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Demokratien müssen auch umstrittene Meinungen aushalten, hat der Menschenrechtsgerichtshof entschieden. Dazu gehöre die Frage, ob das Massaker an Armeniern Genozid sei.
Die Behauptung, das osmanische Reich habe im Jahr 1915 keinen Völkermord an der armenischen Bevölkerung begangen, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Solche umstrittenen Meinungen müsse eine pluralistische und demokratischen Gesellschaft aushalten, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Damit bekam Doğu Perinçek, Vorsitzender der türkischen Arbeiterpartei, von den Straßburger Richtern Recht. Der heute 71-Jährige hatte 2005 in der Schweiz auf mehreren Vorträgen einen Völkermord an den Armeniern zur Zeit des Ersten Weltkriegs im Osmanischen Reich geleugnet. Der Genozid, der den Türken zur Last gelegt wird, sei eine "internationale Lüge".
Daraufhin hatte die Vereinigung Schweiz-Armenien Strafanzeige gegen Perinçek gestellt. Die Schweizer Gerichte verurteilten den Politiker zu einer Geldstrafe, da er gegen die Antirassismus-Strafnorm verstoßen habe. Er habe mit der Leugnung des Völkermordes eine "rassistische Tendenz" zum Ausdruck gebracht. Allerdings wurde auch betont, dass Perinçek lediglich den Völkermord, nicht aber Massaker und Deportationen von Armeniern bestritten hatte.
Der EGMR urteilte, dass sich Perinçek auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung berufen kann. Das Andenken Verstorbener sei nicht verletzt worden, da der Politiker nicht die Tötung und Deportation vieler Armenier bestritten hat. Ob tatsächlich ein Völkermord begangen wurde, sei aber auch unter 190 Staaten weltweit strittig, entschied das Straßburger Gericht. Lediglich 20 Staaten gingen von einem Völkermord aus.
Leugnung des Holocaust strafbar
Die Straßburger Richter stellten jedoch auch klar, dass die Leugnung des Holocausts an den Juden durch das nationalsozialistische Regime dagegen sehr wohl unter Strafe gestellt werden könne. Hier würden klare historische Fakten verneint, die ein internationales Gericht bestätigt hat. Bei der Holocaust-Leugnung würden die Andenken an die Verstorbenen verunglimpft.
Auch in Frankreich, wo viele Armenier leben, hatte es in den Jahren 2011 und 2012 öffentliche Auseinandersetzungen über die Strafbarkeit der Leugnung des Völkermords an den Armeniern durch das Osmanische Reich 1915 gegeben. Dort hatten Nationalversammlung Senat Anfang 2012 einem Gesetz zugestimmt, das die Leugnung unter Strafe stellt. Der Verfassungsrat hatte den Gesetzesentwurf kurz darauf gekippt, da es gegen die Meinungsfreiheit verstoße.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Leugnung des Völkermords an Armeniern fällt unter Meinungsfreiheit - ZEIT ONLINE mobil
Die Behauptung, das osmanische Reich habe im Jahr 1915 keinen Völkermord an der armenischen Bevölkerung begangen, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Solche umstrittenen Meinungen müsse eine pluralistische und demokratischen Gesellschaft aushalten, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Damit bekam Doğu Perinçek, Vorsitzender der türkischen Arbeiterpartei, von den Straßburger Richtern Recht. Der heute 71-Jährige hatte 2005 in der Schweiz auf mehreren Vorträgen einen Völkermord an den Armeniern zur Zeit des Ersten Weltkriegs im Osmanischen Reich geleugnet. Der Genozid, der den Türken zur Last gelegt wird, sei eine "internationale Lüge".
Daraufhin hatte die Vereinigung Schweiz-Armenien Strafanzeige gegen Perinçek gestellt. Die Schweizer Gerichte verurteilten den Politiker zu einer Geldstrafe, da er gegen die Antirassismus-Strafnorm verstoßen habe. Er habe mit der Leugnung des Völkermordes eine "rassistische Tendenz" zum Ausdruck gebracht. Allerdings wurde auch betont, dass Perinçek lediglich den Völkermord, nicht aber Massaker und Deportationen von Armeniern bestritten hatte.
Der EGMR urteilte, dass sich Perinçek auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung berufen kann. Das Andenken Verstorbener sei nicht verletzt worden, da der Politiker nicht die Tötung und Deportation vieler Armenier bestritten hat. Ob tatsächlich ein Völkermord begangen wurde, sei aber auch unter 190 Staaten weltweit strittig, entschied das Straßburger Gericht. Lediglich 20 Staaten gingen von einem Völkermord aus.
Leugnung des Holocaust strafbar
Die Straßburger Richter stellten jedoch auch klar, dass die Leugnung des Holocausts an den Juden durch das nationalsozialistische Regime dagegen sehr wohl unter Strafe gestellt werden könne. Hier würden klare historische Fakten verneint, die ein internationales Gericht bestätigt hat. Bei der Holocaust-Leugnung würden die Andenken an die Verstorbenen verunglimpft.
Auch in Frankreich, wo viele Armenier leben, hatte es in den Jahren 2011 und 2012 öffentliche Auseinandersetzungen über die Strafbarkeit der Leugnung des Völkermords an den Armeniern durch das Osmanische Reich 1915 gegeben. Dort hatten Nationalversammlung Senat Anfang 2012 einem Gesetz zugestimmt, das die Leugnung unter Strafe stellt. Der Verfassungsrat hatte den Gesetzesentwurf kurz darauf gekippt, da es gegen die Meinungsfreiheit verstoße.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Leugnung des Völkermords an Armeniern fällt unter Meinungsfreiheit - ZEIT ONLINE mobil