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Holocaustleugnung

  • Ersteller Ersteller Esseker
  • Erstellt am Erstellt am
§130 definiert richtigerweise den Strafbestand einer Volksverhetzung (Deutschland) und richtet sich somit zu Recht auf den Einfluss von "Leugnungen" auf zukünftige Geschehnisse. Ob man ein vergangenes Verbrechen leugnet oder nicht spricht nur für die subjektive Moral einer Person, aber die Verhetzung weiterer Menschengruppen sind zu Recht strafbar.
Aber ohne Frage ist diese eine heikle Angelegenheit, besonders was die Freiheit der Kunst betrifft.

Wäre es denn schon eine Verhetzung wenn man (als Beispiel) sagt, es sind statt 6 Millionen "nur" 4 Millionen umgekommen? Das ist ja auch verboten.

Ich kann verstehen, wenn Leute sagen es ist ein Eingriff in die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit, aber Freiheit der Kunst? Das geht mir nicht ganz auf.
 
Hab mir den Satz jetzt 5mal durchgelesen und versteh das mit der Kunst ebenfalls nicht. Könnte man das näher erläutern zu dieser absurd späten Stunde?
 
Entschuldigung wenn ich hier etwas zu vage formuliert habe. Das war nur ein Einwurf. Es ist aber eine Problematik die man nicht total ausleuchten kann.

Ich meine damit, dass es in der Kunst so gut wie keine Grenzen geben darf.
Es gibt in der Kunst in sich keine Grenzen, aber gebunden an unsere Gesetze sind diese dort verankert wo man anderes Leben in irgendeiner Weise ohne Einverständnis des Gegenübers einschränkt.

Es bestünde aber die Möglichkeit eine Aktion oder ein Objekt zu konstruieren, dem eine quasi volksverhetzende Aussage zu Grunde liegt, das Werk aber nur mit der entsetzlichen Kraft und Erscheinung dieser spielt um sie selbst zu parodieren oder aber auch nur so stehen zu lassen. Man kann der Kunst nicht ihre subtile Art rauben, dennoch muss man auch hier über ein geschultes Auge verfügen um sie zumindest als Kritiker richtig zu beurteilen.


Dennoch bleibt das eine kunstwisschenschaftliche Frage und ist nochmal was völlig anderes als die juristische Beurteilung, die sicherlich zu Recht auch Verbote erteilen wird wo sie kunstwisschenschaftlich nicht angebracht wären.
 
Entschuldigung wenn ich hier etwas zu vage formuliert habe. Das war nur ein Einwurf. Es ist aber eine Problematik die man nicht total ausleuchten kann.

Ich meine damit, dass es in der Kunst so gut wie keine Grenzen geben darf.
Es gibt in der Kunst in sich keine Grenzen, aber gebunden an unsere Gesetze sind diese dort verankert wo man anderes Leben in irgendeiner Weise ohne Einverständnis des Gegenübers einschränkt.

Es bestünde aber die Möglichkeit eine Aktion oder ein Objekt zu konstruieren, dem eine quasi volksverhetzende Aussage zu Grunde liegt, das Werk aber nur mit der entsetzlichen Kraft und Erscheinung dieser spielt um sie selbst zu parodieren oder aber auch nur so stehen zu lassen. Man kann der Kunst nicht ihre subtile Art rauben, dennoch muss man auch hier über ein geschultes Auge verfügen um sie zumindest als Kritiker richtig zu beurteilen.


Dennoch bleibt das eine kunstwisschenschaftliche Frage und ist nochmal was völlig anderes als die juristische Beurteilung, die sicherlich zu Recht auch Verbote erteilen wird wo sie kunstwisschenschaftlich nicht angebracht wären.

Danke, jetzt verstehe ich es erst. Es ist ein guter Einwurf, der überraschend kam und somit mich verwirrte.

Darf ich frage, ob du in der Kunstbranche arbeitest?
 
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