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albaner schrieb:das der staat das geld was man spendet zurückzahlt ist mir ehrlichgesagt unbekannt :?
Wenn du bei der Steuererklärung den Beweis hast, das du gespendest hast, sprich einen Spendenschein, wird dies dir zurückerstattet.
Als Steuersenker sind sie nicht zu unterschätzen – die so genannten Sonderausgaben. Das Finanzamt verrechnet diese und die Werbungskosten mit den positiven Einkünften. Die Folge: Rückzahlung oft garantiert!
Spenden
Nach der großen Spendenbereitschaft für die Opfer der Tsunami-Katastrophe Anfang 2005, zeigt sich auf das Finanzamt ganz unbürokratisch. Für Spenden bis Juni 2005 ist der Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg mit Angabe von Auftraggeber und Empfänger, Höhe der Spende und Buchtungstag ausreichend, um sie als Sonderausgaben geltend zu machen. Ansonsten ist für Spenden über 100 Euro eine offizielle Spendenbescheinigung notwendig.