Blümel hungert ÖBB aus.
@Jezersko ist es so korrekt?
Ergänzung der Redaktion (Stand 15.2.): Nach öffentlicher Kritik erhalten ÖBB und Westbahn nun doch von der Regierung 28,9 Millionen Euro bis 7. April 2021. So sollen die Intervalle auf der Weststrecke aufrecht bleiben. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) blockiert Staatshilfen für die ÖBB...
kontrast.at
Naja, noch ist es ja nicht soweit. Bis zu den ersten Reduktionen dauert es ja noch ein paar Stunden. Erfahrungsgemäß kommt eine Einigung öfter buchstäblich in letzter Minute.
Worum geht es wirklich:
Die Fernverkehrslinie Wien - Salzburg wird seit dem Markteintritt der Westbahn von allen Marktteilnehmern derzeit eigenwirtschaftlich betrieben. Möglicherweise kommt in 1-2 Jahren noch ein dritter (tschechischer) Anbieter dazu. Das heisst, auf dieser Strecke gibt grundsätzlich keinerlei Zuschüsse, Bestellungen oder Steuergelder für den Betrieb. Ausnahme: Die Westbahn, die bekommt für den ganzen Betrieb Gelder aus der Privatbahnförderung. Für alle Privatbahnen gemeinsam beträgt diese 32 Mio € p.a.. Ein gar nicht so kleiner Teil geht an die Westbahn. (
https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1002427.html)
Das damalige BMVIT hat vor etwas mehr als einem Jahr bei der ÖBB Personenverkehr AG den Fernverkehr (Nahverkehr fällt in die Zuständigkeit der Länder) im Ausmaß des derzeitigen Fahrplans bestellt. In einem extrem komplexen Abrechnungsmodell (nur 4-5 Personen in Österreich wissen wirklich, wie der Bahnverkehr finanziert wird) wir das von der SCHIG bezahlt. (
https://www.schig.com/). Ausgenommen davon sind die erwähnte Strecke Wien - Salzburg, Wien - Breclav (Grenze Tschechien) und Wien - Hegyeshalom (Grenze Ungarn). Auf diesen Strecken muss der Fernverkehr eigenwirtschaftlich gewinnorientiert erbracht werden.
Bis zum Ausbruch der Pandemie waren die Fahrgastzahlen so, dass dies auch möglich war. Ausnahme: Westbahn. Die hat seit Bestehen laut ihren veröffentlichten Geschäftsberichten trotz sehr guter Auslastung noch kein einziges Jahr Gewinne erzielen können. (Meine Einschätzung: Die Preise zu niedrig und die Kosten zu hoch).
Seit letztem März ist praktisch über Nacht die Auslastung insbesondere auf dieser Strecke dramatisch eingebrochen. Jeder könnte beobachten, dass viele Züge nur mit 30 oder 40 Fahrgästen unterwegs waren. Das entspricht einer Auslastung von 10 %. Westbahn noch weniger. Auf den anderen Strecken ging logischerweise die Auslastung auch zurück, aber dort war zumindest die Grundfinanzierung durch die Bestellung (Verkehrsdienstevertrag) gesichert.
Gemäß Aktiengesellschafts Gesetz sind die Vorstände persönlich dafür haftbar, wenn erkennbare bzw. erwartbare Verluste der Gesellschaft nicht sofort mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verhindert werden. Also war schon im letzten Frühjahr geplant, das Zugsangebot dramatisch zu verringern.
In mühsamen Gesprächen einigte man sich darauf, dass es ausnahmsweise auch für diese Strecke eine zeitlich befristete "Bestellung des Fernverkehrs" erfolgen soll. Gesamtbetrag ca. 50 Mio, davon ca. 8 Mio für die Westbahn. Der rechtliche Rahmen dafür ist eine sog. "Notvergabe". Bedingungen: Gemeinsam abgestimmte Fahrpläne und gegenseitige Anerkennung der Tickets. Dadurch konnten die Kosten beider Bahnbetreiber im Rahmen gehalten werden.
Die "Notvergabe" ist per 7.2.2021 ausgelaufen und bisher nicht verlängert worden. Gleichzeitig ist die durchschnittliche Auslastung der Züge noch immer nicht viel mehr als 30 %. Der Betrieb also weiterhin (ohne Zuschüsse) mit Verlusten verbunden. Sowohl für die ÖBB, für die Westbahn sowieso (zusätzlich zu den Verlusten aus dem "normalen" Betrieb.
Der Vorstand der ÖBB MUSS (wie oben beschrieben) daher reagieren, sonst würde er sich strafbar machen. Mehrheitlich private Unternehmen (GmbH) können tun und lassen was sie wollen.
Und ja, es stimmt: Zuständig ist das BMK (Verkehrsministerium, auszahlende Stelle SCHIG), allerdings müssen die Gelder vom Finanzministerium freigegeben werden. "Wer das Geld hat, hat die Macht". In Österreich sitzt zur Zeit eben ein Mann auf dem Geld, der sich nicht einmal erinnern kann, ob er überhaupt einen Laptop hat. Wie soll der komplexe Zusammenhänge verstehen?
Ob das Ganze jetzt für die Fahrgäste wegen möglicherweise Ansteckungsgefahr gefährlich ist, oder nicht, kann seriöserweise niemand sagen. Es gibt keine Studien, Untersuchungen, Beweise,... für erhöhte Ansteckungszahlen in Zügen.
Man könnte auch z.B. die derzeitige Regelung beim Friseur hinterfragen. Jetzt muss JEDER einen negativen Test vorlegen. Kunden UND Personal. D.h. es sitzen dort nachweislich lauter nicht infizierte Menschen. Wozu also die FFP2 Maske? Was könnte die verhindern?