Ali Ahmeit der Volldepp, der Einreise Sperre in der Schweiz hat und dort zuvor eine Schizo Rente bezog, ist heute Verhandlungs Partner von Politikern und der NATO
Anfrage Gerhard Klein und Mit. über die UCK im Raum Emmen (Nr. 752).
Eröffnet: 28. Oktober 2002 Justiz- und Sicherheitsdepartement
Antwort Regierungsrat:
Frage 1: Der UCK-Führer und jetzige Minister Ali Ahmeti wohnte bis vor kurzem im Raum
Emmen. Er kam 1980 als Asylant in unser Land. Stimmt es, dass dieser eine 100%ige IVRente
bezieht? Wird seine noch hier lebende Familie vom Staat in irgend einer Form unterstützt?
Ali Ahmeti reiste im Mai 1986 als Asylsuchender in die Schweiz ein. Sein Asylgesuch wurde
am 20. April 1988 gutgeheissen. Im Rahmen der Flüchtlingshilfe erhielt er daraufhin die Aufenthaltsbewilligung
B. Am 8. April 1992 wurde ihm die Niederlassungsbewilligung erteilt.
Der Bundesrat hat am 6. Juli 2001 Ali Ahmeti verboten, ohne Bewilligung in die Schweiz einzureisen.
Es wurde ihm auch verboten, eine Organisation zu gründen, zu vertreten oder zu
unterstützen, die gewaltsam am Konflikt in Mazedonien teilnimmt oder andere Parteien vor
Ort unterstützt. Zugleich wurde ihm die Flüchtlingseigenschaft abgesprochen und das Asyl
widerrufen. Das Amt für Migration hat seine Niederlassungsbewilligung am 21. Mai 2002
aufgehoben, da sich der Betroffene nicht mehr in der Schweiz aufhielt. Die Ehefrau und die
Kinder wohnen im Kanton Luzern und besitzen die Niederlassungsbewilligung C "anerkannte
Flüchtlinge". Die Familie Ali Ahmeti wird vom Sozialamt nicht finanziell unterstützt. Ob allenfalls
private Organisationen die Familie unterstützen, kann hier nicht beantwortet werden.
Die IV-Stelle im Kanton Luzern hatte von diesem Fall Kenntnis, kann aber aus Gründen der
Schweigepflicht zu konkreten Fällen betreffend IV-Rente nicht Stellung nehmen. Auch die
Gründe für allfällige Invalidenrenten können nicht beantwortet werden. Der Regierungsrat
kann auf die diesbezüglichen Fragen deshalb keine Antwort erteilen.
Frage 2: Ali Ahmeti litt nach Angaben von Ärzten an einer "paranoiden Schizophrenie", einer
Krankheit, welche kaum heilbar ist. Aus diesem Grund bezog er eine IV-Vollrente. Jetzt ist
der angeblich Geisteskranke wieder gesund und wird zum Führer der UCK und sogar zum
Minister gewählt. Kommt unser Staat sich nicht als der Betrogene vor? Ist unser Staat gewillt,
diese Tatsachen zu akzeptieren? Will man die ausbezahlte IV-Rente nicht rückfordern?
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine Rente im Ausland. Ausgenommen von dieser
Regelung sind Personen, die in einem Staat leben, der mit der Schweiz einen entsprechenden
Vertrag abgeschlossen hat. Die Schweiz hat mit Mazedonien einen Vertrag abgeschlossen.
Die IV-Rente wird von der IV-Stelle periodisch revidiert bzw. überprüft. Bei einer Vollrente
einer Person, die ins Ausland zieht, geschieht dies gemäss Praxis mindestens alle vier Jahre
durch die "IV-Stelle für Versicherte im Ausland" (Standort in Genf). Die Überprüfung erfolgt
meist über die vergleichbare Versicherungseinrichtung im ausländischen Staat. Wann und
ob eine solche Überprüfung im vorliegenden Fall durchgeführt wurde, kann aus den bereits
erwähnten Datenschutzgründen nicht beantwortet werden. Falls die IV-Rente zu Unrecht
bezogen wurde, ist diese zurückzubezahlen.
Frage 3: Wenn man von solchen Fällen wie dem eben beschriebenen hört, dann kommt der
Verdacht auf, es könnte noch weitere solche geben. Was will die Regierung unternehmen,
um dies zu prüfen und zu unterbinden?
Für die Beurteilung von IV-Fällen mit Wohnsitz im Kanton Luzern ist die kantonale IV-Stelle
bezüglich Rückforderungen und Neubestimmungen von Renten zuständig. Für Rückforde-
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rungen von Versicherten im Ausland ist die IV-Stelle für Versicherte im Ausland in Genf zuständig.
Sowohl für das Invalidenversicherungsgesetz wie auch für die Verwaltung dieser
Stellen ist der Bund zuständig. Der Kanton hat keine Möglichkeiten, hier Einfluss zu nehmen.
Frage 4: In der Region Emmen soll es noch weitere UCK-Verbindungsleute geben. Ja, unser
Kanton gilt als zweite Heimat der UCK. Ist dies der Regierung bekannt und was unternimmt
sie, um Operationen aus unserem Land zu verhindern?
Ali Ahmeti und ein weiterer UCK-Aktivist aus dem Kanton Luzern belasteten wegen ihrer
politischen Aktivitäten die aussenpolitischen Beziehungen der Schweiz. Für beide politisch
Verantwortlichen hat der Bundesrat im Jahr 2001 eine Einreisesperre verfügt.
http://www.lu.ch/PublicationenCM/pdf/vorstoesse_antworten/a_752_antwort.pdf