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Gelöschtes Mitglied 8317
Guest
1.Fuss auf Bremse
2.Zündung an....Nicht anlassen!!!!!! Nur Zündung an, dass Mäusekino bei den Amateuren angehen....fuss auf bremse lassen
3. Schalthebel von Parkstellung ruckweise ganz nach hinten drücken auf 1 (alte Fahrzeuge haben da noch L stehen)
4. wieder Schalthebel auf P ruckartig zurück/vor drücken
5. gegenfalls öfter wiederholen
6. Startversuch
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Ich würde fast wetten, würde ich überhaupt wetten, sowohl als auch......
Ich war nämlich mal nicht versichert.....aber das Fahrzeug, dass ich fuhr.
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Über die Rechtsschutzkarte finden sie aber vielleicht auch die anderen dauen.....glaub mir....die waren schon so oft unkompliziert zu mir......
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Sorry Arag....dachte ADAC Rechtsschutz.........ruf da endlich an du leuchte....![]()
Ne ne....
Der Schutz der ADAC Mitgliedschaft umfasst europaweite, fahrzeugbezogene Leistungen wie Hilfe bei Panne, Unfall oder Fahrzeugentwendung. Geschützt sind nicht zulassungspflichtige sowie zugelassene Kraftfahrzeuge, die von einer geschützten Person zum Zeitpunkt des Schadens alleinverantwortlich geführt werden. Das gleiche gilt, wenn die alleinverantwortliche Fahrt durch eine geschützte Person unmittelbar gestartet werden soll.