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Holocaustleugnung

E

Esseker

Guest
Ich hatte mit ChaosInvocation ein Gespräch über die Holocaustleugnung. Es ist bekannt, dass einige Politiker zB den Holocaust geleugnet haben, Rosenkranz zum Beispiel wollte das Wiederbetätigungsgesetzt auflösen. Nun gibt es Leute, die meinen, dass dies sinnvoll ist, da es ja ansonsten eine Verletzung gegen die freie Meinungsäußerung sei, was meint ihr? Welche Grenzen hat man bei freier Meinungsäußerung?

Man beachte, dass dieses Thema ein sehr sehr heikles ist im Forum, worum gebeten wird, möglichst nicht "direkt" zu werden, außer man steht auch Verwarnungen oder Sperrungen, gibt ja alle Fetische.
 

Bambi

Schwiegermütterschreck
Es gibt so Themen, da gebietet es allein schon die Menschlichkeit, unabhängig von der politischen Richtung, sich die Geschichte Deutschlands einzugestehen und nichts zu relativieren.
 

Ilan

eminency
Alle Leugnungen von erwiesenen und dokumentierten Verbrechen sollten bestraft werden, Meinungsfreiheit hat nun mal eine Grenze. Eine grenzenlose Meinungsfreiheit gibt es nicht, sonst wäre Beamtenbeleidigung auch erlaubt.
 
E

Esseker

Guest
Mit seiner Erlaubnis habe ich mal einpaar Zitate von ChaosInvocation, der übrigens auch sehr willkommen ist in diesem Thread:

Wiederbetätigung gibts nur in Österreich.
Ich kann auch leugnen, dass es den 2. WK gegeben hat oder den 1. WK oder den Langen Marsch. Sind auch ein Haufen Leute gestorben, in den Knast komme ich dafür aber nicht.

Das hat mit dem Gesetz jetzt so gar nichts zu tun. :(
Ich meinte, es ist unlogisch und unjuristisch, dass es genau eine Meinung gibt, die in Deutschland verboten ist. Den Holocaust zu leugnen oder kritische Fragen zu stellen.

Es geht doch nicht darum ob das Sinn gibt sondern dass es juristisch eigentlich völlig falsch ist genau eine Meinung zu verbieten. Das ist Tatsache und das sagen sogar meine Professoren an der Uni, die auch Juristen sind. Und wenn die Frau Rosenkranz sagt, dass das unfreiheitlich und unsinnig ist, dann hat sie damit Recht.

Interessant ist das erste Zitat, mit dem Vergleich zum 1. und 2. Weltkrieg, ohne spöttisch zu klingen.
 
Alle Leugnungen von erwiesenen und dokumentierten Verbrechen sollten bestraft werden, Meinungsfreiheit hat nun mal eine Grenze. Eine grenzenlose Meinungsfreiheit gibt es nicht, sonst wäre Beamtenbeleidigung auch erlaubt.

Das wäre dann auch juristisch nachvollziehbarer (wenn auch nicht korrekt), wenn JEDES geleugnete Verbrechen bestraft werden würde.

Eine grenzenlose Meinungsfreiheit gibt es natürlich nicht, aber sie ist ein sehr hohes Gut. Man müsste abwiegen zwischen ihr und einem anderen Gut. Durch die Holocaustleugnung wird aber kein Rechtsgut verletzt. (Zumindest wüsste ich nicht welches) Somit ist auch das hinfällig.

Beamtenbeleidigung gibt es im Übrigen nicht, ob du einen Polizisten beleidigst oder deinen Nachbarn ist egal, bleibt eine Beleidigung. Unbestimmte Personengruppen dürfen aber beleidigt werden. (All Cops are Bastards z.B. ist erlaubt)
 
S

Sonny

Guest
Meinem Volk wurden die "Limska Dolina" und "Srebrenica" angetan.

Jeder der meinem Volk angehört und den Holocaust leugnet is das letzte Stück Dreck!
 
E

Esseker

Guest
So kann man aber nicht argumentieren und Verbote lassen sich so auch nicht rechtfertigen.

Da muss ich dir Recht geben. Wir diskutieren sachlich. Dass es für eine nicht mögich ist, da Verwandte, Freunde etc. an sowas starben ist aber auch verständlich.
 

O'Shea

Gesperrt
§130 definiert richtigerweise den Strafbestand einer Volksverhetzung (Deutschland) und richtet sich somit zu Recht auf den Einfluss von "Leugnungen" auf zukünftige Geschehnisse. Ob man ein vergangenes Verbrechen leugnet oder nicht spricht nur für die subjektive Moral einer Person, aber die Verhetzung weiterer Menschengruppen sind zu Recht strafbar.
Aber ohne Frage ist diese eine heikle Angelegenheit, besonders was die Freiheit der Kunst betrifft.
 
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