Ich habe es noch mal nachgelesen:
Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen -
Das Bundesverfassungsgericht redet sich raus: da ja der Bundestag den Militäreinsatz beschlossen hat, können seine Rechte ja nicht verletzt worden sein
D.h. das Verbot eines Angriffskrieges greift nur, wenn jemand am Bundestag oder einem anderen Staatsorgan vorbei einen Angriffskrieg plant, hahaha
Die Rechte Rest-Jugoslawien sind auch nicht verletzt, denn sie haben keine, da sie kein Staatsorgan der BRD sind
Fürn Arsch, oder?
Und da will jemand Putin ans Bein pissen, weil er nach einem Staatsstreich die Interessen Russlands in der Ukraine wahrnimmt?
Das Gericht konnte nicht anders entscheiden. Wo steht, dass es als Angriffskrieg gewertet wird? Ich habe es nicht gefunden...
Die Rechte Rest-Jugoslawiens werden nicht von der BRD gewahrt. Das muss international entschieden werden. In dem Verfahren kann es nur darum gehen, dass Verantwortliche der BRD angeklagt werden, in der BRD. Der Bundestag hatte die Befugnis. Artikel 26 ist nicht verletzt, habe ich eben zitiert... "das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören". Lächerlich, wenn man glaubt, dass das die Absicht war. Was international passiert, ist etwas anderes.
Mit "Putin", du meinst bestimmt Russland, ist die Sache ganz anders. Keine Hoheitszeichen, absichtliche Störung und das ganze war nicht angekündigt...
Für das Eingreifen der NATO hat Kofi damals keine wirkliche Kritik geäußert, sodass der Fall viel schwieriger zu verurteilen ist. Außerdem stellt dass Verfassungsgericht dar:
Die späteren Beschlüsse nehmen auf den Beschluß vom 16. Oktober 1998 Bezug und machen damit deutlich, daß auch der 14. Deutsche Bundestag an dem Beschluß zu einer militärischen Operation zur Verhinderung einer humanitären Katastrophe festhält.[FONT=open_sansweb]Damit sind - ungeachtet der Frage, ob Art. 25 GG, der das allgemeine Völkerrecht, nicht das Völkervertragsrecht betrifft (Steinberger, Allgemeine Regeln des Völkerrechts, in: HStR Bd. VII, § 173 Rn. 9; Pernice, Art. 25 Rn. 17, in: Dreier <Hrsg.>, Grundgesetz, Kommentar, Bd. 2, Tübingen 1998), und Art. 26 GG dem Bundestag eigene Rechte zuweisen - Rechte des Deutschen Bundestages nicht verletzt.18 [/FONT]
Es ist wie so oft. Hier wird ein Mist erzählt, meist ohne Quelle, dieses Mal mit Quelle, aber das Geschriebene findet sich in der Quelle nicht wieder, also ist es noch schlimmer.
Einen größeren Gefallen, als dieses Thread, kann man den Putin/Russland-"Hassern" nicht tun.
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Ersten Kopfkaputt nenn mich nicht Genosse und zweitens wozu eine Quelle? Willst dies als Fake hinstellen oder was?
Ich halte dich nicht für besonders vertrauenswürdig.
