacht die damalige PDS (war BT-Fraktion) einen Eilantrag
ans BVerfG gestellt. Die haben das schon als unzulässig abgebügelt. Unter Angaben von Gründen, über die man wohl streiten könnte. Müsste das noch ein Mal nachlesen. So mussten sie sich in der Sache nicht damit beschäftigen. Es gibt durchaus den einen oder anderen Juristen, der den Verdacht hegt, dass sie dieses sehr heiße Eisen damals schlichtweg nicht hatten anfassen wollen.
Aber kurz und gut: Ein Angriffskrieg war es dann, wenn es nicht nach dem geltenden Völkerrecht abgelaufen wäre. Da es kein UN-Mandat gab, was eigentlich notwendig gewesen wäre, hängt die ganze Diskussion daran, ob die Voraussetzungen der Rechtsfigur der humanitären Intervention vorlagen. Daran scheiden sich unter Juristen allgemein und Völkerrechtlern ohnehin bis heute wohl etwas die Geister.