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Nachrichten aus Österreich

...das gefällt mir besser:...
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

...wenn ich die einseitige medienberichterstattung und die demos betrachte müssten wir doch beim punkt "dann bekämpfen sie dich" sein?!...kann auch falsch liegen...

Die Erfahrungen aus den Nullerjahren mit der FPÖ an der "Macht" haben gezeigt, dass in Deiner Auflistung noch zwei Punkte fehlen:

"Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich, dann gewinnst du und dann blamierst du dich. Danach beschäftigst du noch Jahrzehnte die Staatsanwaltschaft und die Strafrichter."
 
Die Erfahrungen aus den Nullerjahren mit der FPÖ an der "Macht" haben gezeigt, dass in Deiner Auflistung noch zwei Punkte fehlen:

"Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich, dann gewinnst du und dann blamierst du dich. Danach beschäftigst du noch Jahrzehnte die Staatsanwaltschaft und die Strafrichter."

...wir werden sehen :77:...
 
...wir werden sehen :77:...

Wir haben schon gesehen.

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FPÖ ficht Resultat der Bundespräsidentenwahl in Österreich an
FPÖ ficht Resultat der Bundespräsidentenwahl in Österreich an - SWI swissinfo.ch

08. JUNI 2016 - 10:57

Hofer (l.) und Strache geben sich nicht geschlagen: Ihre Partei FPÖ ficht das Ergebnis des Bundespräsidentenwahl an.
KEYSTONE/APA/HELMUT FOHRINGER
(sda-ats)
Die rechtspopulistische FPÖ ficht die Wahl des österreichischen Bundespräsidenten an.Konkret geht es um die Stichwahl, in der ihr Kandidat Norbert Hofer knapp gegen von den Grünen unterstützten Alexander Van der Bellen unterlag.
Die Anfechtung ist bereits beim Verfassungsgerichtshof eingereicht, bestätigte Sprecher Christian Neuwirth am Mittwoch auf Anfrage der österreichischen Nachrichtenagentur APA. Sie ist sehr umfangreich, 150 Seiten hat FPÖ-Parteichef Heinz-Christian Strache als Zustellungsbevollmächtigter eingereicht.
Darin finden sich teils bekannte, teils unbekannte Vorwürfe betreffend Unregelmässigkeiten vor allem beim Umgang mit den Wahlzetteln, so Neuwirth.
Der FPÖ-Kandidat Hofer war bei der Stichwahl am 22. Mai nur knapp unterlegen. Auf Hofer entfielen 49,7 und auf Van der Bellen 50,3 Prozent, was einer Differenz von rund 31'000 Stimmen entsprach. Ausschlaggebend für das Ergebnis waren die rund 700'000 Briefwahlstimmen, die erst am Tag nach der Wahl ausgezählt wurden.

(Um mir den Vorwurf der Parteilichkeit durch Verwendung tendenziöser österreichischer Medien zu ersparen, habe ich eine Schweizer Quelle zitiert.)

Sie haben keine Berechtigung Anhänge anzusehen. Anhänge sind ausgeblendet.
 

Anhänge

    Sie haben keine Berechtigung Anhänge anzusehen. Anhänge sind ausgeblendet.
Die Freiheitlichen wollen in 94 der 117 Bezirkswahlbehörden Unregelmäßigkeiten festgestellt haben.

Für mich ist es erschreckend, allerdings auch bezeichnend, für wie dumm die Bevölkerung von der FPÖ gehalten wird. Vielleicht sind sie aber auch selbst völlig ahnungslos, was Regeln für Wahlen betrifft.

An dieser Stelle daher ein kleiner Exkurs in das österreichische Wahlrecht (Quellen: jusline.at und BMI):

Wahlbehörden gibt es auf den Ebenen der Wahlsprengel, Gemeinden, Bezirke und Länder sowie auf Bundesebene. Wahlbehörden sind Kollegialorgane, in denen die Parteien ihrer Stärke nach (gemessen am Ergebnis der jeweils zurückliegenden Nationalratswahl) vertreten sind.


Oberste Wahlbehörde ist die Bundeswahlbehörde. Sie besteht aus dem Bundesminister für Inneres als Vorsitzenden und Bundeswahlleiter und siebzehn Beisitzern (Beisitzerinnen), darunter zwei Beisitzer (Beisitzerinnen) aus dem richterlichen Dienst- oder Ruhestand. Die übrigen fünfzehn Beisitzer(innen) werden von den im Nationalrat vertretenen Parteien nominiert, wobei alle im zuletzt gewählten Nationalrat vertretenen Parteien, die aufgrund ihrer bei der letzten Nationalratswahl festgestellten Stärke keinen Anspruch auf die Berufung von Beisitzern (Beisitzerinnen) hätten, dennoch berechtigt sind, einen Beisitzer (eine Beisitzerin) in die Bundeswahlbehörde zu entsenden. Die Bundesministerin für Inneres kann einen oder mehrere Stellvertreter(innen) bestellen. Die Zahl der Ersatzbeisitzer(innen) entspricht der Zahl der Beisitzer(innen). Von wahlwerbenden Parteien, denen kein Sitz in der Bundeswahlbehörde zusteht, können jeweils zwei Vertrauenspersonen entsendet werden.

Für die Freiheitliche Partei Österreichs sitzen folgende Personen in der Bundeswahlbehörde:

Mag. Hilmar Kabas
Mag. Heimo Probst (Stv.)
Dr. Johannes Hübner, (Abgeordneter zum Nationalrat)
Herbert Kickl, Stv. (Abgeordneter zum Nationalrat)
Mag. Norbert Nemeth
Harald Vilimsky, Stv. (Mitglied des Europäischen Parlaments)

Die Wahl selbst wird von der Wahlkommission geleitet. Jede (!) Partei stellt ein Mitglied in der Wahlkommission oder hat das Recht als „Wahlzeuge“ auf zu treten. Wahlzeugen haben zu jeder Zeit das Recht, vollen Einblick in den Wahlablauf zu bekommen. Nimmt eine Partei die Funktion eines Wahlleiters oder Wahlbeisitzers nicht wahr, so muss sie davon auf Antrag (!) vom Wahlleiter befreit werden.


Übereinstimmenden Berichten zufolge war die FPÖ in der Mehrheit der Wahlsprengel sowohl bei der ursprünglichen BP-Wahl als auch bei der Stichwahl weder in der Wahlkommission noch als Wahlzeuge vertreten.

Mit anderen Worten: Die FPÖ hat ihre Aufgaben (Anm: Möglicherweise mangels geeignetem Personal) schlicht und einfach nicht wahrgenommen! Dies zeigt sich auch darin, dass es in erwähnten 94 von 117 Wahlbehörden zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein soll.

Wo waren in den 94 Wahlbehörden die FPÖ Beisitzer?
Falls sie anwesend waren – waren sie zu dämlich, die Unregelmäßigkeiten zu erkennen?
Haben sie diese „Schlampereien“ ev. sogar selbst mit getragen?
 
[h=2]Diese acht Unregelmäßigkeiten nennt die FPÖ in ihrer Anfechtung[/h]
Diese acht Unregelmäßigkeiten nennt die FPÖ in ihrer Anfechtung

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Die Freiheitlichen wollen in 94 der 117 Bezirkswahlbehörden Unregelmäßigkeiten festgestellt haben.

Für mich ist es erschreckend, allerdings auch bezeichnend, für wie dumm die Bevölkerung von der FPÖ gehalten wird. Vielleicht sind sie aber auch selbst völlig ahnungslos, was Regeln für Wahlen betrifft.

An dieser Stelle daher ein kleiner Exkurs in das österreichische Wahlrecht (Quellen: jusline.at und BMI):

Wahlbehörden gibt es auf den Ebenen der Wahlsprengel, Gemeinden, Bezirke und Länder sowie auf Bundesebene. Wahlbehörden sind Kollegialorgane, in denen die Parteien ihrer Stärke nach (gemessen am Ergebnis der jeweils zurückliegenden Nationalratswahl) vertreten sind.


Oberste Wahlbehörde ist die Bundeswahlbehörde. Sie besteht aus dem Bundesminister für Inneres als Vorsitzenden und Bundeswahlleiter und siebzehn Beisitzern (Beisitzerinnen), darunter zwei Beisitzer (Beisitzerinnen) aus dem richterlichen Dienst- oder Ruhestand. Die übrigen fünfzehn Beisitzer(innen) werden von den im Nationalrat vertretenen Parteien nominiert, wobei alle im zuletzt gewählten Nationalrat vertretenen Parteien, die aufgrund ihrer bei der letzten Nationalratswahl festgestellten Stärke keinen Anspruch auf die Berufung von Beisitzern (Beisitzerinnen) hätten, dennoch berechtigt sind, einen Beisitzer (eine Beisitzerin) in die Bundeswahlbehörde zu entsenden. Die Bundesministerin für Inneres kann einen oder mehrere Stellvertreter(innen) bestellen. Die Zahl der Ersatzbeisitzer(innen) entspricht der Zahl der Beisitzer(innen). Von wahlwerbenden Parteien, denen kein Sitz in der Bundeswahlbehörde zusteht, können jeweils zwei Vertrauenspersonen entsendet werden.

Für die Freiheitliche Partei Österreichs sitzen folgende Personen in der Bundeswahlbehörde:

Mag. Hilmar Kabas
Mag. Heimo Probst (Stv.)
Dr. Johannes Hübner, (Abgeordneter zum Nationalrat)
Herbert Kickl, Stv. (Abgeordneter zum Nationalrat)
Mag. Norbert Nemeth
Harald Vilimsky, Stv. (Mitglied des Europäischen Parlaments)

Die Wahl selbst wird von der Wahlkommission geleitet. Jede (!) Partei stellt ein Mitglied in der Wahlkommission oder hat das Recht als „Wahlzeuge“ auf zu treten. Wahlzeugen haben zu jeder Zeit das Recht, vollen Einblick in den Wahlablauf zu bekommen. Nimmt eine Partei die Funktion eines Wahlleiters oder Wahlbeisitzers nicht wahr, so muss sie davon auf Antrag (!) vom Wahlleiter befreit werden.


Übereinstimmenden Berichten zufolge war die FPÖ in der Mehrheit der Wahlsprengel sowohl bei der ursprünglichen BP-Wahl als auch bei der Stichwahl weder in der Wahlkommission noch als Wahlzeuge vertreten.

Mit anderen Worten: Die FPÖ hat ihre Aufgaben (Anm: Möglicherweise mangels geeignetem Personal) schlicht und einfach nicht wahrgenommen! Dies zeigt sich auch darin, dass es in erwähnten 94 von 117 Wahlbehörden zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein soll.

Wo waren in den 94 Wahlbehörden die FPÖ Beisitzer?
Falls sie anwesend waren – waren sie zu dämlich, die Unregelmäßigkeiten zu erkennen?
Haben sie diese „Schlampereien“ ev. sogar selbst mit getragen?

. Nix genaues weiß man nicht.Oder sie waren schon im Bierzelt,
 
ihr braucht nix mehr schreiben hier.
össis können weder lesen noch schreiben
folglich auch nicht wählen.


hier der beweis:

Sie haben nichts zu verlieren“, erklärte Erdogan in einer Rede im TV. „Sie haben kein Interesse, sich zu integrieren. Sie wollen nur ihre Triebe ausleben. Das sind keine Menschen, das sind mit Vodka Red-Bull betriebene Sexroboter. Außerdem haben sie zwölf Jahre österreichisches Bildungssystem hinter sich. Sie können also weder lesen, noch schreiben.“

?Unkontrollierbare Menschenmassen?: Türkei schließt Grenze für Maturareisende aus Österreich
 
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