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Ansonsten:
Die Seerechtskonvention der Vereinten Nationen ist von den meisten Staaten der Welt unterzeichnet und teilt das Meer in verschiedene Zonen: in die Zwölf-Seemeilen-Zone, die 200-Seemeilen-Zone und die Hohe See.
Die erste Zone, die Zwölf-Seemeilen-Zone, ist das sogenannte Küstenmeer. Dort ist nationales Recht verbindlich. Damit zählt das Küstenmeer zum Staatsgebiet.
An das Küstengewässer grenzt die 200-Seemeilen-Zone. Sie wird auch als "Ausschließliche Wirtschaftszone" bezeichnet. Dort verfügt der Staat, zu dem die betreffende Küste gehört, über das Recht der Nutzung von natürlichen Ressourcen im Meer – über Lebewesen und Bodenschätze. Er darf Fangquoten für die Fischerei festsetzen, Lizenzen für die Suche nach Rohstoffen vergeben und über ihren Abbau entscheiden. Sämtliche Einnahmen aus der Fischerei und dem Rohstoffabbau darf der jeweilige Staat behalten.
Alles außerhalb dieser Grenzen bildet die dritte Zone, die hohe See. Sie gehört völkerrechtlich bisher niemandem.