AfD verliert Verfahren um dubiose Millionenspende aus Österreich
2025 floss eine Spende von 2,3 Millionen Euro aus Österreich an die AfD. Illegal - befand der Bundestag und behielt sie ein. Die AfD wollte sie per Gericht zurückholen, verlor aber
SPD und Grüne lassen Deutschland verkommen, nur die AfD kann das Land retten. So stand es sinngemäß im Bundestagswahlkampf 2025 auf rund 6400 knallgelben Plakaten, die in ganz Deutschland für die AfD warben.
Äußerst angenehm für die Partei: Sie musste die Kosten in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro für die Werbemittel nicht selbst bezahlen. Denn das Geld kam von einem Spender aus Österreich, nämlich vom ehemaligen FPÖ-Politiker Gerhard Dingler. Daher gab die AfD die 2,3 Millionen Euro auch, wie im deutschen Parteiengesetz vorgesehen, bei der Bundestagsverwaltung als Spende an.
In Österreich und Deutschland aber wurde bald getuschelt: Warum kommt von Dingler so viel Geld für die AfD? Zunächst erklärte der FPÖ-Politiker, das Geld stamme aus seinem Privatvermögen. Recherchen des STANDARD und des Magazins Der Spiegel ergaben aber, dass Dingler seiner Hausbank, der Raiffeisen Montfort, einen Schenkungsvertrag vorgelegt hatte, der den deutsch-schweizerischen Unternehmer Henning Conle als Schenker auswies.
Darüber informierte die österreichische Financial Intelligence Unit die Bundestagsverwaltung. Und diese stufte die Spende dann als illegale "Strohmann-Spende" ein. Um einer Strafzahlung zu entgehen, überwies sie das Geld der Bundestagsverwaltung, diese behielt es ein. Dagegen hatte die AfD nun vor dem Berliner Verwaltungsgericht geklagt. Sie wollte die 2,3 Millionen Euro zurück, hat aber in erster Instanz verloren.
"Unzulässige Zuwendung"
Das Gericht sieht in der Spende eine "unzulässige Zuwendung". Die AfD hätte sie nicht annehmen dürfen, da als Geber zwei Personen infrage kamen, und es keine Klarheit über den tatsächlichen Spender gegeben habe – eben Dingler oder Conle.
www.derstandard.at
2025 floss eine Spende von 2,3 Millionen Euro aus Österreich an die AfD. Illegal - befand der Bundestag und behielt sie ein. Die AfD wollte sie per Gericht zurückholen, verlor aber
SPD und Grüne lassen Deutschland verkommen, nur die AfD kann das Land retten. So stand es sinngemäß im Bundestagswahlkampf 2025 auf rund 6400 knallgelben Plakaten, die in ganz Deutschland für die AfD warben.
Äußerst angenehm für die Partei: Sie musste die Kosten in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro für die Werbemittel nicht selbst bezahlen. Denn das Geld kam von einem Spender aus Österreich, nämlich vom ehemaligen FPÖ-Politiker Gerhard Dingler. Daher gab die AfD die 2,3 Millionen Euro auch, wie im deutschen Parteiengesetz vorgesehen, bei der Bundestagsverwaltung als Spende an.
In Österreich und Deutschland aber wurde bald getuschelt: Warum kommt von Dingler so viel Geld für die AfD? Zunächst erklärte der FPÖ-Politiker, das Geld stamme aus seinem Privatvermögen. Recherchen des STANDARD und des Magazins Der Spiegel ergaben aber, dass Dingler seiner Hausbank, der Raiffeisen Montfort, einen Schenkungsvertrag vorgelegt hatte, der den deutsch-schweizerischen Unternehmer Henning Conle als Schenker auswies.
Darüber informierte die österreichische Financial Intelligence Unit die Bundestagsverwaltung. Und diese stufte die Spende dann als illegale "Strohmann-Spende" ein. Um einer Strafzahlung zu entgehen, überwies sie das Geld der Bundestagsverwaltung, diese behielt es ein. Dagegen hatte die AfD nun vor dem Berliner Verwaltungsgericht geklagt. Sie wollte die 2,3 Millionen Euro zurück, hat aber in erster Instanz verloren.
"Unzulässige Zuwendung"
Das Gericht sieht in der Spende eine "unzulässige Zuwendung". Die AfD hätte sie nicht annehmen dürfen, da als Geber zwei Personen infrage kamen, und es keine Klarheit über den tatsächlichen Spender gegeben habe – eben Dingler oder Conle.
AfD verliert Verfahren um dubiose Millionenspende aus Österreich
2025 floss eine Spende von 2,3 Millionen Euro aus Österreich an die AfD. Illegal - befand der Bundestag und behielt sie ein. Die AfD wollte sie per Gericht zurückholen, verlor aber
