Ob diese Resolution wirklich genau das bis zu einer gegenteiligen Entscheidung Belgrads oder des UN-Sicherheitsrats festlegt, ist völkerrechtlich umstritten. Ich will jetzt keinen Essay dazu schreiben, aber hier geht es darum, dass der Aufruf an die anderen UN-Mitglieder die territoriale Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien (und damit, in dem Fall, heute Rechtsnachfolger Serbien) zu respektieren, nicht in den rechtsverbindlichen Teil der Resolution geschrieben wurde, sondern im deklaratorischen. Im rechtsverbindlichen Teil sowie in den Anlagen der Resolution wird zwar auf eine von der UN organisierte und überwachte Übergangsverwaltung Bezug genommen (die spätere UNMIK), die in der Tat nicht im Konflikt zur jugoslawischen territorialen Souveränität über Kosovo stehen dürfe. Aber 1. hat die UNMIK zu keinem Zeitpunkt die Unabhängigkeit Kosovos von Serbien erklärt (was das einschlägige IGH-Urteil von 2010 unterstrich: Es teilte nicht die Belgrader Auffassung die Unterzeichner der Unabhängigkeitserklärung hätten klar und effektiv als Teil der UNMIK gehandelt) und 2. liegt schon dem Wort "Übergangsverwaltung" zugrunde, dass die nicht endlos weitergehen kann. Insbesondere dann nicht, wenn die beiden Streitparteien ergebnislose Status-Verhandlungen führen und davon auszugehen ist, dass es da keine einvernehmliche Lösung geben wird.