Zurich
Der Lustmolch
Also doch....
Vorerst... Der Fall ist alt und es geht um die Vergewaltigung einer Minderjährigen.
Einige junge Männer (die einen unter 18, die anderen etwas über 18 J. damals) wurden verurteilt, weil sie 2005 eine damals 17-jährige anscheindend vergewaltigt hatten.
Der Punkt ist aber: Die jungen Männer haben den sogenannten "Gang Bang" gefilmt mit ihren Handys. Und dort ist nichts von einer Vergewaltigung zu sehen. Oder anders ausgedrückt: "Das Mädchen sieht auf den Videos "sehr willig" aus."
Der zweite Punkt: Ihre Kollegin hat berichtet, dass vor dem "Gang Bang" das mutmassliche Opfer ihr gesagt hatte, dass sie sich immer schon gewundert habe, wie das so ist (der Gangbang). Sie war neugierig. Also hat sie das Ganze zwar aus Naivität, aber doch freiwillig und zustimmig gemacht!!! (wie es sich langsam herausstellt)
Hier der 5-Jahre alte Fall, der jetzt wieder neu aufgerollt wird:
http://www.blick.ch/news/schweiz/westschweiz/hat-sich-das-maedchen-im-fall-schmitten-gefuegt-163179
PS: Das ist wieder so ein typischer Fall, wo Männer wieder einmal wegen einem Sex (der von beiden bzw. allen Seiten mit Einverständniss geschah) juristische Konsequenzen mit sich ziehen müssen!!!
Vorerst... Der Fall ist alt und es geht um die Vergewaltigung einer Minderjährigen.
Einige junge Männer (die einen unter 18, die anderen etwas über 18 J. damals) wurden verurteilt, weil sie 2005 eine damals 17-jährige anscheindend vergewaltigt hatten.
Der Punkt ist aber: Die jungen Männer haben den sogenannten "Gang Bang" gefilmt mit ihren Handys. Und dort ist nichts von einer Vergewaltigung zu sehen. Oder anders ausgedrückt: "Das Mädchen sieht auf den Videos "sehr willig" aus."
Der zweite Punkt: Ihre Kollegin hat berichtet, dass vor dem "Gang Bang" das mutmassliche Opfer ihr gesagt hatte, dass sie sich immer schon gewundert habe, wie das so ist (der Gangbang). Sie war neugierig. Also hat sie das Ganze zwar aus Naivität, aber doch freiwillig und zustimmig gemacht!!! (wie es sich langsam herausstellt)
Hier der 5-Jahre alte Fall, der jetzt wieder neu aufgerollt wird:
http://www.blick.ch/news/schweiz/westschweiz/hat-sich-das-maedchen-im-fall-schmitten-gefuegt-163179
PS: Das ist wieder so ein typischer Fall, wo Männer wieder einmal wegen einem Sex (der von beiden bzw. allen Seiten mit Einverständniss geschah) juristische Konsequenzen mit sich ziehen müssen!!!