Kuna
Spitzen-Poster
Wie alt ist diese Kati eigentlich 16? und wie alt ist dieser jugo nazi ?
HAHAHAHAHAHA xD
Wie alt ist diese Kati eigentlich 16? und wie alt ist dieser jugo nazi ?
deinem Schreibstill nach und unter Beachtung des Inhalts kann ich dir ein höheres geistiges Alter als 16 nicht zusprechen.HAHAHAHAHAHA xD
deinem Schreibstill nach und unter Beachtung des Inhalts kann ich dir ein höheres geistiges Alter als 16 nicht zusprechen.
Sagt der Patient zum Arzt
Sorry wollt dich jetzt nicht beleidigen,aber das war jetzt wirklich aufgelegt.
Dann solltest du mit deiner Bildung behutsamer umgehen und nicht gleich Andersdenkende in tiefster Fäkaliensprache beleidigen
....schönling....
Seh ich ganz genau so!!
davon hab ich noch in ö nichts gehört dass das auch möglich ist. da müsst ich mich zuerst erkundigen. ich weiss nur das viele sehr schnell eine wohnung bekommen...auch ohne staatsbürgerschaft die seit kurzem in wien (bzw ö) sind. und die die hier schon länger sind dürfen auch lange warten....bei uns war das zumindest so...und noch einige die ich persönlich kenne...bei denen das genauso war, dass sie so lang warten mussten wegen einer wohnung. und als bsp jetzt nur. deren nachbaren (aus der türkei) haben eine gemeindewohnung bekommen innerhalb 2-3 jahren ca...und sie erst nach 4-5....wobei das nicht am geld lag und mit dem einkommen was zu tun hatte...
QUOTE]
Bevor du die sinnentleerten Sprüche deines Idols nachplapperst solltest du dich wirklich kundig machen.
Grundvoraussetzungen
Vormerkgründe (vorliegender Wohnbedarf bei
- Zweijähriger Hauptwohnsitz in Wien (aktuell bei Einreichung). Zum Zeitpunkt der Einreichung müssen die WohnungsinteressentInnen die aktuelle (jetzige) Wohnadresse in Wien bereits seit mindestens zwei Jahren durchgehend als Hauptwohnsitz (ohne Zweitmeldung) führen. Das gilt auch für Mitziehende (sowie allenfalls weitere, in der Wohnung verbleibende Personen).
- Mindestalter bei Einreichung: 17 Jahre
- Für BürgerInnen aus Österreich, EU, EWR, Schweiz und Gleichgestellte: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Antragstellung von EU- bzw. EWR-BürgerInnen, SchweizerInnen, anerkannten Flüchtlingen sowie "langfristig Aufenthaltsberechtigten" nach dem NAG.
- Einkommen darf Höchstgrenze nicht überschreiten
Wohnen - Amtswege
- Überbelag
- Gesundheitsschädlichkeit der Wohnung
- Krankheits-, altersbedingter Wohnungsbedarf
- Jungwienervormerkung (für Paare und Einzelpersonen unter 30 Jahre, ohne eigene Wohnung)
- Getrennter Haushalt
- Unverschuldete Aufgabe von Dienstwohnungen
- Wohnungen für Personen mit Behinderung
Seh ich ganz genau so!!
davon hab ich noch in ö nichts gehört dass das auch möglich ist. da müsst ich mich zuerst erkundigen. ich weiss nur das viele sehr schnell eine wohnung bekommen...auch ohne staatsbürgerschaft die seit kurzem in wien (bzw ö) sind. und die die hier schon länger sind dürfen auch lange warten....bei uns war das zumindest so...und noch einige die ich persönlich kenne...bei denen das genauso war, dass sie so lang warten mussten wegen einer wohnung. und als bsp jetzt nur. deren nachbaren (aus der türkei) haben eine gemeindewohnung bekommen innerhalb 2-3 jahren ca...und sie erst nach 4-5....wobei das nicht am geld lag und mit dem einkommen was zu tun hatte...
QUOTE]
Bevor du die sinnentleerten Sprüche deines Idols nachplapperst solltest du dich wirklich kundig machen.
Grundvoraussetzungen
Vormerkgründe (vorliegender Wohnbedarf bei
- Zweijähriger Hauptwohnsitz in Wien (aktuell bei Einreichung). Zum Zeitpunkt der Einreichung müssen die WohnungsinteressentInnen die aktuelle (jetzige) Wohnadresse in Wien bereits seit mindestens zwei Jahren durchgehend als Hauptwohnsitz (ohne Zweitmeldung) führen. Das gilt auch für Mitziehende (sowie allenfalls weitere, in der Wohnung verbleibende Personen).
- Mindestalter bei Einreichung: 17 Jahre
- Für BürgerInnen aus Österreich, EU, EWR, Schweiz und Gleichgestellte: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Antragstellung von EU- bzw. EWR-BürgerInnen, SchweizerInnen, anerkannten Flüchtlingen sowie "langfristig Aufenthaltsberechtigten" nach dem NAG.
- Einkommen darf Höchstgrenze nicht überschreiten
Wohnen - Amtswege
- Überbelag
- Gesundheitsschädlichkeit der Wohnung
- Krankheits-, altersbedingter Wohnungsbedarf
- Jungwienervormerkung (für Paare und Einzelpersonen unter 30 Jahre, ohne eigene Wohnung)
- Getrennter Haushalt
- Unverschuldete Aufgabe von Dienstwohnungen
- Wohnungen für Personen mit Behinderung
weisst du was ein vormerkschein ist?
daran sind die gescheitert die die wohnung statt uns wollen, dank meiner mutter haben sie die nicht bekommen.
ich hab geschrieben die die seit KURZEM (das kann sein eine woche, ein monat, ein jahr oder zwei^^...hab ich nicht definiert...) ich kenn mich schon damit aus ....danke dennoch.
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