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Einbürgerung Bosnien

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten, ein Kopfschütteln an alle anderen. Ja ich wurde direkt nach der Geburt im Pass meines Vaters eingetragen, hoffe das hilft. Ist eine doppelte Staatsbürgerschaft in dem Fall komplett ausgeschlossen?

Ich werde im nächsten Jaht mit meinem Medizin Studium fertig sein und habe vor in Bosnien zu arbeiten. Nicht des Geldes wegen, sondern wegen der Berufung des Berufs, zumindest für ein paar Jahre. Dass sich viele ein Urteil bilden ohne den Grund nachzufragen, ist der einzige "Riesenfail" Vergil. Vielleicht überdenken manche Ihr verfrühtes Auslachen und Niedermachen.

An alle anderen, danke. Für weitere Tipps wäre ich sehr dankbar.
 
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten, ein Kopfschütteln an alle anderen. Ja ich wurde direkt nach der Geburt im Pass meines Vaters eingetragen, hoffe das hilft. Ist eine doppelte Staatsbürgerschaft in dem Fall komplett ausgeschlossen?

Ich werde im nächsten Jaht mit meinem Medizin Studium fertig sein und habe vor in Bosnien zu arbeiten. Nicht des Geldes wegen, sondern wegen der Berufung des Berufs, zumindest für ein paar Jahre. Dass sich viele ein Urteil bilden ohne den Grund nachzufragen, ist der einzige "Riesenfail" Vergil. Vielleicht überdenken manche Ihr verfrühtes Auslachen und Niedermachen.

An alle anderen, danke. Für weitere Tipps wäre ich sehr dankbar.

Niemand hat Dich ausgelacht oder gar Nieder gemacht (das sieht hier im Forum anders aus ;-) )! Du bekrittelst, dass niemand nach dem Grund gefragt hat, warum Du die Bosnische Staatsbürgerschaft haben willst. Also für mich hast Du einen Grund genannt: "...fühle ich mich im Herzen mit Bosnien mehr verbunden, auch aufgrund meines Namens und möchte gerne auch wirklich deren Staatsbürgschaft in Händen halten..."
Wenn Du als Arzt in BiH arbeiten willst, dann meine ich, dass Du dafür keinesfalls die Bosnische Staatsbürgerschaft benötigst. Möglicherweise bist Du sogar als Deutscher höher angesehen.

Zum Thema Doppelte Staatsbürgerschaft:
Eine Beibehaltungsgenehmigung gewährt deutschen Staatsbürgern das Recht, bei einer Einbürgerung in ein anderes Land die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten. Bevor man eine Zweitstaatsbürgerschaft annimmt, muß man die Beibehaltungsgenehmigung erlangt haben, die Gebühren bezahlt und die Urkunde in den Händen halten, um die deutsche Staatsangehörigkeit nicht doch noch zu verlieren. Es wird empfohlen, die Zweitbürgerschaft nicht zu beantragen, bevor die Beibehaltungsgenehmigung erstattet wurde. Ich persönlich finde, dass die Vorgehensweise sehr auf das Zweitland ankommt. In Kanada ist die Bearbeitungsdauer für Staatsbürgerschaftsanträge zur Zeit ungefähr anderthalb Jahre lang und das nur wenn keine Komplikationen auftreten.
Man sollte dabei allerdings bedenken, dass auch die Beibehaltungsgenehmigung nicht unbedingt glatt durchgeht und evtl. zusätzliche Dokumente angefordert werden, was auch Zeit kostet. Wenn alle Unterlagen zur Zufriedenheit der Behörden eingereicht sind, beträgt die Bearbeitungsdauer der Beibehaltungsgenehmigung ungefähr drei bis vier Monate. In einigen Ländern wird der Beginn der Staatsbürgerschaft zum Zeitpunkt des Antrages zurückdatiert; hier ist man natürlich gut beraten, sich an die Empfehlung des Bundesverwaltungsamtes zu halten.

Um eine Beibehaltungsgenehmigung gewährt zu bekommen, muß man nachvollziehbare Gründe aufführen (dass man sich von Herzen mehr als Bosnier fühlt, wird wohl nicht genügen), dass der Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit von Vorteil ist, und gleichzeitig eine fortbestehende Bindung an Deutschland demonstrieren. Natürlich kann nur dann eine doppelte Staatsbürgerschaft gewährt werden, wenn der andere Staat dies ebenfalls zuläßt.

Die Beibehaltungsgenehmigung wird beim Bundesverwaltungsamt beantragt. Das Antragsformular und ein Merkblatt kann man von der website des Bundesverwaltungsamtes herunterladen, weiter unten auf dieser Seite ist ein Link, der direkt dort hinführt. Wer sich dauerhaft in seinem Zweitheimatland befindet, kann den Antrag bei der deutschen Botschaft oder einem Konsulat stellen. Hier wird der Antrag auf Vollständigkeit überprüft und dann zum Bundesverwaltungsamt in Köln weitergeleitet. Nachdem eine Entscheidung getroffen wurde, wird der Antrag wieder zurück zum Konsulat geschickt, wo die Gebühren bezahlt werden müssen und bei positiver Entscheidung die Beibehaltungsurkunde abgeholt werden kann.

Die Gebühr für die Beibehaltungsurkunde beträgt 255 EUR und 51 EUR für jedes minderjährige Kind. Falls der Antrag abgelehnt wird, bezahlt man immer noch 191 EUR und falls man sich entscheidet, den Antrag zurückzunehmen, ist man zu einer Gebühr von 127 EUR verpflichtet.

Die Urkunde ist für zwei Jahre gültig, das bedeutet, man muss die zweite Staatsbürgerschaft innerhalb von zwei Jahren erlangen. Falls dies nicht gelingt, kann man die Beibehaltungsgenehmigung verlängern lassen. Wenn man diesen Termin jedoch verpasst, muss man wieder ganz von vorne anfangen und einen neuen Antrag einreichen.


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Natürlich hat eine Doppel-Staatsbürgerschaft nicht nur Vorteile:


Zuerst einmal sollte man sich natürlich erkundigen, ob eine doppelte Staatsbürgerschaft in der Zweitheimat überhaupt anerkannt wird.

Als Staatsbürger ist man ganz klar an die Gesetze des jeweiligen Landes gebunden. Das wäre vor allem zu bedenken bei Einbürgerung in ein Land, wo Menschenrechte geringer geschätzt werden als in Deutschland.

Wenn man in der Wahlheimat mit dem Gesetz in Schwierigkeiten gerät, kann Deutschland nicht auf diplomatischem Wege eingreifen. Da man Staatsbürger des Landes ist, wäre es eine interne Angelegenheit.

Man könnte erhöhten Sicherheitsmaßnahmen begegnen, wenn man mit zwei Pässen unterwegs ist. In manchen Ländern ist es sogar verboten, zwei Pässe zu führen.

Man kann auch Probleme bekommen, wenn man mit einem Pass einreist und mit dem anderen ausreist wegen fehlender Ein- und Ausreisestempel.

Man sollte jegliche Steuerkonsequenzen im einzelnen Fall nachforschen. Deutschland hat mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen. Das bedeutet, dass ein und dieselbe Sache nicht doppelt in beiden Ländern besteuert werden muss. In manchen Staaten gilt das jedoch nicht und man sollte sich über die steuerlichen Pflichten genauestens erkundigen.
Achtung: Fortgeltung der deutsch-jugoslawischen Verträge im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bosnien und Herzegowina aus dem Jahr 1987!

Trotz Doppelbesteuerungsabkommen, könnten Nachteile durch die doppelte Staatsbürgerschaft entstehen. So haben z.B. nicht alle Staaten eine Erbschaftssteuer. Dann könnten Erbschaftssteuern in Deutschland anfallen, da diese Steuer in der Zweitheimat ja nicht erhoben wird. Es würde also nicht als Doppelbesteuerung gelten.


Wenn man im Ausland heiratet, muss man die Ehe in Deutschland gesondert anmelden. Dies kostet Zeit und Geld. Manche Länder, wie auch Kanada, erkennen eine Hochzeit in anderen Ländern ohne weitere Bürokratie an.

Als doppelter Staatsbürger muss man eventuell Militärdienst leisten, auch wenn man sich im Zweitland aufhält. Auch in der Wahlheimat könnte Militärdienst anfallen. Bevor man diese Verpflichtungen einfach ignoriert, sollte man sich über die Konsequenzen erkundigen. Diese könnten auch einen Aufenthalt im Gefängnis oder unverzüglicher Einzug zum Dienst beinhalten, wenn man zu Besuch in die Heimat fährt. Selbst wenn man das Einzugsalter bereits überschritten hat, kann man immer noch strafrechtlich verfolgt werden.

Als doppelter Staatsbürger muss man zwei Pässe nach jeweiligem Ablauf erneuern lassen, was mit mehr Kosten und Zeit verbunden ist, als wenn man nur einen Pass erhalten muss.
 
Danke für die informative Antwort Jezersko.

Mein Vater hat mich direkt nach der Geburt in Bosnien angemeldet, so dass ich in seinem Pass bis zum 16. Lebensjahr geführt wurde. Danach habe ich automatisch im rathaus einen Personalausweis im Rathaus bekommen. Mir geht es nicht darum die deutsche abzulegen, sondern viel mehr einen Bosnischen Pass zusätzlich in den Händen halten zu können. Wurde ich überhaupt ausgebürgert? Habe ich nicht einfach vergessen mir eine Licna Karta in Bosnien zu besorgen, was ich nun nachholen kann? Oder verwehrt mir einer der Länder solche Art von Doppelbürgerschaft?
 
Wann warst Du eigentlich das letzte Mal in BiH? Wie lange? Die Umstände und Verhältnisse "unten" sind Dir wohl bekannt Oder?

Niemand hat eine Lösung für das Land, das durch die ständigen Regierungskrisen auf verschiedenen Ebenen und die permanenten Auseinandersetzungen zwischen den politischen Vertretern aus Banja Luka, Sarajevo und Mostar, die ebenfalls längst zu inhaltsleeren Ritualen verkommen sind, praktisch nicht mehr regiert wird. Seit Jahren gibt es keinerlei Reformen in Bosnien-Herzegowina. Laut einer neuen Umfrage halten 83 Prozent der Bosnier ihr Land für "dysfunktional". Die Armut steigt, der Konsum geht runter und fast jeder will das Land verlassen!!!


Es sind zwei Generationen nach dem Krieg durch die geteilten Schulsysteme und den staatliche verordneten Ethnoproporz noch stärker "nationalisiert" worden. Hier lernen die Kinder Diversität, statt Nicht-Diversität. Die neuen Generationen sind jetzt größere Nationalisten als die vor dem Krieg!
ach so, du bist regelmässig da oder woher weisst du so gut bescheid ?


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Danke für die informative Antwort Jezersko.

Mein Vater hat mich direkt nach der Geburt in Bosnien angemeldet, so dass ich in seinem Pass bis zum 16. Lebensjahr geführt wurde. Danach habe ich automatisch im rathaus einen Personalausweis im Rathaus bekommen. Mir geht es nicht darum die deutsche abzulegen, sondern viel mehr einen Bosnischen Pass zusätzlich in den Händen halten zu können. Wurde ich überhaupt ausgebürgert? Habe ich nicht einfach vergessen mir eine Licna Karta in Bosnien zu besorgen, was ich nun nachholen kann? Oder verwehrt mir einer der Länder solche Art von Doppelbürgerschaft?
du bist noch bosnischer bürger solange du dich nicht ausbürgern lässt. hast du das getan ?

 
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du bist noch bosnischer bürger solange du dich nicht ausbürgern lässt. hast du das getan ?


Ausbürgern lassen habe ich mich nie, sondern nur keinen neuen Pass beantragt. Ich wurde auch nie von irgendwem angeschrieben, dass ich zum Militär soll bzw. meinen Pass erneuern sollte. Deswegen dachte ich, ich wäre gar kein Bosnischer Staatsbürger.
 
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