Weiterhin die Frage, ob du Recht hast, oder Hans-Christian Ströbele, der sagt, man bezog sich im einen Fall auf YU, im anderen aber nur auf BiH:
"Vom Auswärtigen Amt und dem zuständigen bündnisgrünen MdB wird angegeben, diese Vereinbarung sei ähnlich und zum Teil wortgleich mit der, die die Bundesrepublik Jugoslawien bereits im Dayton-Abkommen unterschrieben habe. Ein Vergleich der Texte ergibt, daß das nicht richtig ist:
Im Dayton-Abkommen von 1995 findet sich in der Tat eine wortgleiche Passage. Diese steht aber in der Vereinbarung zwischen der Republik Bosnien und Herzegovina einerseits und der NATO andererseits. Sie bezieht sich ausdrücklich nur auf das Gebiet der Republik von Bosnien und Herzegovina. Es ist also gerade nicht eine Regelung für die Bundesrepublik Jugoslawien.
Es gibt auch eine Dayton-Vereinbarung für den Transit der NATO zwischen der Bun-desrepublik Jugoslawien und der NATO. Diese ist aber substantiell anders:
In Nummer 2 des Agreement Between the FRY and NATO Concerning Transit Arran-gements for Peace Plan Operations heißt es:
"The Government of the FRY shall allow the free transit over land, rail, road, water or through air of all personnel and cargo, equipment, goods and material of whatever kind, including ammunition required by NATO for the execution of the Operation, through the territory of the FRY inluding FRY airspace and territorial waters."
Also wurde 1995 im Dayton-Abkommen kein Recht auf Lager, Manöver, Nutzung aller Einrichtungen und Regionen der Bundesrepublik Jugoslawien unterzeichnet. Legt man das Dayton-Abkommen der Beurteilung zugrunde, ist festzustellen, daß im Rambouillet-Abkommen nunmehr die Regelung, die 1995 im Dayton-Abkommen für Bosnien und Herzegovina vereinbart wurde, 1999 nicht nur für den Kosovo, sondern für die ganze Bundesrepublik Jugoslawien übernommen wurde.
Die Regelung schränkt die Souveränität der betroffenen Länder, im Rambouillet-Abkommen ist es die ganze Bundesrepublik Jugoslawien, weitgehend ein und räumt der NATO Befugnisse ein, die für den reinen Transit von Truppen durch einen souveränen Staat weder notwendig noch üblich sind."
26.05.1999: Was steht wirklich im Appendix B des Rambouillet-Abkommens? Zur Vorgeschichte des Kosovokonfliktes
www.stroebele-online.de