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Theodisk
Guest
Ja natürlich, im Grunde hast du Recht. Ich meinte einfach, dass eine Zwangseinweisung möglich wäre, wenn ein nicht vorhandenes Urteilsvermögen nachgewiesen werden könnte.Schon klar, aber trotzdem kann man (lt. Gesetz) keinen Erwachsenen zu einer Therapie zwingen oder einweisen lassen.
Außerdem würde es nichts nützen wenn der Betroffene nicht selbst von den Drogen weg will.
(Immer diese "Wenn", "Hätte", "Können" Scheiße )