Gohan
Saiyajin
In D dürfen ausländische Flaggen jederzeit auf Privatgrundstücken, Privatgebäuden oder Privatautos gehisst werden, auch auf Balkonen von Mietwohnungen, das ist Teil der Meinungsfreiheit. Auf öffentlichen Plätzen jedoch ist es nicht ohne Genehmigung erlaubt, eigenmächtiges Entfernen oder Beschädigen ist auf jeden Fall verboten.
In Dänemark z.B. ist das offene Hissen ausländische Flaggen auch auf Privatgrundstücken verboten (zumindest war das noch vor paar Jahren so).
Liest sich vernünftig.