Verdacht auf Weitergabe sensibler Asyldaten an Iran – US-Senatoren nehmen ICE und private Haftzentren ins Visier
Wenn die Vorwürfe stimmen, könnte eine amerikanische Behörde ausgerechnet jene Informationen an Iran gelangen lassen haben, wegen derer Menschen überhaupt aus diesem Land geflohen sind. Die demokratischen US-Senatoren Richard Blumenthal und Adam Schiff verlangen nun nach Recherchen durch Journalisten Aufklärung über mögliche Kontakte zwischen zwei privat betriebenen Einwanderungshaftzentren und iranischen Diplomaten. Sie fordern Zugang zu sämtlicher möglicher Kommunikation, die darüber Auskunft geben könnte, was zwischen den Einrichtungen und iranischen Vertretern besprochen und weitergegeben wurde. Anlass sind schwere Anschuldigungen iranischer Asylsuchender gegen das amerikanische Heimatschutzministerium und die Einwanderungsbehörde ICE. DHS weist die Vorwürfe entschieden zurück.
Mehrere iranische Asylsuchende hatten bereits im vergangenen Monat Klage eingereicht. Sie werfen dem Heimatschutzministerium vor, Informationen aus ihren Asylverfahren an die iranische Regierung weitergegeben und sie dadurch unmittelbar gefährdet zu haben. Es geht dabei nicht um belanglose Verwaltungsdaten. Nach den Gerichtsunterlagen enthalten die betroffenen Asylanträge Angaben darüber, warum diese Menschen Iran verlassen haben und weshalb sie bei einer Rückkehr Verfolgung fürchten. Unter den Antragstellern befinden sich Menschen, die nach eigenen Angaben zum Christentum konvertiert sind, wegen ihrer Sexualität verfolgt wurden oder an den Protesten der Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ gegen die iranische Regierung teilgenommen haben. Genau solche Angaben gehören zu den empfindlichsten Informationen eines Asylverfahrens. Sie können darüber entscheiden, ob ein Mensch Schutz erhält, und sie können für Betroffene gefährlich werden, wenn sie den Behörden jenes Staates bekannt werden, vor dem sie Schutz suchen.
Nach Darstellung der Kläger blieb es nicht bei der Sorge, ihre Daten könnten irgendwo gelandet sein. Sie erklären vor Gericht, sie seien gezwungen worden, sich mit Mitarbeitern der iranischen Interessenvertretung zu treffen. Bei diesen Begegnungen hätten die iranischen Vertreter bereits vertrauliche Informationen über ihre Verfolgungsgründe gekannt. Damit steht eine sehr konkrete Frage im Raum: Wie konnten iranische Regierungsvertreter an Angaben gelangen, die Bestandteil amerikanischer Asylverfahren waren? Genau hier setzen Richard Blumenthal und Adam Schiff an. Die beiden Senatoren wollen wissen, ob und in welchem Umfang zwischen den beiden privaten Haftzentren und iranischen Diplomaten kommuniziert wurde. In zwei Schreiben verlangen sie deshalb sämtliche möglicherweise vorhandenen Mitteilungen. Damit geht die Untersuchung über die politische Auseinandersetzung mit ICE hinaus. Entscheidend ist nun, ob sich anhand von E-Mails, Gesprächsaufzeichnungen, internen Anweisungen oder anderer Kommunikation nachvollziehen lässt, welche Kontakte tatsächlich bestanden und welche Informationen dabei eine Rolle spielten.
Für die betroffenen Iraner könnte eine Weitergabe solcher Daten schwerwiegende Folgen haben. Wer in einem amerikanischen Asylantrag erklärt, wegen eines Religionswechsels, seiner Sexualität oder seiner Teilnahme an Protesten vom iranischen Staat verfolgt zu werden, muss darauf vertrauen können, dass genau diese Angaben nicht bei iranischen Stellen landen. Andernfalls würde aus einem Verfahren, das Schutz vor Verfolgung gewähren soll, möglicherweise eine Informationsquelle für jene Behörden, vor denen der Antragsteller Schutz sucht. Das Heimatschutzministerium bestreitet, dass ICE Asylunterlagen an die iranische Regierung weitergegeben habe. In einer Stellungnahme erklärte DHS ausdrücklich: „Die Behauptungen, ICE habe Unterlagen aus Asylanträgen an die iranische Regierung weitergegeben, sind FALSCH.“ Damit stehen sich derzeit zwei vollkommen unterschiedliche Darstellungen gegenüber. Auf der einen Seite befinden sich Asylsuchende, die vor Gericht behaupten, iranische Vertreter hätten vertrauliche Einzelheiten ihrer Fälle gekannt. Auf der anderen Seite steht eine Bundesbehörde, die eine Weitergabe dieser Unterlagen kategorisch bestreitet.
Gerade deshalb sind die von Blumenthal und Schiff verlangten Unterlagen entscheidend. Nicht eine Presseerklärung wird beantworten, wie iranische Vertreter nach Darstellung der Kläger an vertrauliche Informationen gelangten, sondern die tatsächliche Kommunikation zwischen den beteiligten Stellen. Sollte sich herausstellen, dass keine Daten weitergegeben wurden, bleibt zu erklären, woher die iranischen Vertreter die Informationen hatten. Sollte dagegen dokumentiert sein, dass sensible Angaben tatsächlich übermittelt wurden, wäre die Frage erheblich größer als ein weiterer Streit über die amerikanische Abschiebepolitik. Dann ginge es darum, ob Menschen in der Obhut der Vereinigten Staaten Informationen über ihre eigene Verfolgung preisgeben mussten und diese Angaben anschließend bei Vertretern genau jener Regierung auftauchten, vor der sie geflohen waren. Richard Blumenthal und Adam Schiff wollen jetzt die Kommunikation sehen. Das DHS sagt, die Anschuldigungen seien falsch. Die Kläger sagen, iranische Vertreter hätten ihre vertraulichen Angaben gekannt.
Fortsetzung folgt …