Chrupalla: „Schwarzer Freitag für die Demokratie?“ Was an den Behauptungen von Chrupalla nicht stimmt.
Nach der offiziellen Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sprach AfD-Chef Tino Chrupalla von einem „schwarzen Freitag für die Demokratie“ und warf der Bundesregierung vor, die AfD politisch ausschalten zu wollen.
Ferner sprach der Chrupalla, Vorsitzender der AfD, von „diskreditieren“ und „diffamieren“ sowie „die Opposition ausschalten“. Doch diese Aussage verdreht die Realität und ignoriert die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes. Werfen wir einen Blick darauf, warum diese Aussagen fehlerhaft sind.
1. Arbeitet der Verfassungsschutz auf politische Weisung?
Nein. Der Verfassungsschutz ist nicht Teil der Bundesregierung, sondern eine eigenständige Behörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Er unterliegt einer klaren gesetzlichen Grundlage, insbesondere dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG). Hier irrt Chrupalla in seiner Darstellung bereits.
Die Behörde darf nicht nach parteipolitischem Interesse arbeiten, sondern ist dazu verpflichtet, Informationen zu sammeln über Bestrebungen, die
gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung,
den Bestand des Bundes oder eines Landes,
oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind.
Die Entscheidung zur Einstufung einer Partei oder Gruppierung als „gesichert extremistisch“ erfolgt auf Basis umfangreicher Recherchen, Dokumente, öffentlicher Aussagen, Strategiepapiere und personeller Verbindungen, nicht nach politischer Stimmungslage.
2. Wer kontrolliert den Verfassungsschutz?
Die Arbeit des BfV wird parlamentarisch und juristisch kontrolliert.
Es gibt:
das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags,
den Ständigen Bevollmächtigten als Bindeglied,
interne Datenschutz- und Rechtmäßigkeitsprüfungen,
und die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung jeder Maßnahme, etwa durch das Bundesverwaltungsgericht.
Die AfD hat übrigens bereits geklagt und verloren. Das Verwaltungsgericht Köln hat 2022 die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz für rechtmäßig erklärt.
3. Ist die Einstufung ein „Angriff auf die Opposition“, wie Chrupalla behauptet?
Auch das ist falsch. Eine Beobachtung oder Einstufung durch den Verfassungsschutz hat nichts mit der parlamentarischen Tätigkeit einer Partei zu tun. Parteien dürfen weiterhin kandidieren, Anträge stellen und in Parlamenten arbeiten.
Was sich verändert, ist der rechtliche Status im Bereich des Verfassungsschutzes, nicht die Existenz als Partei.
Die Einstufung dient dazu, die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Tendenzen zu informieren und demokratische Institutionen vor gezielter Unterwanderung zu schützen. Das ist kein Angriff auf die Demokratie, sondern ihr Selbstschutz.
4. Warum ist Chrupallas Aussage irreführend?
Wenn Chrupalla behauptet, die AfD werde „diskreditiert“, ignoriert er, dass die Einstufung auf einem jahrelangen Prüfverfahren beruht. Wir reden da nicht von einer Bierlaune, sondern von langer Arbeit mit richterlicher Bestätigung und detaillierter Begründung.
Er verschiebt damit die Debatte:
Nicht der Verfassungsschutz gefährdet die Demokratie, sondern jene Kräfte, die sie von innen heraus abbauen wollen.