ChaosInvocation
Gesperrt
§130 definiert richtigerweise den Strafbestand einer Volksverhetzung (Deutschland) und richtet sich somit zu Recht auf den Einfluss von "Leugnungen" auf zukünftige Geschehnisse. Ob man ein vergangenes Verbrechen leugnet oder nicht spricht nur für die subjektive Moral einer Person, aber die Verhetzung weiterer Menschengruppen sind zu Recht strafbar.
Aber ohne Frage ist diese eine heikle Angelegenheit, besonders was die Freiheit der Kunst betrifft.
Wäre es denn schon eine Verhetzung wenn man (als Beispiel) sagt, es sind statt 6 Millionen "nur" 4 Millionen umgekommen? Das ist ja auch verboten.
Ich kann verstehen, wenn Leute sagen es ist ein Eingriff in die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit, aber Freiheit der Kunst? Das geht mir nicht ganz auf.