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Minderheiten in Griechenland *für absolut-relativ*

So muss das ausschauen:
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Bir, iki, üç... NE MUTLU YUNANLI DIYENE!


[SIZE=-1]HERŞEY VATAN İÇİN![/SIZE]
Makedono[SIZE=-1]ğ[/SIZE]lu
Machst wenigstens richtig

NE MUTLU YUNANLIYIM DIYENE
und klau nicht die Sprüche anderer...;)

ps: was für komische bilder sind das? :lol:
 
Die Frau ist ein türkisches Model, welches den griechischen Nationalfußballspieler Seitaridis geheiratet hat. Mit vollem Programm.

Tugce Kazaz
Tugce_Kazaz-sexy-elbise.jpg


Siehe auch bei Google unter Tugce Seitaridi (Ihr neuer Name)! Schöne, niedliche Frau:love4:


Macedonian

achsoo die hässliche tunte...

hab sie an ihrem gesicht erkannt...

mit nem griechen?? passt zu ihr...:lol:
wie konnte nur so eine gestalt model werden? :D
 
Die Gemeinde Komotini hat hat in den letzten Monaten 42 Arbeiter und 18 Beamte eingestellt. Obwohl sich auch die türkischstämmigen Menschen beworben haben, wurden sie nicht angenommen.

Komotini besteht 50% aus Türken...

Turkish Minorities are not recruited at Municiplaity of Gumulcine (Komotini) -

It was accrued that discrimination was imposed against Turkish origin workers and civil servants at Municipality of Gumulcine (Komotini). It was understood that there were no Turkish origin workers among the last month recruited 42 workers and 18 civil servants. According to the in-formation gathered from Western Thrace Turkish minority officials, no announcement regarding the new recruitments was made in minority regions and Greek origin workers & civil servants were employed.

Additionally, some members of Municipality of Gumulcine (Komotini) submitted a motion re-garding the issue, yet there was no feedback from any Greek authorities for 2 months. It was stated that a lot of new workers and civil servants were recruited at the Municipality of Gumul-cine (Komotini). Nevertheless, any of them is Turkish origin which is a clear proof of racial discrimination against Western Thrace Turkish minority members.

Dicrimination is at peak in Greece in the 21th century

That mentioned discrimination against Western Thrace Turkish minority members disturbed Turks in Gumulcine (Komotini). That implementation was rather commented as a clear example of excluding Turkish minority out of social life.

Meanwhile following local elections, it was announced that minority members would be given priority at Municipality of Gumulcine (Komotini). However, without making any announcement, 60 Greek origin staff was employed, which disappointed minority members seriously.

Halit Habipoglu, chairman of Federation of Western Thrace Turks in Europe, made a statement regarding the issue on the agenda. Accordingly, Habipoglu stated that those events were a shame for an EU member country in the 21st century. Habipoglu stated that Municipality of Gumulcine (Komotini) did not back any of its promises following the local elections, continuing “ A serious discrimination is imposed to Turkish minority members at Municipality of Gumulcine (Ko-motini). Authorities did not make any announcement to the Turkish minority although there are a lot of educated minority members seeking job. We invite the Mayor Dimitrios Kotsakis to take some action against this unfair situation and back his promises”. There has been no feedback from the Municipality as of yet. Meanwhile, this unfair treatment will be put on the agenda by the members of the Municipality Council.

https://www.abttf.org/html/index.php...grup=4&arsiv=0
 
Die Minderheit als Zielscheibe

Ein Nebenstaat gegen die Minderheit

Da der Nebenstaat durch keinen transparenten Prozeß entstand und auch keine gesetzliche Organisation ist, ist es nicht leicht zu schildern, wie er sich entwickelt hat. Er wurde zweifellos vom Staat unterstützt und gegründet. Nicht jede Unterdrückungsmaßnahme konnte offiziell und offenkundig durchgeführt werden. Die Aufgabe des Nebenstaats war, die Gegensätze zwischen der Regierung und der Minderheit auch auf die beiden Bevölkerungsteile zu auszudehnen. Zu diesem Zweck führte er Propaganda Provokationen, Terror und erforderlichenfalls Pogrome gegen die Minderheit durch und organisierte die Griechen für diese Aktionen. Mit der Zeit machte sich der Nebenstaat jedoch selbständig und ergriff ohne staatliche Genehmigung Initiativen oder der Staat nahm Änderungen vor, denen der Nebenstaat nicht zustimmte. So kam es zu Reibungen zwischen dem Staat und dem Nebenstaat. Zu solchen Meinungsverschiedenheiten zählt es, daß am 16. August 1996 Pogromversuche gegen die Türken in Komotini auf Anstiftung des Metropoliten Damaskinos unternommen wurden, daß Verteidigungsminister Arsenis die im vorangegangenen angesprochene Entscheidung traf und daß der stv. Außenminister Georgios Papandreou vor einem Monat Erklärungen zu Art. 19 abgab.

Gewalttaten und Pograme gegen die Minderheit

Die bei der Unterdrückung und Vertreibung der Minderheit bevorzugten Methoden der bürokratischen Hindernisse und psychologischen und finanziellen Drucks sind von dauerhafter Natur. Von Zeit zu Zeit bedient man sich auch der Gewalttaten und Pogrome. Hier sind nicht einzelne, mehr oder weniger spontane Angriffe gemeint. Denn sie gelten unter den in Thrakien herrschenden Verhältnissen als normal.

Gemeint sind Gewalttaten, die von staatlichen Organen und von den vom Staat geschützten Nebenstaatorganisationen durchgeführt sind; sie sind geplant, organisiert und kontrolliert, so daß sie nicht in Massaker ausarten.

Der wichtigste Pogrom gegen die türkische Minderheit wurde am 29. Januar 1990 in Komotini verübt. In jener "Kristallnacht" wurden 400 Geschäfte von organisierten Gruppen zerstört und geplündert. Auffallend ist, daß der Pogrom nicht von der Regierung und den örtlichen Behörden verurteilt, die Täter nicht gefaßt und die geschädigten Bürger nicht entschädigt wurden.

Eine ähnliche Kristallnacht wurde am 16. August 1996 ebenfalls in Komotini erlebt. Da dieser Pogrom nicht einstimmig beschlossen wurde, hielt der Schaden sich diesmal in Grenzen. Die Gruppen gingen nach Demonstrationen vor dem türkischen Generalkonsulat Komotini gegen die Minderheit vor. Die Vorfälle wurden von örtlichen Behörden verurteilt und der örtliche Metropolit Damaskinos und Polizeikräfte wurden beschuldigt.

Beide Vorfälle trugen sich im Anschluß an vom Metropolit Damaskinos organisierte Märsche und durch seine Hetze zu

Pontische Einwanderer in Thrakien

Nach 1989 wanderten aus der ehemaligen Sowjetunion griechischstämmige pontische Aussiedler nach Griechenland ein. Das wurde als eine Gelegenheit betrachtet, die man zu Ungunsten der türkischen Minderheit nutzen könnte. So wurde beschlossen, diese Aussiedler „statt gleichmäßig landesweit zu verteilen„ in Thrakien anzusiedeln. Zu diesem Zweck mußten sie vor ihrer Abreise in griechischen Auslandsvertretungen eine Bescheinigung über ihre Zustimmung zur Ansiedlung in Thrakien unterschreiben. Bisher wurden über 20.000 Aussiedler in Thrakien angesiedelt. Es gibt weitere 90.000 pontische Aussiedler, die Ansiedlungsbescheinigung haben, jedoch noch nicht angesiedelt wurden. Die Zahl derjenigen aus Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, die mit Touristenvisum in Griechenland arbeiten, beträgt 120.000. Für Thrakien ist geplant, zunächst 100.000 Einwanderer anzusiedeln. Nach der letzten Volkszählung von 1991 beträgt die Einwohnerzahl Thrakiens 340.000.

Der Auftrag und die Ziele der damit beauftragten und seit sieben Jahren tätigen Behörde für Ansiedlung von Einwanderern in Thrakien wurden von seinem Präsidenten Iakovu vor dem Parlamentsausschuß erläutert und zum Teil in der Presse erschienen.

Demnach sollen Probleme, die durch massenhafte Ansiedlung pontischer Aussiedler in Thrakien entstehen würden, auf die türkische Minderheit gelagert werden. Dazu zählen in erster Linie Arbeitslosigkeit, wirtschaftliche Probleme, mögliche Reibungen zwischen den Volksgruppen, zwangsweise Änderung der Zusammensetzung der einheimischen Bevölkerung und andere Probleme.

Im Vergleich zu den in anderen Teilen Griechenlands angesiedelten Aussiedlern haben die in Thrakien angesiedelten pontischen Aussiedler zahlreiche "Vorrechte"; sie erhalten monatlich finanzielle Unterstützung, finden leichter eine Arbeit und wohnen in neu gebauten modernen Wohnungen oder ihre Mieten werden von der Einwanderungsbehörde gezahlt. Sie werden belehrt, das sie diese Vorrechte wegen der türkischen Minderheit genießen dürfen, und angeregt, eine negative Haltung gegen die Minderheit einzunehmen. Somit werden künftige nationalistische Unruhen gesät. Pontische Aussiedler wurden bereits für Aktionen gegen die Minderheit benutzt. Sie nahmen im Jahre 1997 an zwei Anschlägen teil, von denen der letzte auf das Teehaus eines Türken in Pîrnallîk/Xanthi verübt wurde.

Rassismus von Griechen

Das Minderheitenproblem wurde von der Minderheitenpolitik der Regierungen geprägt. Die Beziehungen zu der christlichen griechischen Mehrheit spielten bis zu den letzten Jahren keine entscheidende Rolle dabei. Das ist historisch begründet. In der Jahrhunderte währenden Osmanischen Ära in West-Thrakien wurde das Zusammenleben zwischen den Türken und Griechen durch kein großes negatives Ereignis gestört. Als das Osmanische Reich zerfiel und die Versuche der westthrakischen Türken zur Gründung eines unabhängigen Staates scheiterten, mußten sie eine Wahl zwischen der bulgarischen und der griechischen Verwaltung treffen. Sie entschieden sich für die griechische Verwaltung. Ein Großteil der Griechen in West-Thrakien war im Zuge des Bevölkerungsaustausches aus der Türkei eingewandert und kannte die Türken gut. Viele von ihnen sprachen auch gut Türkisch. Diese Faktoren verhinderten bzw. verzögerten die Entstehung von Vorteilen, Feindseligkeiten und Rassismus gegenüber der Minderheit. Hinzu kam, daß die Minderheit ruhig, genügsam, nicht„rechthaberisch, gesetzestreu, unprovokativ und diszipliniert war.
Ein weiterer Grund war die Vertreibungspolitik, die 1965 eingeleitet wurde. Die Regierungen ergriffen so brutale administrative Maßnahmen gegen die Minderheit, daß die griechische Mehrheit keine Rolle zu übernehmen brauchte.


Die Feindseligkeit und der Rassismus in der griechischen Mehrheit gegen die Minderheit entwickelte sich allmählich. Die aggressive Haltung nahm nach dem politischen Wechsel Form an, weil große Bemühungen, Ermutigung und Lenkung in dieser Richtung unternommen wurden. Insbesondere Beamten, Gouverneure, Administratoren und Priester, die von außerhalb nach Thrakien kamen, haben das alles organisiert. Selbstverständlich haben auch die Spannungen in den türkisch-griechischen Beziehungen dazu beigetragen. Auf diese Weise ist in Thrakien eine griechische Mehrheit entstanden, die mehr Unterdrückung für die Minderheit forderte, auf Aufhebung oder Lockerung einer Diskriminierungsmaßnahme gegen die Minderheit heftig reagierte und die bereit war, bei jedem Anlaß die Minderheit anzugreifen und Pogrome gegen sie durchzuführen.

Die Unterdrückung der Minderheit brachte der griechischen Mehrheit in vieler Hinsicht Vorteile. Grundstücke von Angehörigen der Minderheit gingen an Griechen, wobei sie zu diesem Zweck Sonderkredite und Finanzhilfen erhielten. In den Provinzen Rodopi und Xanthi bildete die Minderheit die Hälfte der Bevölkerung; daß die Minderheit ausgegrenzt wurde und ihr viele wirtschaftliche und berufliche Tätigkeiten verwehrt wurden, ermöglichte dem griechischen Teil der Bevölkerung eine leichtere Konkurrenz und größeren Gewinn. Als z.B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker usw. aus der Minderheit heranwuchsen, haben die entsprechenden Berufsverbände in Thrakien alles getan, damit ihnen keine Approbation erteilt wird. Apotheker sind diejenigen, die die Approbation am spätesten erhalten haben. Heute arbeiten in der ganzen türkischen Minderheit insgesamt 6 Apotheker. Sie konnten die Approbation erst vor 3 Jahren erhalten. Der Apothekerverband konnte das jahrelang verhindern und weigert sich seit drei Jahren, Apotheker aus der Minderheit als Mitglied in den Verband aufzunehmen.

Jede Tätigkeit in Thrakien hatte einen Charakter, der gegen die Minderheit gerichtet war. Die griechische Mehrheit sollte unterstützt und gestärkt werden und wachsen, um die Minderheit zu beseitigen. Die Propaganda, wonach die Minderheit eine Gefahr darstelle, wurde immer stärker. Griechische Investoren in Thrakien erhielten Subventionen und Ausnahmefinanzhilfen. 1996 hat ein Geschäftsmann die folgende interessante Feststellung gemacht: "Im Rahmen der verschiedenen Entwicklungspläne Thrakiens wurden seit 35 Jahren insgesamt 1 Trillion Drachmen verteilt. Keine einzige Drachme ging an die Minderheit." Auch heute ist das nicht anders. Auch die Gelder aus EU„Fonds gingen lediglich an die griechische Mehrheit in Thrakien.

Die Unterdrückung der Minderheit wurde von der griechischen Mehrheit allmählich als ein natürlicher Zustand" und die daraus für sie ergebenden Vorteile als "erworbene Rechte" betrachtet. Die Minderheitenpolitik, allgemeine Haltung der Regierung und die nationale Propaganda übermittelten eine solche Botschaft. Die negative Haltung und der Rassismus gegen die Minderheit hat sich auf diese Weise gefestigt und verbreitet.

Griechen, die es wagten, diese Lage zu kritisieren und das der Minderheit zugefügte Unrecht zu verurteilen, wurden sofort angegriffen, geächtet, isoliert und mundtot gemacht. Einige Politiker und Intellektuelle wurden aus Thrakien vertrieben.

Im Mai 1995 kam Verteidigungsminister Gerasimos Arsenis nach Thrakien, um die berühmten "Binnengrenzen" in Xanthi teilweise zu beseitigen und die Freizügigkeit in der von der Minderheit bewohnten Bergregion zu gewährleisten. Gewisse Kreise jedoch stellten sich dagegen und ließen es nicht zu. Daraufhin sagte Arsenis, daß in Thrakien ein Nebenstaat (parakratos) tätig sei. Der Nebenstaat hat sich außer in private Institutionen und Vereine in Thrakien in alle staatlichen Stellen eingeschleust und bildete ein starkes Netz und eine Interessengruppe. Er arbeitete als Staat im Staat, indem er Entscheidungen in der Minderheitenfrage traf, eine diesbezügliche Politik aufzwang und diese in die Tat umsetzte. Dieser Staat in Staat stellte die örtliche orthodoxe Kirche, die eine besondere Immunität genoß, in den Vordergrund und war selbst im Hintergrund aktiv.

Unter diesen Umständen gab es keinen Platz für freundschaftliche Beziehungen zwischen der Minderheit und der Mehrheit. Alte Freundschaften gingen in die Brüche. Christen, die mit Türken aus der Minderheit befreundet waren, befanden sich in einer sehr schwierigen Lage. Die Spannung zwischen beiden Bevölkerungsgruppen erreichte Anfang der 90er Jahre ihren Höhepunkt. Einige später erfolgte Annäherungsversuche wurden vom Nebenstaat sabotiert.


https://www.abttf.org/html/index.php?link=detay&id=63&arsiv=1&typ=1
 
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Ausgrenzung der Minderheit

3% Hürde für unabhängige Kandidaten bei den Parlamentswahlen

Das 1992 in Kraft getretene Wahlgesetz schrieb für den Einzug einer politischen Partei ins Parlament vor, daß sie bei denn allgemeinen Wahlen landesweit die 3 %„Hürde nimmt. Dies galt auch für unabhängige Kandidaten. Vor 1992 jedoch reichte es für die Wahl eines unabhängigen Kandidaten zum Abgeordneten aus, daß er dem "Wahlmaßstab" (Stimmzahl geteilt durch die Zahl der Sitze) genügte. Da es im griechischen Parlament 300 Sitze gibt, entsprach der landesweite Wahlmaßstab dem Verhältnis 1/300. Durch das neue Gesetz wurde dieses Verhältnis auf 3/100 erhöht. Diese Maßnahme machte die Wahl eines unabhängigen Kandidaten als Abgeordneter unmöglich. Selbst wenn ein unabhängiger Kandidat in einem Wahlbezirk, für den es 8 Sitze gibt, 100 % der Stimmen erhielte, könnte er nicht als Abgeordneter gewählt werden. Es hat sich offen gezeigt, daß diese antidemokratische und ungerechte Maßnahme nur ergriffen wurde, um die Wahl unabhängiger Abgeordneten aus der Minderheit in den thrakischen Provinzen zu verhindern.

Ausgrenzung der Minderheit aus der kommunalen Verwaltung zweiten Grades

Diese Praxis wurde vor ein paar Jahren eingeführt. In Griechenland besteht "die kommunale Verwaltung ersten Grades" aus Kommunen und die Verwalter werden bei den alle 4 Jahre abgehaltenen allgemeinen Wahlen gewählt. Die "kommunale Verwaltung ersten Grades" besteht aus Gouvernements und wurde vor 3 Jahren eingeführt. Es fanden allgemeine Wahlen statt, um die Gouverneure und Stadträte zu wählen. Bis dahin war das Gouvernement Teil der Zentralregierung und die Gouverneure wurden von der Regierung ernannt.

Ein Jahr vor der neuen Praxis wurde in den diesbezüglichen Presseberichten auf die "nationale Gefahr", das dann in den thrakischen Provinzen ein türkischer Gouverneur gewählt werden könnte, hingewiesen mit unglaublichen und provokativen Szenarien, wie z.B. ein türkischer Gouverneur konnte dann Autonomie für Thrakien einfordern und durch ein lokales Referendum den Anschluß Thrakiens an die Türkei fordern.

Schließlich hat die Regierung eine Gesetzes Änderung vorgenommen, die die Möglichkeit der Wahl eines Gouverneurs aus der Minderheit ausschloß. Nämlich sie hat die thrakischen und die mazedonischen Provinzen zu einer "erweiterten Gouvernementsverwaltung" zusammengelegt, wobei die normalen Gouvernementsverwaltungen in Thrakien aufrechterhalten wurden. Inzwischen sind 3 Jahre vergangen und die Organe der erweiterten Gouvernementsverwaltung klagen darüber, das sie noch immer keine Aufgaben und Befugnisse zugewiesen bekommen hätten. Das zeigt, da die einzige Mission dieser neuen Verwaltung darin bestand, die Wahl eines Gouverneurs aus der Minderheit zu verhindern.

Die Minderheit war weder politisch organisiert, noch zu einem gefährlichen Abenteuer bereit, um sich mit einer Minderheitenliste an den Gouvernementswahlen zu beteiligen. Auch der Terror nahm ihr den Mut dazu. Da es bei den Wahlen am 16.10.1994 keinen Kandidaten aus der Minderheit für das Gouverneuramt gab, verliefen sie friedlich.

Die eigentliche Ausgrenzung kam jedoch erst jetzt zustande. Nachdem die gewählten Gouverneure den Dienst antraten, gab es einige Entwicklungen, mit denen die Zentralregierung und Feinde der Minderheit nicht gerechnet hatten. Daraufhin wurde durch eine Verordnung die Zuständigkeit des örtlichen Gouvernements und der gewählten Gouverneure für die Minderheit aufgehoben und auf das "Regionale Generalsekretariat", das eine Außenstelle der Zentralregierung ist, und auf den ernannten Generalgouverneur übertragen. Auf diese Weise wurde das demokratische Verhältnis der Minderheit als Wähler zum gewählten Gouverneur beseitigt, ihr Stimmrecht reduziert und ihrer Ghettoisierung durch Ausgrenzung Vorschub geleistet. Die entsprechende Verordnung ist seit zwei Jahren in Kraft.

Denn es stellte sich kurz nach Amtsantritt der gewählten Gouverneure heraus, daß das demokratische Verhältnis zwischen den Gouverneuren und den Wählern aus der Minderheit funktionieren würde „wenn auch begrenzt„. Die diskriminierenden, willkürlichen und ungesetzlichen Praktiken würden nicht mehr durchgeführt werden können, weil die Gouverneure nunmehr keine Beamten, sondern gewählte Persönlichkeiten waren und auch die Wähler aus der Minderheit berücksichtigen mußten.

Ausgrenzung und Ghettoisierung der Minderheit

Die Minderheitenpolitik hatte u.a. den Zweck und die Folge, die Minderheit aus jedem Lebensbereich in Thrakien auszugrenzen.

Im Gegensatz zu der Zeit vor 80 Jahren, als die Minderheit in Thrakien dominant war, wurde sie infolge der strengen Maßnahmen inzwischen arm, proletarisch, machtlos und ghettoisiert. In Thrakien lebt sie heute in keinem Bereich mit der griechischen Mehrheit zusammen und bildet wirtschaftlich, sozial, administrativ, bildungsmäßig, kulturell und politisch ein Ghetto.


Als die Ausgrenzung und Gheottisierung deutlich wurde, wurde eine irreführende Propaganda mit rassistischem Inhalt eingeleitet, die diesen Umstand auf Gründe innerhalb der Minderheit zurückzuführen versuchte. Daß jedoch griechische Ortschaften mit moderner Struktur jeglicher Art und sozialen Diensten versorgt wurden, während sie in Siedlungsgebieten der Minderheit fehlen, zeigt, daß die Gründe der Ausgrenzung und Ghettoisierung außerhalb der Minderheit liegen.

Neue Diskriminierungen in der kommunalen Verwaltung

Derzeit wird in Griechenland an einer Reform mit dem Titel "Kapodistrias Programm" gearbeitet. Demnach sollen zahlreiche kleine kommunale Verwaltungen, vor allem Gemeinden, zu großen Verwaltungen zusammengefaßt werden.
Eine solche Regelung würde zu einer neuen Diskriminierung der Minderheit Anlaß geben. Die Bevölkerungszahl der Minderheit in den zwei von ihr konzentriert bewohnten Provinzen Xanthi und Rodopi beträgt 40 % bzw. über 50 %.

Nach der geplanten Reform soll es in Xanthi und Rodopi mit Angehörigen der Minderheit zu besetzende 2 oder 3 Stadtverwaltungen geben. Die Bürgermeisterämter der übrigen Verwaltungen sollen mit Griechen besetzt werden.

https://www.abttf.org/html/index.php?link=detay&id=64&arsiv=1&typ=1
 
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Ich wusste gar nicht, dass man für einen beitrag fragen sollte?

ps: ein sehr hübsches model ;)
 
Ungerechtigkeiten

Außerkraftsetzung eines vertraulichen Rundschreibens

Die im Jahre 1991 als die Gleichheit der Minderheit propagierte neue Politik hatte in Wahrheit mit einem einzigen Verfahren zu tun: Ein vertrauliches Rundschreiben des Außenministeriums über die Minderheit wurde außer Kraft gesetzt. Das war alles.

Dieses vertrauliche Rundschreiben ordnete an, allen Ansprüchen und Anträgen der Angehörigen der Minderheit in Westthrakien nur um 5 % zu entsprechen. Hierzu zählen Grundstückserwerb jeder Art, Bau„ und Instandsetzungsmaßnahmen, Berufsausübung, Geschäfts„ bzw. Betriebseröffnung, Produktionsstätten oder Gewerbe zu gründen und zu betreiben, kurzum jegliche Erlaubnisse und Führerscheine (auch für Auto und Traktoren), die der behördlicher Genehmigung bedürfen. Bis 1991 (27 Jahre lang) war das alles für die Minderheit verboten bzw. sehr eingeschränkt. So z.B. wurde Angehörigen der Minderheit kein Paß ausgestellt bzw. erst Monate oder Jahre später ausgestellt. Auch kein Waffenschein für Jagdgewehre wurde ausgestellt „Jagen war ihnen verboten. Bei Angehörigen der türkischen Minderheit, die türkische Universitäten absolvierten und nach Griechenland zurückkehrten, dauerte die Anerkennung der Äquivalenz ihrer Diplome Jahre. Im Jahre 1985 traten 15 junge Wissenschaftler aus der türkischen Minderheit in einen 3 wöchigen Hungerstreik, als die Anerkennung ihrer Diplome 5„6 Jahre verzögert lang wurde.

Diskriminierung und Unterdrückungsmaßnahmen umfaßten auch andere Themen. In Griechenland gibt es z.B. für Ärzte, die ihren Beruf auszuüben beginnen, einen einjährigen Pflichtdienst auf dem Lande, und sie können in jede gewünschte Gesundheitsstation mit einer freien Planstelle entsandt werden. Ärzte von der türkischen Minderheit jedoch wurden nicht nach Thrakien, wo die Minderheit ansässig ist, entsandt. Sie wurden in ganz entlegenen Gebieten eingesetzt.

Es ist auch heute noch strikt verboten, daß wehrpflichtige Angehörige der Minderheit ihren Militärdienst in Thrakien ableisten. Sie erfüllen ihren Wehrpflicht daher in entlegensten Winkeln Griechenlands. Es gibt keinen Offizier in der griechischen Armee, der Angehöriger der Minderheit ist. Wehrpflichtige Angehörige der Minderheit können nicht Reserveoffiziere bzw. Unteroffiziere werden. Dabei dienen Wehrpflichtige mit Hochschulabschluß als Reserveoffiziere in der griechischen Armee. Angehörigen der Minderheit werden in der Armee stets die schwersten Arbeiten zugewiesen.

In Thrakien ist kein Angehöriger der Minderheit im öffentlichen Dienst als Beamter beschäftigt. Die Banken gewähren keine Kredite an Angehörige der Minderheit und verschaffen auch keine finanziellen Erleichterungen. In Gebieten und Dörfern, in denen die Minderheit lebt, werden keine Investitionen getätigt. Dort ist der Staat nur durch Polizei und Militär präsent. Von den Zuwendungen aus den EU„Fonds für Thrakien wird der Minderheit nichts zur Verfügung gestellt.

Diskriminierung beim Erwerb des Traktor Führerscheins

Im Jahre 1991 besaßen die Bauern der Minderheit ca. 3.000 Traktoren. 800 von ihnen wurden von Bauern mit Traktor„Führerschein gefahren. Diese Zahl lag vor zwei Jahren bei 400„500 Traktoren. Aber in den letzten zwei Jahren wurden dreimal Parlamentswahlen abgehalten. Vor den jeweiligen Wahlen wurde jedem zu den antretenden

Abgeordneten die Befugnis erteilt, 10 Traktoren„Führerscheine zu verteilen. Aus diesem Grunde stieg die Zahl der Bauern der Minderheit mit Führerschein von 400 auf 800.

Andere, nämlich mehr als 2.000 Traktoren, wurden von ihren Besitzern ohne Führerschein illegal gefahren. Denn aufgrund der geheimen Erlasse wurden den Bauern der Minderheit keine Führerscheine mehr vergeben. Bei den diesbezüglichen Prüfungen fielen die Bauern der Minderheit durch oder wurden erst gar nicht zu Prüfungen zugelassen. Es gab Bauern, die seit 20 Jahren Traktoren fuhren und inzwischen zwei Traktoren verschlissen hatten. Sie hatten aber keinen Führerschein und fuhren illegal. Für solche Menschen boten die Parlamentswahlen eine Gelegenheit. Vor den Wahlen entstanden vor den Büros der kandidierenden Abgeordneten Schlangen und es wurde gefeilscht. Denen, die Stimmen bringen würden, wurden Führerscheine ausgehändigt. Die Zahl solcher glücklicher Menschen war jedoch begrenzt. Und wer bei den jetzigen Wahlen keinen Führerschein erhielt, mußte auf die nächsten Wahlen warten, um sein Glück erneut zu versuchen. In der Zwischenzeit mußten sie ihre Traktoren weiterhin illegal fahren.

Das Problem hatte einen bitteren Aspekt. Die Polizei, offensichtlich auf Weisungen einer Zentralstelle, führte mit bestimmten Abständen und oft Razzien in Dörfern der Minderheit durch, legte sich in ein Hinterhalt und nahm Führerscheinlose Traktorenfahrer fest. Dann folgen Gerichtsverfahren, Geld„ und Freiheitsstrafen, kurzum hohe Kosten. Die Polizei wußte, wer ohne Führerschein fuhr, und fand ihn ohne Probleme. Wenn ein Bauer dreimal im Jahr vor Gericht gestellt wird, gibt er sein ganzes Geld dort aus. Und der Traktor ist ein unverzichtbares landwirtschaftliches Fahrzeug.

Manchmal wurde aus diesem oder jenem Grund ein ganzes Dorf der Minderheit bestraft. Wenn es in dem Dorf 20 Traktoren gab, hatten bei 15 die Besitzer keinen Führerschein. Sie wurden dann alle vor Gericht gestellt, mit ihnen auch Auto„ und Motorradfahrer ohne Führerschein.

Der Bauer der Minderheit war bereit, seine Stimme abzugeben und zu bestechen, nur um einen Traktor„Führerschein zu erhalten; manchmal reicht weder das eine noch das andere aus.

Diskriminierungen, denen Bauern von der türkischen Minderheit ausgesetzt sind

Hindernisse, die den Bauern der türkischen Minderheit in den Weg gelegt wurden, sowie das ihr zugefügte Unrecht und Diskriminierung sind unzählig. Eine Zeitlang treten einige „Diskriminierungs-Maßnahmen“ und Hindernisse auf und der Bauer versucht, sie zu überwinden. Später werden sie entschärft oder manchmal aufgehoben. Später jedoch werden sie durch neue ersetzt oder die alten werden erneut eingeführt. Die Maßnahmen sind flexibel und werden an die jeweiligen neuen Verhältnisse angepaßt. Das gilt nicht nur für Maßnahmen gegen die Bauern. Im allgemeinen sind alle gegen die Minderheit ergriffenen Maßnahmen flexibel.

Zu den Diskriminierungsproblemen zählen folgende:

Der Minderheit gehörenden Bauern werden keine Landwirtschaftskredite gewährt. Dieses Privileg haben nur die Bauern der griechischen Mehrheit.

• Im Rahmen der Agrarpolitik bieten öffentliche Dienste den Herstellern zahlreiche Erleichterungen wie z.B. Seminare veranstalten. Bauern der Minderheit werden davon immer ausgeschlossen.

• Agrarprämien aus der EU werden verteilt. Dabei werden den Bauern der Minderheit Hindernisse in den Weg gelegt; es kommt zu Verzögerungen.

• Bis vor kurzem wurden die Agrarbetriebe von Bauern der Minderheit nicht mit Strom versorgt.

• Bauern, die von der Steuerpflicht befreit wurden, wurden keine Kraftfahrzeuge zu Transportzwecken zur Verfügung gestellt.

• Bei der Erteilung der Genehmigungen für den Anbau von genehmigungspflichtigen lukrativen Agrarprodukten werden die Bauern der türkischen Minderheit stets zurückgestellt und die Bauern der griechischen Mehrheit werden bevorzugt.

• Die türkische Minderheit hat seit jeher das Monopol über den Tabakanbau in Thrakien. Der Tabak, vor allem dessen in Thrakien angebaute östliche Sorte, ist sehr schwer und sehr mühevoll anzubauen. Die Bauern der griechischen Minderheit ziehen daher den Tabakanbau nicht vor. Thrakien ist die einzige Region in Griechenland, in der die Tabakanbauer nicht gewerkschaftlich organisiert sind. Das führt dazu, das großes Unrecht getan wird. In den letzten Jahren wurden in Thrakien griechisch stämmige Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion angesiedelt. Als Lösung für ihr Problem der Arbeitslosigkeit muß der Tabakanbau gefunden worden sein. Denn die Genehmigungen für den Tabakanbau wurden nicht mehr an die Bauern der Minderheit, sondern an die Aussiedler erteilt.

• Vor den 60er Jahren wurden einigen Bauern der Minderheit Ackerfelder aus dem staatlichen Besitz vergeben. Diese wurden zurückgenommen und den Bauern der griechischen Mehrheit vergeben.

• Der Staat hat Grundbuchauszüge von Bauern in einigen Dörfern der Minderheit aus der osmanischen Ära nicht anerkannt und ihre bestellten Felder beschlagnahmt.

• In Griechenland wird zwangsweise "Flurbereinigung" vorgenommen, vor der der Bauer der Minderheit zittert Denn er weiß aus Erfahrung, das dies immer zu seinem Nachteil und zu Gunsten seines griechischen Nachbarn geschieht.

Die Äußerungen eines Angehörigen der türkischen Minderheit, der in einer aus ein paar Dörfern bestehenden Gemeinde jahrelang Bezirksvorsteher war, spiegeln die Wahrheit zutreffend wider: "Es gibt keinen einzigen Bereich, in dem keine Diskriminierung stattfindet; mit einer Ausnahme: Bauern, ob griechisch oder türkisch, die das 65. Lebensjahr vollenden, wurde die gleiche Rente gewährt."

Aber die Abenteuer, die die Bauern der Minderheit beim Erwerb des Traktor Führerscheins 30 Jahre lang erlebt haben, sind besonders interessant und erzählenswert.

Klassenstruktur der türkischen Minderheit in West-Thrakien

Es gibt keinen einzigen der Minderheit angehörenden Arbeitgeber, der mehr als ein oder zwei Arbeitnehmer bzw. Angestellte beschäftigt. Denn bis 1991 hat man 30 Jahre lang nichts unversucht gelassen, um diesen Zustand zu erreichen. Arbeitgeber mit großem Geschäftsvolumen waren ohnehin die ersten, die aus Griechenland auswanderten.

Die Werktätigen der Minderheit sind Arbeiter und gehen schweren Arbeiten nach, um die sich kein Angehöriger der Mehrheit bewirbt. Aus diesem Grund ist von der Arbeitslosigkeit am meisten die Minderheit betroffen. Der Minderheit angehörende Arbeiter verlassen daher Thrakien, um zu arbeiten. In den letzten Jahren entstanden Arbeitergruppen, die in die EU„Länder gehen, um für eine bestimmte Zeit zu arbeiten.

Die Minderheit besteht im allgemeinen aus Bauern, Landwirten und Viehzüchtern. Diese Beschäftigung ermöglicht eine Art "wirtschaftlicher Autonomie". Die enge Bindung der Minderheit zur Scholle hat ihren Widerstand gegen die Unterdrückung gestärkt und die Politik der Vertreibung und des zur „Auswanderung-Zwingens“ teilweise sabotiert.

Nachdem dies beobachtet wurde, wurden neue Taktiken entwickelt, die die Minderheit dem Ackerland entfremden und durch die ihr Land beschlagnahmt werden sollten.

Unterdrückung und Diskriminierung im Bereich der Landwirtschaft

Die wichtigsten landwirtschaftlichen Maßnahmen zu Ungunsten der Bauern der Minderheit waren folgende:

1) Kunden für Angehörige der Minderheit zu finden, die zwecks Auswanderung ihr Ackerland und (anderes unbewegliches Gut) verkaufen wollen.

2) Massenweise Enteignungen.

3) Verschiedene Hindernisse in der Landwirtschaft, die der Minderheit angehörenden Bauern in den Weg gestellt werden.

Griechische Regierungen haben jahrelang die Griechen, die in Thrakien die Mehrheit stellen, mit Krediten zu günstigen Bedingungen (niedriger Zins, langfristige Rückzahlung) unterstützt, damit sie Ackerböden und andere Immobilien, die im Besitz der türkischen Minderheit sind, erwerben können. Diese Kredite, die verschwörerisch und unter der Hand vergeben wurden, wurden "Kredite zu nationalen Zwecken" genannt. Durch diese Kredite wurde leichter, da die Angehörigen der Minderheit ihr Gut verkaufen und Thrakien verlassen. Auf diese Weise haben zahlreiche Immobilien und Ackerböden den Besitzer zugunsten der Griechen gewechselt. Obwohl in der örtlichen griechischen Presse von Zeit zu Zeit Berichte über Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von "Krediten zu nationalen Zwecken" erschienen sind, wurde niemals bekanntgegeben, wem, in welcher Höhe, zu welchen Bedingungen und für den Erwerb der Immobilien welcher Türken diese Kredite gewährt wurden. Denn die Angelegenheit wird als ein "nationales Geheimnis" erachtet, dessen Preisgabe für bedenklich gehalten wird. Somit wurden Personen, die mit der Landwirtschaft nichts zu tun hatten, Beamte und sogar nicht in Thrakien ansässige Personen Besitzer von Hunderte und Tausende von Hektar großen Ackerböden.

Heute wird davon geredet, daß die Gewährung dieser "Kredite zu nationalen Zwecken" eingestellt worden sei bzw. nur in Ausnahmefällen erfolge. Diese Politik hat die Auswanderung in der Minderheit vorangetrieben und ihre Proletarisierung verstärkt.

In den 70er und 80er Jahren erreichte die Unterdrückung und Diskriminierung der Minderheit ihren Höhepunkt. In dieser Zeit wurden in Thrakien große Landstriche für Großprojekte (Industriegebiet, Universitätsgelände, militärischer Übungsplatz usw.) enteignet. Alle Enteignungsmaßnahmen richteten sich auf die Länder, die der türkischen Minderheit gehörten und von ihr bebaut wurden. Die Enteignung ging weit über den Bedarf hinaus und für den zu enteignenden Boden wurde ein Preis festgelegt, der weit unter dem eigentlichen Wert des Bodens lag. Nach Ansicht der Minderheit wurden die enteigneten Gebiete bewußt ausgewählt und die Enteignung wurde absichtlich breit angelegt. Infolge der Enteignung von Zehntausenden Hektar großen Ländern verloren Tausende von türkischen Bauern ihr Land. Obwohl inzwischen 15„25 Jahre vergangen sind, wurde ein großer Teil der enteigneten Grundstücke nicht entsprechend dem Enteignungszweck genutzt und liegt brach. Es wurde sogar damit begonnen, ein Teil dieser Grundstücke Angehörigen der griechischen Mehrheit zu verpachten.

Die letzte dieser Enteignungsmaßnahmen, die offensichtlich zu einer gegen die Minderheit gerichteten Strategie gehörten, betraf das "Freiluft„Agrargefängnis", dessen Bau auf den 14 Hektar großen bestellten Feldern geplant wurde.

Unterordnung der Minderheit zum Außenministerium

Die Verwaltung der Minderheit unterliegt dem Außenministerium. Die Minderheit ist eine Gruppe, die ca. 100.000 türkischstämmige Angehörige islamischen Glaubens zählt, und ist griechischer Staatsangehörigkeit. Es ist die einzige von Griechenland durch internationale Abkommen anerkannte Minderheit. In der Praxis jedoch wird sie halb anerkannt. Denn ihre ethnische Eigenschaft wird abgelehnt und lediglich ihre religiöse Identität wird beachtet. In Griechenland wird keine andere nationale oder religiöse Minderheit anerkannt, ja sogar ihre Existenz wird abgelehnt. Die muslimische türkische Minderheit ist daher der einzige Faktor, der der in Griechenland vorherrschenden Obsession der "nationalen und religiösen Homogenität" zuwiderläuft. Ab einem bestimmten Punkt wird die Minderheitenfrage nicht mehr eine "innere Angelegenheit", sondern als eine "nationale Sache" behandelt; wie die Probleme auf Zypern, in des Ägäis, in Mazedonien, Süd„Albanien (Nord„Epir). Die Minderheitenfrage wird unter den nationalen Problemen Griechenlands als "thrakische Sache" genannt. Die Angehörigen der Minderheit werden nicht mehr als Staatsbürger, sondern als "Rivalen", ja "Feinde" betrachtet, die besiegt werden müssen.

Nationale Fragen liegen beim Außenministerium; aus diesem Grunde ist es auch für die Minderheitenfrage zuständig.

Das Außenministerium bestimmt die Minderheitenpolitik und unterhält für ihre Durchführung Außenstellen in Thrakien, die durch die Polizei und den Nachrichtendienst unterstützt werden. Örtliche Behörden in Thrakien sind nicht zuständig für die Minderheit. Diese Außenstellen, die mit der Durchführung der in Athen festgelegten Minderheitenpolitik, der Verwaltung und Beobachtung der Minderheit beauftragt sind, sind in den drei Provinzen Thrakiens organisiert und merkwürdigerweise als "Büros für kulturelle Beziehungen" getarnt.
Die Befugnisse und Tätigkeiten dieser Büros sind undurchsichtig, geheim und nirgends offen eingetragen. Auf jeden Fall reichen diese Befugnisse von der Entscheidung, welche Angehörige der Minderheit aus der griechischen Staatsbürgerschaft entlassen wird, bis zu der, wem der Führerschein zu erteilen ist.

Das die Minderheit dem Außenministerium untergeordnet ist und von Außenstellen des Außenministeriums und den Nachrichtendiensten mit undurchsichtigen Methoden verwaltet und beobachtet wird, setzt die Angehörigen der Minderheit mit illegalen Einwanderern gleich, ja sogar stellt sie niedriger. Gleichzeitig macht das die Minderheit zum Gegenstand jeglicher Willkür und ungesetzlicher Praxis, also eine Art Geisel.

Ein tragikomisches Beispiel: Ein Bauer von der Minderheit, dem die Genehmigung zum Tabakanbau entzogen wurde, mußte sich zwecks Wiedererteilung der Genehmigung zunächst an einen der Minderheit angehörenden Abgeordneten und schließlich als letzte Instanz an den Außenminister persönlich wenden und ihn bitten, die entsprechende Anweisung zu erteilen.

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In der Vergangenheit Konfrontierte Diskriminierungen

Beseitigung einiger Diskriminierungen hat die gleichberechtigte Staatsbürgerschaft nicht gebracht
Beseitigung einiger Diskriminierungen hat die gleichberechtigte Staatsbürgerschaft nicht gebracht.

Seit 1991 wird Angehörigen der Minderheit erlaubt, Grundstücke zu erwerben, ihre Häuser instandzusetzen, Geschäfte aufzumachen und zu betreiben und dadurch einen Beruf auszuüben. Auch Einschränkungen bei der Erteilung von Auto„ und Traktorenführerscheinen wurden aufgehoben; bis dahin wurden die Führerscheine um 5 % erteilt.

Aber die griechische Regierung ist noch weit davon entfernt, der Minderheit angehörende griechische Staatsbürger als gleichberechtigte Bürger zu betrachten und gar die Minderheitenrechte zu respektieren.

Der im Jahre 1991 statt gefundene Sinneswandel und die Lockerung der Unterdrückung sind lediglich eine Folge des Widerstandes der Minderheit sowie des (ungenügenden) Drucks seitens der EU wegen der allmählich bekannt gewordenen Minderheitenpolitik, die Griechenland zu verschleiern versuchte. Aus diesem Grunde sind dieser Wandel und die Lockerung auf keinen Fall ernst gemeint. Die Minderheitenpolitik hat sich nicht geändert. Im folgenden werden wir das beweisen. Das wichtigste ist, daß der Wandel von 1991 nicht auf einer ideologischen Änderung beruht. Die Ideologie in Griechenland, die Haltung gegen über der türkischen Minderheit in West-Thrakien bestimmt, ist die für den Balkan spezifische Ideologie der nationalen Homogenität und Säuberung. Die griechische Version dieser Ideologie ist vielleicht weniger grob, aber fanatischer und entschlossener.

Daß die griechische Führung in Bezug auf die Minderheit, die vor 1991 in jedem Bereich brutal unterdrückt und diskriminiert und deren Zahl durch Auswanderung reduziert wurde, den Slogan "die Minderheit wächst und lebt in Wohlstand" pflegt, ist nicht nur eine Entstellung der Wahrheit über die Minderheit, sondern auch eine Ironie und Hohn. Ebenso ironisch und höhnisch klingt für die Minderheit der heutige Slogan "Griechenland ist ein Rechtsstaat und die Minderheit genießt die Gleichberechtigung in vollem Umfang".

Zwei Aspekte der Politik gegen die Minderheit
Eine gegen die Minderheit gerichtete Politik wird aus Maßnahmen und Praktiken bestehen, die darauf abzielen, die Minderheit so oder so zu beseitigen und zum Schluß ganz auszurotten. Dieses Ziel läßt sich auf zwei Wegen erreichen: 1. Die Minderheit zu vertreiben, 2. Sie zu assimilieren.

In Griechenland haben einige zugegeben, daß die griechischen Regierungen bis 1991 in Bezug auf die Minderheit eine Vertreibungspolitik verfolgt haben. Es wurde aber nicht eingestanden, wie brutal diese Politik 30 Jahre lang praktiziert wurde, zu welchen Dramen sie in der türkischen Minderheit geführt hat, wie die Minderheit in einer Atmosphäre wie in Kafkas Werken lebte, und wie sie unterdrückt und gefoltert wurde. Wenn das alles eines Tages mit Dokumenten bekannt wird, wird sich ein schreckliches Bild darbieten.

Vor zehn Jahren brach ein griechischer Journalist die Zensur bezüglich der Minderheit und definierte die Minderheitenpolitik folgendermaßen: "Ergreift Maßnahmen gegen die Minderheit. Macht ihr Leben unerträglich, so daß sie auswandert."

Bei der Begründung des Sinneswandels von 1991 wurde behauptet, daß die 30 jährige Vertreibungspolitik nicht erfolgreich war, weil die Minderheit nicht ausgerottet worden sei. In Wahrheit jedoch war die Vertreibungspolitik sehr erfolgreich. Wenn die türkische Minderheit, die im Jahre 1920 110 Angehörige zählte, heute nicht ein paar hunderttausend, sondern nur noch 90.000 zählt, ist das dem Erfolg der Vertreibungspolitik zuzuschreiben. Nach 1991 wurde die Vertreibungspolitik nicht aufgegeben, sondern lediglich entschärft. Die frühere Härte und Brutalität ist nicht mehr da. Selbst das reichte aus, um die Minderheit aufatmen zu lassen.

Die Entschärfung der Vertreibungspolitik brachte jedoch die Assimilierungs„ und Enttürkisierungspolitik, die bis dahin in den Hintergrund gedrängt wurde, erneut auf die Tagesordnung. In den letzten Jahren wurden die diesbezüglichen Bemühungen intensiviert.

Es handelt sich dabei nicht um eine Assimilierung, die mittels Integration betrieben und im Laufe der Entwicklungen erleichtert wird, sondern es geht um Assimilierungsbemühungen, die dem Balkan eigene rassistische und gewaltsame Elemente beinhaltet. Diese wachsen allmählich zu einem neuen großen Problem für die Minderheit.

Diskriminierung beim Erwerb des Traktor Führerscheins
Diskriminierung beim Erwerb des Traktor Führerscheins
Im Jahre 1991 besaßen die Bauern der Minderheit ca. 3.000 Traktoren. 800 von ihnen wurden von Bauern mit Traktor„Führerschein gefahren. Diese Zahl lag vor zwei Jahren bei 400„500 Traktoren. Aber in den letzten zwei Jahren wurden dreimal Parlamentswahlen abgehalten. Vor den jeweiligen Wahlen wurde jedem zu den antretenden Abgeordneten die Befugnis erteilt, 10 Traktoren„Führerscheine zu verteilen. Aus diesem Grunde stieg die Zahl der Bauern der Minderheit mit Führerschein von 400 auf 800.

Andere, nämlich mehr als 2.000 Traktoren, wurden von ihren Besitzern ohne Führerschein illegal gefahren. Denn aufgrund der geheimen Erlasse wurden den Bauern der Minderheit keine Führerscheine mehr vergeben. Bei den diesbezüglichen Prüfungen fielen die Bauern der Minderheit durch oder wurden erst gar nicht zu Prüfungen zugelassen. Es gab Bauern, die seit 20 Jahren Traktoren fuhren und inzwischen zwei Traktoren verschlissen hatten. Sie hatten aber keinen Führerschein und fuhren illegal. Für solche Menschen boten die Parlamentswahlen eine Gelegenheit. Vor den Wahlen entstanden vor den Büros der kandidierenden Abgeordneten Schlangen und es wurde gefeilscht. Denen, die Stimmen bringen würden, wurden Führerscheine ausgehändigt. Die Zahl solcher glücklicher Menschen war jedoch begrenzt. Und wer bei den jetzigen Wahlen keinen Führerschein erhielt, mußte auf die nächsten Wahlen warten, um sein Glück erneut zu versuchen. In der Zwischenzeit mußten sie ihre Traktoren weiterhin illegal fahren.

Das Problem hatte einen bitteren Aspekt. Die Polizei, offensichtlich auf Weisungen einer Zentralstelle, führte mit bestimmten Abständen und oft Razzien in Dörfern der Minderheit durch, legte sich in ein Hinterhalt und nahm Führerscheinlose Traktorenfahrer fest. Dann folgen Gerichtsverfahren, Geld„ und Freiheitsstrafen, kurzum hohe Kosten. Die Polizei wußte, wer ohne Führerschein fuhr, und fand ihn ohne Probleme. Wenn ein Bauer dreimal im Jahr vor Gericht gestellt wird, gibt er sein ganzes Geld dort aus. Und der Traktor ist ein unverzichtbares landwirtschaftliches Fahrzeug.

Manchmal wurde aus diesem oder jenem Grund ein ganzes Dorf der Minderheit bestraft. Wenn es in dem Dorf 20 Traktoren gab, hatten bei 15 die Besitzer keinen Führerschein. Sie wurden dann alle vor Gericht gestellt, mit ihnen auch Auto„ und Motorradfahrer ohne Führerschein.

Der Bauer der Minderheit war bereit, seine Stimme abzugeben und zu bestechen, nur um einen Traktor„Führerschein zu erhalten; manchmal reicht weder das eine noch das andere aus.

Ein Leben mit Verboten
Ein Leben mit Verboten
Der Minderheit war alles verboten und in der Minderheit war alles illegal. Der Staat hatte ihr ein illegales Leben aufgezwungen und lies sich den Preis später vor Gerichten bezahlen; wegen Traktor„, Auto„ und Motorradfahrens ohne Führerschein, wegen illegaler Bau„ und Restaurationsarbeiten und wegen illegalen Verkaufs.

Die Minderheit flüchtete aus ihrer angestammten Heimat. Diejenigen, die verblieben sind, bereiteten sich auf die Flucht vor. Dörfer und Stadtteile wurden verlassen. Dann wurden 1991 einige verschärfte Diskriminierung„ und administrative Maßnahmen in bedeutendem Maße gelockert. Es gab eine Entspannung in der Minderheit. Sonst wäre von der türkischen Minderheit in West-Thrakien nur eine Spur zurückgeblieben, wenn diese Unterdrückungspolitik für 10 weitere Jahre mit unverminderter Härte angewandt worden wäre. Anfang der 70er Jahre zählte die Minderheit über 130 Tausend. Heute im Jahre 1997, 6 Jahre nach Lockerung der Maßnahmen, wurde die Flucht schwächer und der Bevölkerungsrückgang scheint sich bei 90 Tausend stabilisiert zu haben. Was ist aber mit der Zukunft der Minderheit? Die Minderheit ist sich ihrer Zukunft nicht sicher. Die objektiven Gründe hierfür werden wir im folgenden zu erklären versuchen.

Die Europäische Union und die Minderheit
Als Griechenland 1981 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft beitrat, erhoffte sich die türkische Minderheit, das somit die rassistischen Diskriminierungs„ und Unterdrückungsmasnahmen, denen sie ausgesetzt war, ein Ende finden würden. Als aber die Situation mit der Zeit eher schlechter als besser wurde, hat die Minderheit ihren Irrtum erkannt.

Man kann nicht sagen, das die Europäische Union desinteressiert gegenüber der Minderheit war. EU„Staaten gewährten Zehntausenden von Angehörigen der Minderheit, die vor der Unterdrückung in Griechenland flüchteten, Zuflucht, wenn auch dies ein indirekter Beitrag zur "ethnischen Säuberungsaktion" darstellte. Auf jeden Fall reichte das Interesse und die Sensibilität der EU nicht aus, die groben Unterdrückungsmasnahmen zu entschärfen. Vielleicht war die Minderheit ungeduldig oder ihre Erwartungen waren unrealistisch.

Später wurde folgendes beobachtet: Vielleicht geschah das Gegenteil. Nämlich, vielleicht nahmen die griechischen Regierungen ihren Mut zur Vertreibung und Ausrottung der Minderheit von der EU. Wenn Griechenland kein EU„Mitglied wäre, hätte es vielleicht nicht wagen können, die Minderheit dermaßen zu unterdrücken. Inzwischen sind über 10 Jahre vergangen und die Unterdrückungsmaßnahmen gegenüber der Minderheit wurden endlich gelockert. Die griechischen Offiziellen haben es fast genossen, zuzugeben, daß sie diese Lockerung angesichts des Drucks seitens der EU und zwecks Einhaltung der Bedingungen der EU vornehmen mußten.

Das herausragendste Beispiel für die Machtlosigkeit der EU, zu gewährleisten, daß Griechenland die Menschenrechte der türkischen Minderheit respektiert, ist zweifellos Art. 19 des griechischen Staatsangehörigkeitsgesetzes. Unter Berufung auf diesen Artikel werden der Minderheit angehörende griechische Staatsbürger mit rassistischen Kriterien in die Heimatlosigkeit entlassen, nur weil sie nicht hellenischer Herkunft sind. Heute wurde die "europäische Staatsbürgerschaft" institutionalisiert und wird als ein Gewinn für die EU„Bürger propagiert; die er "ethnischen Säuberung" dienenden Maßnahmen in Griechenland führen daher zum Verlust nicht nur der griechischen, sondern auch der EU„Staatsbürgerschaft und verletzen zudem offenkundig das europäische Recht in mehrerer Hinsicht. Trotzdem und trotz der seit der griechischen EU„Mitgliedschaft vergangenen nahezu 20 Jahre ist eine Gruppe von griechischen und europäischen Bürgern der Gefahr ausgesetzt, jeden Moment heimatlos zu werden, und einige von ihnen werden tatsächlich heimatlos.

Eine offenkundige rassistische Bestimmung Art 19 des griechischen Staatsangehörigkeitsgesetzes
Eine offenkundig rassistische Bestimmung: Art. 19 des griechischen Staatsangehörigkeitsgesetzes
Art. 19 des griechischen Staatsangehörigkeitsgesetzes ist ein Werk der „Iannis Metaksas„Diktatur, die vor dem Zweiten Weltkrieg in Nachahmung des italienischen faschistischen Regimes und des deutschen Naziregimes errichtet wurde. Dieser 1939 eingeführte Artikel ermöglicht der Regierung, "nicht„griechischstämmige griechische Staatsbürger auszubürgern. Für Griechischstämmige gibt es keine solche Bedrohung. Art. 19 enthält dafür die Voraussetzung, das der nicht„griechischstämmige griechische Staatsbürger das griechische Territorium verlassen hat in der Absicht, nicht zurückzukehren.

Wenn diese Voraussetzung berücksichtigt worden wäre, wäre das Problem nicht so schwerwiegend. Die griechische Führung aber nimmt natürlich keine Rücksicht auf diese Voraussetzung und bürgert ausgesuchte Angehörige der Minderheit aus. Den Zweck (ethnische Säuberung griechischer Art) und die Folgen (Entlassung griechischer Staatsbürger in die Heimatlosigkeit) dieser Praxis hatten wir im ersten Teil erklärt. Hier sei auf einige weitere Besonderheiten dieses Artikels hingewiesen:

• Art. 19 richtet sich gegen die ethnischen Minderheiten und Gruppen in Griechenland. Die ethnischen Minderheiten werden nicht anerkannt, wenn es um Achtung ihrer ethnischen Identität geht. Wenn es jedoch zu ihrer Unterdrückung wegen ihrer ethnischen Identität kommt, werden sie im negativen Sinne anerkannt. Angehörige der Minderheit werden nicht „wie sie offiziell anerkannt und bezeichnet werden„ als Moslime, sondern als Türken, die sich nicht als solche bezeichnen dürfen, ausgebürgert.

• Vor und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg fand diese Bestimmung vor allem auf die mazedonische Minderheit Anwendung. Nun wird sie auf die muslimische türkische Minderheit West-Thrakiens angewandt.

• Angehörige der türkischen Minderheit erfahren in der Regel bei der Rückkehr aus einem Besuch in der Türkei an der Grenze, das sie ausgebürgert wurden. Ihnen wird erklärt, das sie nunmehr heimatlos sind und ihre Pässe, Ausweise sowie andere Dokumente werden beschlagnahmt. Sie müssen dann entweder trotz aller in den Weg gestellten Hindernisse nach Griechenland einreisen und als heimatlos dort leben oder in das Land, wo sie zu Besuch waren, zurückkehren und dort als heimatlos leben. Meistens geschieht die zweite Alternative.

• In den letzten Jahren werden auch Angehörige der türkischen Minderheit, die in EU„Staaten arbeiten, ausgebürgert.

• Die Zahl der Angehörigen der türkischen Minderheit, die ausgebürgert wurden, während sie „ohne ins Ausland gereist zu sein„ in Thrakien lebten, ist nicht gering. Es gibt sogar welche, die während der Ableistung des Militärdienstes ausgebürgert wurden.

• Vor der Ausbürgerung werden die Betroffenen nicht in Kenntnis gesetzt. Es ist auch unbekannt, wann sie nach der erfolgten Ausbürgerung eine entsprechende Mitteilung bekommen würden. Es kann Jahre dauern. Die Ausbürgerung wird manchmal erst durch Zufall, z.B. bei der Beantragung einer Bescheinigung beim Rathaus, bekannt. Es gibt Angehörige der Minderheit, die erst fünf, ja 10 Jahre nach der erfolgten Ausbürgerung dies erfahren haben.

• Dadurch, daß die Ausbürgerung im Geheimen betrieben und der Betroffene überrascht wird, wird bezweckt, ihn daran zu hindern, gesetzliche Schritte dagegen zu unternehmen. Durch späte bzw. unterlassene Mitteilung über die Ausbürgerung läuft die für die Beantragung der Wiedereinbürgerung beim Hohen Gericht festgesetzte Frist von 6 Monaten ab, so das dieses Recht verloren wird.

• Die Gründe für die Ausbürgerung werden nicht erklärt. Der Rechtsanwalt darf nicht Einsicht in die Akten nehmen. Ein Beispiel aus einer Athener Zeitung von September 1997: Ein Angehöriger der türkischen Minderheit, der in der Türkei studierte, wurde vor 12 Jahren ausgebürgert; einer der Gründe sei es, das er „einem Schreiben eines Zuständigen des Außenministeriums zufolge„ das Angebot, als Agent zu fungieren, abgelehnt habe. Nachdem sich der Fall des Betroffenen 10 Jahre lang bei den Gerichten in die Länge zog, wurde er schließlich vor 2 Jahren wiedereingebürgert.

• Art. 19 gliedert die griechischen Staatsbürger in Griechischstämmige und Nicht„griechischstämmige auf. Dieser Artikel ist rassistisch, weil er den Zweck verfolgt, Maßnahmen gegen Nichtgriechischstämmige zu ergreifen.

Art. 19 läuft dem Geist der griechischen Verfassung von 1975 zuwider. Aber der Verfassungsgeber muß diesen Artikel für so wichtig und notwendig gehalten haben, daß er ihn durch eine besondere Bestimmung des Art. 111, Abs. 6 der Verfassung ausnahmsweise hat weiterhin gültig werden lassen. Somit wurde der rassistische Inhalt und die rassistische Botschaft des Art. 19 verfassungsrechtlich geschützt.

• Verfassung sieht zwar vor, daß Art. 19 vorläufig gültig ist und durch ein Gesetz aufgehoben wird. Obwohl jedoch von 1975 bis 1997 inzwischen 22 Jahre vergangen sind, wurde Art. 19 weder außer Kraft gesetzt noch seine Anwendung gestoppt.

• Art. 19 hat einerseits eine besondere und praktische Funktion und andererseits eine allgemeine und symbolische Funktion. Durch seine Aufhebung wird nur seine besondere Funktion beendet sein. Das Verschwinden der durch diesen Artikel symbolisierten allgemeinen Haltung und die Änderung des Blickwinkels im Hinblick auf die Minderheit werden viel größere Bemühungen und lange Zeit erfordern.

• Bis jetzt hat in Griechenland mit Ausnahme des Athener Rechtsanwalts Giorgios Apostolidis kaum ein Jurist, Politiker oder Journalist gewagt, Art. 19 des griechischen Staatsangehörigkeitsgesetzes zu kritisieren. Hier gibt es eine Art "nationale Zensur". Das zeigt, wie schwer es in Griechenland ist, für die Minderheitenrechte einzutreten.

• Im Jahre 1997 haben einige Regierungsvertreter zum ersten Mal von der Notwendigkeit der Aufhebung des Art. 19 gesprochen (1991 hatte auch der damalige Ministerpräsident Mitschotakis die Aufhebung des Art. 19 versprochen, jedoch wegen der Reaktion der Opposition, vor allem Andreas Papandreous, dieses Versprechen nicht einlösen können). Zuletzt sprach der stv. Außenminister im August 1997 offen von der Aufhebung dieses Artikels. Seitens der Vertreter der orthodoxen Kirche und der rechten und rassistischen Kreise gab es heftige Proteste, die sich unter Führung der Metropoliten in Thrakien und in übrigen Landesteilen in ganz Griechenland verbreiten.

• Die jüngste Entwicklung in Bezug auf Art. 19 ist folgende: Presseberichten zufolge wird Art. 19 nicht aufgehoben, sondern lediglich die Formulierung "griechischer Staatsbürger nicht „griechischer Herkunft" durch "griechischer Staatsbürger" ersetzt. Somit wird das rassistische Element in der o.g. Formulierung formell beseitigt, so das den von der EU erhobenen Vorwürfen des Rassismus entgegengewirkt werden kann. Wenn die griechische Regierung aufrichtig gewesen wäre, hätte sie die Anwendung des Art. 19 gestoppt. Denn die vorgesehene Änderung würde die Ausbürgerung von Angehörigen der türkischen Minderheit weiterhin nicht verhindern. Die Bereitschaft griechischer Regierungsvertreter, über Art. 19 zu diskutieren, scheint also ein Versuch zu sein, die Minderheit und vor allem die EU zu täuschen.

Gründe für die Abnahme der Bevölkerungszahl der Minderheit
Gründe für die Abnahme der Bevölkerungszahl der Minderheit
In den 20er Jahren zählte die türkische Minderheit Westthrakiens ca. 110.000 Angehörige. Nach fast achtzig Jahren ging ihre Bevölkerungszahl heute auf ca. 90.000 zurück. Ca. 25.000 Angehörige der Minderheit, die zwecks Arbeitsaufnahme in die EU„ Staaten, vor allem nach Deutschland, gingen, sich dort niederließen, jedoch großenteils ihre griechische Staatsbürgerschaft beibehielten, wurden in dieser Zahl nicht berücksichtigt.

Da die Bevölkerungszahl dieser Minderheit nicht zugenommen, sondern eher abgenommen hat, hat zwei Gründe. Erstens die Auswanderung und zweitens Ausbürgerung von Mitgliedern der türkischen Minderheit durch Griechenland.

Bis zur griechischen Mitgliedschaft in der EU richtete sich die Auswanderung der türkischen Minderheit hauptsächlich auf die Türkei. Später fand sie in Richtung EU„ Staaten, insbesondere nach Deutschland, statt.

Wenn wir die türkische Minderheit West-Thrakiens mit einem "zerstückelten Körper" vergleichen, so liegen ihr Kopf und ihr Herz in West-Thrakien Griechenlands, ein Großteil ihres Körpers liegt in der Türkei und ein kleiner Teil in Deutschland.

Hunderttausende von westthrakischen Türken übersiedelten aus Griechenland in die Türkei. Heute sind sie türkische Staatsbürger. Es gibt auch türkische West-Thrakien „ wenn auch in geringer Zahl„, die in der Türkei wohnen und arbeiten, jedoch weiterhin griechische Staatsbürger sind. Diese sind gezwungen, oft aus der Türkei nach Griechenland einzureisen, damit Griechenland sie nicht ausbürgert. Denn bei längerer Abwesenheit in Griechenland kann das griechische Innenministerium sie für ausgebürgert erklären. Das Ministerium beruft dabei rechtlich auf Art. 19 des griechischen Staatsangehörigkeitsgesetzes. Gemäß diesem Artikel verlieren nicht hellenische griechische Staatsbürger per behördlicher Verfügung ihre Staatsbürgerschaft, wenn sie in der Absicht, das Land zu verlassen, aus Griechenland ausreisen. Ein 3-4 monatlicher Aufenthalt außerhalb Griechenlands ist für eine solche Verfügung ausreichend. Selbstverständlich gilt diese Maßnahme ausschließlich für Angehörige der türkischen und der mazedonischen Minderheit und nicht für die anderen, als reinrassige "Hellenen" geltenden griechischen Staatsbürger.

Ein seltsames EU Land, das eigene Bürger in die Heimatlosigkeit entläßt
Im vorangegangenen haben wir erklärt, daß neben der Auswanderung die Praxis der Ausbürgerung zur Abnahme der Bevölkerungszahl der Minderheit führt. Obwohl nicht bekannt ist, wie viele Angehörige der türkischen Minderheit der Ausbürgerung als Mittel der Ausrottung der Minderheit zum Opfer fielen, geht man von Zehntausenden seit Beginn der EU„Mitgliedschaft Griechenlands aus. Nach ihrer Ausbürgerung aus der griechischen Staatsangehörigkeit werden diese Personen für "heimatlos" erklärt und leben bar aller staatsbürgerlichen Rechte.

Der überwiegende Teil dieser Heimatlosen erwirbt dann zwangsläufig die türkische Staatsangehörigkeit. Die Zahl der heimatlosen türkischen West-Thrakier, die in der Türkei leben, jedoch die türkische Staatsangehörigkeit noch nicht erworben haben, betrügt einige Tausende. Die Zahl der türkischen West-Thrakien, die nach ihrer Ausbürgerung Griechenland nicht verlassen haben, sondern als heimatlos weiterhin in West-Thrakien leben, wird auf 2.000 geschätzt. Diese heimatlosen Angehörigen der Minderheit harren in der Hoffnung auf Wiedereinbürgerung aus und Griechenland seinerseits hofft, da diese Personen eines Tages den Heimatlosen Status nicht länger aushalten und das Land verlassen werden.

Wir können sagen, das Griechenland ein beispielloser Staat auf der Welt ist, der in seinem Staatsgebiet aus eigenen Bürgern Heimatlose macht. Es konnte und kann diese Praxis auch als EU „Mitglied fortsetzen.

Gründe für die Auswanderung von Angehörigen der Minderheit
Gründe für die Auswanderung von Angehörigen der Minderheit
Die Auswanderung findet in der Regel in Länder mit besserer Wirtschaftsstruktur statt, um bessere Lebensbedingungen zu haben. Nachdem die griechische Wirtschaft besser entwickelt als die türkische ist, veranlassen Angehörige der Minderheit im engeren Sinne nicht wirtschaftliche Gründe zur Übersiedlung in die Türkei. Die verstärkte Migration von Angehörigen der Minderheit in den letzten Jahren in die EU„Staaten und vor allem nach Deutschland hingegen ist wirtschaftlich motiviert und es handelt sich dabei um arme Schichten, die nach besseren Lebensbedingungen suchen.

Diejenigen Angehörigen der Minderheit, die in die Türkei übersiedelten, waren Reiche, Großgrundbesitzer und Großbürger, also jene Angehörigen, die über das nötige finanzielle Mittel zum Aufbau eines neuen Lebens in der Türkei verfügten. Zurück blieben die Armen, Arbeiter und Bauern ohne oder mit kleinem Land usw., die keine Mittel zum Aufbau eines neuen Lebens in der Türkei hatten. Als daher der Weg nach Europa frei wurde, übersiedelten sie als griechische Staatsbürger in die EU„Staaten.

Eine weitere Einzelheit betreffend die Migration der Minderheit ist folgende: Nur ein ganz kleiner Teil der Angehörigen der Minderheit, die sich davon überzeugen, in den EU„Staaten genug gearbeitet und verdient zu haben, kehrt nach Griechenland zurück.

Was die Angehörigen der Minderheit zur Auswanderung aus Griechenland, ihrer Heimat, veranlaßt, ist nicht wirtschaftlich, sondern es sind die Diskriminierung, Repressalien, Hindernisse, Ausgrenzungen, administrative Maßnahmen und rassistische Angriffe, denen sie ausgeliefert sind. Selbstverständlich sind es in erster Linie die wirtschaftlichen Unterdrückungsmaßnahmen. Der Angehörige der Minderheit ist in Griechenland "unerwünschte Person" und er wird überall daran erinnert. Nicht der Grieche auf der Straße, sondern vielmehr der griechische Staat selbst und die Behörden tun das.

Propaganda der griechischen Regierungen gegen die Minderheit
Angesichts der Beschwerden über die Diskriminierung, Unterdrückung und Veranlassung zur Auswanderung der türkischen Minderheit in Westthrakien wiederholten die griechischen Regierungssprecher bis 1991 unermüdlich den Satz "Die Minderheit wächst und lebt in Wohlstand". Gar setzten sich diejenigen, die über die Diskriminierung der Minderheit schrieben, der Gefahr aus, wegen "falscher Berichterstattung" vor Gericht gestellt und verurteilt zu werden. So z.B. wurden einige Angehörige der Minderheit von Zeit zu Zeit vor Gericht gestellt und verurteilt.

Nachdem die Minderheit geschlossen um ihre Rechte gekämpft und internationale Foren von ihrer Sache in Kenntnis gesetzt hatte, gab im Jahre 1991 der damalige Ministerpräsident Kostas Mitschotakis zu, daß die Minderheit einigen "unglücklichen Praktiken" ausgesetzt war, und erklärte, daß nunmehr die bestehenden "administrativen Maßnahmen" gegen die Minderheit aufgehoben und durch eine "Politik der Gleichheit" ersetzt werden. Diese Politik wurde "isonomia„isopoliteia" (Gleichheit vor dem Gesetz und gleichberechtigte Staatsbürgerschaft) genannt. Somit wurde „wenn auch indirekt„ eingeräumt, daß Angehörige der türkischen Minderheit bis dahin nicht gleich vor dem Gesetz waren. Jetzt wiederholen die griechischen Regierungssprecher angesichts der Kritik an der Diskriminierung der Minderheit unermüdlich den neuen Satz: "Griechenland ist ein Rechtsstaat und die Minderheit genießt die Gleichheit in vollem Umfang".

Die o.g. Äußerungen der griechischen Regierungssprecher vor und nach dem Jahr 1991 geben nicht die Wahrheit wieder. Sie sind lediglich eine Propaganda, wie sie in diktatorischen Regime der Dritten Welt anzutreffen sind.

Außerkraftsetzung eines vertraulichen Rundschreibens
Die im Jahre 1991 als die Gleichheit der Minderheit propagierte neue Politik hatte in Wahrheit mit einem einzigen Verfahren zu tun: Ein vertrauliches Rundschreiben des Außenministeriums über die Minderheit wurde außer Kraft gesetzt. Das war alles.

Dieses vertrauliche Rundschreiben ordnete an, allen Ansprüchen und Anträgen der Angehörigen der Minderheit in Westthrakien nur um 5 % zu entsprechen. Hierzu zählen Grundstückserwerb jeder Art, Bau„ und Instandsetzungsmaßnahmen, Berufsausübung, Geschäfts„ bzw. Betriebseröffnung, Produktionsstätten oder Gewerbe zu gründen und zu betreiben, kurzum jegliche Erlaubnisse und Führerscheine (auch für Auto und Traktoren), die der behördlicher Genehmigung bedürfen. Bis 1991 (27 Jahre lang) war das alles für die Minderheit verboten bzw. sehr eingeschränkt. So z.B. wurde Angehörigen der Minderheit kein Paß ausgestellt bzw. erst Monate oder Jahre später ausgestellt. Auch kein Waffenschein für Jagdgewehre wurde ausgestellt „Jagen war ihnen verboten. Bei Angehörigen der türkischen Minderheit, die türkische Universitäten absolvierten und nach Griechenland zurückkehrten, dauerte die Anerkennung der Äquivalenz ihrer Diplome Jahre. Im Jahre 1985 traten 15 junge Wissenschaftler aus der türkischen Minderheit in einen 3 wöchigen Hungerstreik, als die Anerkennung ihrer Diplome 5-6 Jahre verzögert lang wurde.

Diskriminierung und Unterdrückungsmaßnahmen umfaßten auch andere Themen. In Griechenland gibt es z.B. für Ärzte, die ihren Beruf auszuüben beginnen, einen einjährigen Pflichtdienst auf dem Lande, und sie können in jede gewünschte Gesundheitsstation mit einer freien Planstelle entsandt werden. Ärzte von der türkischen Minderheit jedoch wurden nicht nach Thrakien, wo die Minderheit ansässig ist, entsandt. Sie wurden in ganz entlegenen Gebieten eingesetzt.

Es ist auch heute noch strikt verboten, daß wehrpflichtige Angehörige der Minderheit ihren Militärdienst in Thrakien ableisten. Sie erfüllen ihren Wehrpflicht daher in entlegensten Winkeln Griechenlands. Es gibt keinen Offizier in der griechischen Armee, der Angehöriger der Minderheit ist. Wehrpflichtige Angehörige der Minderheit können nicht Reserveoffiziere bzw. Unteroffiziere werden. Dabei dienen Wehrpflichtige mit Hochschulabschluß als Reserveoffiziere in der griechischen Armee. Angehörigen der Minderheit werden in der Armee stets die schwersten Arbeiten zugewiesen.

In Thrakien ist kein Angehöriger der Minderheit im öffentlichen Dienst als Beamter beschäftigt. Die Banken gewähren keine Kredite an Angehörige der Minderheit und verschaffen auch keine finanziellen Erleichterungen. In Gebieten und Dörfern, in denen die Minderheit lebt, werden keine Investitionen getätigt. Dort ist der Staat nur durch Polizei und Militär präsent. Von den Zuwendungen aus den EU„Fonds für Thrakien wird der Minderheit nichts zur Verfügung gestellt.

Klassenstruktur der türkischen Minderheit in West Thrakien
Klassenstruktur der türkischen Minderheit in West-Thrakien
Es gibt keinen einzigen der Minderheit angehörenden Arbeitgeber, der mehr als ein oder zwei Arbeitnehmer bzw. Angestellte beschäftigt. Denn bis 1991 hat man 30 Jahre lang nichts unversucht gelassen, um diesen Zustand zu erreichen. Arbeitgeber mit großem Geschäftsvolumen waren ohnehin die ersten, die aus Griechenland auswanderten. Die Werktätigen der Minderheit sind Arbeiter und gehen schweren Arbeiten nach, um die sich kein Angehöriger der Mehrheit bewirbt. Aus diesem Grund ist von der Arbeitslosigkeit am meisten die Minderheit betroffen. Der Minderheit angehörende Arbeiter verlassen daher Thrakien, um zu arbeiten. In den letzten Jahren entstanden Arbeitergruppen, die in die EU„Länder gehen, um für eine bestimmte Zeit zu arbeiten.

Die Minderheit besteht im allgemeinen aus Bauern, Landwirten und Viehzüchtern. Diese Beschäftigung ermöglicht eine Art "wirtschaftlicher Autonomie". Die enge Bindung der Minderheit zur Scholle hat ihren Widerstand gegen die Unterdrückung gestärkt und die Politik der Vertreibung und des zur „Auswanderung-Zwingens“ teilweise sabotiert.

Nachdem dies beobachtet wurde, wurden neue Taktiken entwickelt, die die Minderheit dem Ackerland entfremden und durch die ihr Land beschlagnahmt werden sollten.

Militärisches Sperrgebiet in West Thrakien und interne Pässe
Militärisches Sperrgebiet in Thrakien und interne Pässe

Die Bergregion in Thrakien, in der die Minderheit angesiedelt ist, ist seit 60 Jahren wie in keinem anderen Teil Griechenlands "militärisches Sperrgebiet" und durch eine "Binnengrenze" vom übrigen Territorium getrennt. Ein„ und Ausreisen unterliegen einer Kontrolle und erfolgen nur durch eine Genehmigung, die Inhabern eines "internen Passes" erteilt wird. Das Erfordernis des Besitzes eines internen Passes wurde MitteÏ1995 für griechische Staatsbürger aufgehoben. Der Besuch von Ausländern jedoch ist nur durch eine vorher zu beantragende (jedoch meistens nicht erteilte) Sonderbescheinigung erlaubt. In den Dörfern der Minderheit wurden keine Investitionen getätigt und keine Anlagen gebaut. Denn dort sind außer der Minderheit nur Polizisten und Soldaten wohnhaft. In diesem großen Gebiet, in dem Zehntausende von Angehörigen der Minderheit leben, gibt es auch heute noch keine einzige Tankstelle. Die Errichtung einer Tankstelle ist immer noch verboten.

Kreise, die sich gegen die Aufhebung des internen Passes und die Einführung der Freizügigkeit stellten, haben behauptet, das nunmehr die Verbreitung der türkischen Propaganda in dem Gebiet nicht mehr verhindert werden könne.

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