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Griechenland und die Türkei rüsten auf

Der Krieg in der Ukraine hat das NATO-Land Türkei strategisch weiter aufgewertet. Im Streit um Ägäis-Inseln tritt Ankara jetzt noch aggressiver gegenüber Griechenland auf - und verbittet sich deutsche Belehrungen.

 
DW ist eines der Bullshitsten Medium neben Blöd denn hier wird uns die Schuld gegeben und wir sollen Aggressiv sein von ihren Schnorrern die täglich Provizieren keine Rede.DW ist nichts weiter als eine Propaganda Presse die vom Staat geleitet wird DW war nie Türkei freundlich deshalb verstehe ich nicht wieso du von denen was teilst informier dich mal über die.DW einseitige Berichterstattung. 👎
 
:haha:

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:haha:

UN registers Turkey-Libya maritime deal​


Deal registered in accordance with Article 102 of UN Charter​



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:haha:





Das MoU verstößt gegen das völkergewohnheitsrechtliche Seerecht und erscheint im Ergebnis als unzulässiger Vertrag zulasten Dritter (Art. 34 WVRK).


Aus Art. 121 Abs. 2 SRÜ ergibt sich eindeutig, dass Inseln unabhängig von ihrer Größe die gleichen Seegebiete haben wie das Festland. Die Seegebiete von Inseln sind also bei der Abgrenzung von AWZs mit zu berücksichtigen.
 
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UN registers Turkey-Libya maritime deal​


Deal registered in accordance with Article 102 of UN Charter​



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Bruder ich will ja nichts sagen aber scheiß auf die UN die haben das Griechen Memorandum mit den Ägyptern auch Ratifiziert was eindeutig gegen unseren vertrag mit Libyen verstösst. Die Ratifizierung bedeutet erst mal gar nichts wir müssen uns holen was uns zusteht


 
Bruder ich will ja nichts sagen aber scheiß auf die UN die haben das Griechen Memorandum mit den Ägyptern auch Ratifiziert was eindeutig gegen unseren vertrag mit Libyen verstösst. Die Ratifizierung bedeutet erst mal gar nichts wir müssen uns holen was uns zusteht


Stimmt wollte dies net schreiben, aber im Endeffekt bedeutet es nichts. Nur das es ,,erfasst,, wurde bei der UN. Nicht das es gültig ist.

Holen wird schwer, wenn es gegen gültiges Recht verstößt.

Ich kann auch net in dein Haus kommen und es mir ,, holen,, weil es mir gefällt :lol:
 
:haha:





Das MoU verstößt gegen das völkergewohnheitsrechtliche Seerecht und erscheint im Ergebnis als unzulässiger Vertrag zulasten Dritter (Art. 34 WVRK).


Aus Art. 121 Abs. 2 SRÜ ergibt sich eindeutig, dass Inseln unabhängig von ihrer Größe die gleichen Seegebiete haben wie das Festland. Die Seegebiete von Inseln sind also bei der Abgrenzung von AWZs mit zu berücksichtigen.

das stimmt so nicht, int. völkerrechtler sehen das etwas anders als der bundestag.

In der internationalen Streitbeilegung zu Grenzstreitigkeiten ist anerkannt, dass die Länge der Küstenlinie eine Rolle spielt und berücksichtigt wird - und dass kleinere Inseln, die eine Grenzziehung verzerren würden, gegebenenfalls bei der Abgrenzungen außen vorbleiben.

 
das stimmt so nicht, int. völkerrechtler sehen das etwas anders als der bundestag.

In der internationalen Streitbeilegung zu Grenzstreitigkeiten ist anerkannt, dass die Länge der Küstenlinie eine Rolle spielt und berücksichtigt wird - und dass kleinere Inseln, die eine Grenzziehung verzerren würden, gegebenenfalls bei der Abgrenzungen außen vorbleiben.



Stimmt hab ja vergessen, Rhodos und Kreta sind ja kleine Inseln, darum spricht ihnen die Türkei AWZ ab.

Erst ab der größe von Australien gilt es als Insel :lol:
 
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