Facebook und Co lassen Hassrede oft stehen, nachdem sie gemeldet wird
Der Transparenzbericht des Appeals Centre Europe zeigt klare Defizite im Umgang mit Nutzerbeschwerden und Durchsetzung eigener Richtlinien
Es gibt viel zu tun beim Appeals Centre Europe. Die Organisation hilft Userinnen und Usern bei der Durchsetzung ihrer im Digital Services Act (DSA) verbrieften Rechte. Genauer gesagt, und wie es der Name auch schon andeutet, bei der Beeinspruchungen der Entscheidungen großer Plattformen im Umgang mit Postings und Videos. Wer mit einer Entscheidung zu einem eigenen oder einem gemeldeten Inhalt nicht einverstanden ist, kann sich dorthin wenden. Es ist als Einrichtung für die außergerichtliche Beilegung von solchen Disputen gemäß dem DSA benannt. Zuständig ist man für Facebook, Instagram, Pinterest, Threads, Tiktok und Youtube.
Insgesamt hat man bereits über 30.000 Einsprüche von Einzelpersonen und Organisationen bekommen, davon alleine 24.000 zwischen April 2025 und März 2026. Mehr als die Hälfte davon fiel in den Tätigkeitsbereich der Organisation und enthielten auch genug Informationen für eine Bearbeitung. Der Trend zeigt stark nach oben. Im vergangenen März erhielt man bereits neun Mal so viele Beschwerden, wie noch im April des Vorjahres. Gezählt wurden hierbei ebenfalls nur zulässige Einreichungen. Der neueste Transparenzbericht (PDF) stellt den Plattformen kein gutes Zeugnis aus.
Häufig bleiben zurecht wegen Hassrede gemeldete Postings stehen, nachdem User sie melden.
Hass wird oft nicht gelöscht
Die Organisation kümmert sich um Einsprüche gegen die Löschung von Inhalten, Seiten oder Gruppen, aber auch Content, der als regelwidrig gemeldet, aber stehen gelassen wurde. Ebenso nimmt man sich Revisionen bezüglich Accountsperren an. Vor zwei Monaten wurde der Aufgabenbereich auch um Accounts und Inhalte erweitert, die "beschränkt" wurden – etwa mit Warnhinweisen beim Öffnen eines Postings oder mit absichtlich verringerter Sichtbarkeit.
www.derstandard.at
Ja, da kommt dann "kein Verstoß gegen unsere Gemeinschaftsregeln".
Der Transparenzbericht des Appeals Centre Europe zeigt klare Defizite im Umgang mit Nutzerbeschwerden und Durchsetzung eigener Richtlinien
Es gibt viel zu tun beim Appeals Centre Europe. Die Organisation hilft Userinnen und Usern bei der Durchsetzung ihrer im Digital Services Act (DSA) verbrieften Rechte. Genauer gesagt, und wie es der Name auch schon andeutet, bei der Beeinspruchungen der Entscheidungen großer Plattformen im Umgang mit Postings und Videos. Wer mit einer Entscheidung zu einem eigenen oder einem gemeldeten Inhalt nicht einverstanden ist, kann sich dorthin wenden. Es ist als Einrichtung für die außergerichtliche Beilegung von solchen Disputen gemäß dem DSA benannt. Zuständig ist man für Facebook, Instagram, Pinterest, Threads, Tiktok und Youtube.
Insgesamt hat man bereits über 30.000 Einsprüche von Einzelpersonen und Organisationen bekommen, davon alleine 24.000 zwischen April 2025 und März 2026. Mehr als die Hälfte davon fiel in den Tätigkeitsbereich der Organisation und enthielten auch genug Informationen für eine Bearbeitung. Der Trend zeigt stark nach oben. Im vergangenen März erhielt man bereits neun Mal so viele Beschwerden, wie noch im April des Vorjahres. Gezählt wurden hierbei ebenfalls nur zulässige Einreichungen. Der neueste Transparenzbericht (PDF) stellt den Plattformen kein gutes Zeugnis aus.
Häufig bleiben zurecht wegen Hassrede gemeldete Postings stehen, nachdem User sie melden.
Hass wird oft nicht gelöscht
Die Organisation kümmert sich um Einsprüche gegen die Löschung von Inhalten, Seiten oder Gruppen, aber auch Content, der als regelwidrig gemeldet, aber stehen gelassen wurde. Ebenso nimmt man sich Revisionen bezüglich Accountsperren an. Vor zwei Monaten wurde der Aufgabenbereich auch um Accounts und Inhalte erweitert, die "beschränkt" wurden – etwa mit Warnhinweisen beim Öffnen eines Postings oder mit absichtlich verringerter Sichtbarkeit.
Facebook und Co lassen Hassrede oft stehen, nachdem sie gemeldet wird
Der Transparenzbericht des Appeals Centre Europe zeigt klare Defizite im Umgang mit Nutzerbeschwerden und Durchsetzung eigener Richtlinien
Ja, da kommt dann "kein Verstoß gegen unsere Gemeinschaftsregeln".